Altgeräte sind alles – außer Abfall. Jeder ist verpflichtet, sie umweltgerecht zu entsorgen
Zugegeben, die Versuchung ist groß, es „einfach mal so“ in der Hausmülltonne verschwinden zu lassen: das uralte schnurlose Telefon, das USB-Kabel, die Fernbedienung oder die ausgediente elektrische Zahnbürste. Der Hausmeister wird es schon nicht merken. Und wenn, dann kann er den Müll niemandem zuordnen. Also, einfach weg damit?
Nein. Elektro- und Elektronikschrott muss sachgemäß und umweltgerecht entsorgt und recycelt oder verwertet werden. So ist es im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt, dessen aktuelle Fassung 2021 in Kraft trat. Bei Vergehen fallen Bußgelder an, und zwar in höchst unterschiedlicher Höhe von Bundesland zu Bundesland. Sie liegen je nach Land und Gegenstand zwischen 10 und bis zu 10.000 Euro (Quelle: https://www.bussgeld-info.de/elektroschrott/).

Wohin mit dem Metallschrott?
Heutzutage kann jeder Verbraucher seine Altgeräte bequem auf die richtige Weise loswerden. Für Verbraucher wie für die Händler werden per Gesetz zwar immer strengere Vorgaben, aber auch bessere Entsorgungs-Möglichkeiten geschaffen.
Die kommunalen Entsorger wie etwa die Wertstoffhöfe nehmen Elektroschrott kostenlos entgegen. In vielen Städten und Gemeinden kann das Schadstoffmobil bestellt werden, das den Schrott abholt. Manche Kommunen stellen ihren Bürgern auch Sammelcontainer für Elektro-Kleingeräte an öffentlichen Plätzen zur Verfügung. Andernorts lässt sich eine begleitende Elektroschrott-Abholung zum Sperrmüll dazu bestellen. Immer häufiger reicht aber auch der Gang zum Händler.

Händler nehmen Altgeräte kostenlos entgegen
Wohin mit dem alten Handy oder der kaputten Taschenlampe? Ab in den Laden! Geschäfte, die mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte haben, müssen Kleingeräte kostenlos entgegennehmen. Als Kleingeräte gelten Elektroartikel mit bis zu 25 Zentimetern Kantenlänge.

Diese Rücknahmepflicht gilt seit 1. Juli 2022 auch für Lebensmittelhändler wie Supermärkte oder Discounter. Vorausgesetzt, die Geschäfte:
- besitzen eine Gesamt-Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern oder mehr
- führen mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte im Angebot
Übrigens, der Händler muss die Geräte zurücknehmen, ganz egal, ob sie bei ihm oder anderswo gekauft worden waren. Und: Der Kunde muss nicht gleichzeitig ein neues Gerät kaufen!

Was passiert mit größeren Geräten mit mehr als 25 Zentimetern Kantenlänge, also beispielsweise Fernseher, Monitor, Drucker oder Waschmaschine? Sie muss der Händler nur unter bestimmten Voraussetzungen entgegennehmen – wie folgt:
- Kauft der Kunde ein neues Gerät gleicher Art – beispielsweise einen neuen Fernseher –, muss der Händler den alten Fernseher kostenfrei entgegennehmen. Kommt der Kunde mit dem alten Fernseher und möchte stattdessen einen Staubsauger kaufen, gilt die kostenlose Rücknahmepflicht nicht.
- Bestellt der Kunde sein Neugerät zur Lieferung nach Hause, muss ihn der Händler bei Kaufvertragsabschluss darüber informieren, wie und wo er sein Altgerät kostenlos zurückgeben und abholen lassen kann. Die Information kann er beim Einkauf vor Ort im Geschäft, online oder schriftlich beim Versand erteilen.
- Außerdem muss der Händler den Kunden fragen, ob er bei der Auslieferung des Neugerätes gleich die Abholung eines Altgerätes wünscht.
Apropos Lieferung: Die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme gilt natürlich auch für den Versandhandel und für Onlineshops. Vorausgesetzt, die Lager- und Versandfläche des Unternehmens beträgt mindestens 400 Quadratmeter.
Allerdings obliegt dem Händler die Entscheidung, ob der Kunde das Altgerät kostenlos an ihn schicken kann oder ob er eine andere Variante zum „Loswerden für lau“ anbietet. Wichtig ist: Er muss informieren.
Online-Händler können auch mit stationären Händlern oder Entsorgern zusammenarbeiten, um ihren Kunden eine wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeit zu bieten.
Rücknahme oder nicht? Die Geräteart entscheidet mit.
Bei Elektro-Artikeln wird nicht nur zwischen „kleiner“ oder „größer“ 25 Zentimeter unterschieden. Weitere Kategorien sind:
- Großgeräte größer als 50 Zentimeter Kantenlänge
- Bildschirmgeräte größer als 100 Quadratzentimeter Oberfläche
- größere Lampen
- Wärmeüberträger

Für sie muss jeder Online- und Versandhändler Privatkunden die Möglichkeit einer Gratis-Abholung vom Haushalt bieten.
Kategorie | Geräte (Beispiele) |
---|---|
Kleingeräte und kleine IT-Geräte <=25 cm | Adapter |
Bekleidung mit Elektro-Komponenten | |
Bügeleisen | |
Drohnen | |
Drucker | |
E-Zigaretten | |
Elektrische Rasierer | |
Elektro-Spielzeug | |
Fahrrad- bzw. Sport-Computer, Fitnessarmbänder | |
Föhn | |
GPS-Geräte | |
HiFi-Microanlagen oder -Komponenten | |
Kabel, z.B. HDMI, USB oder Audio/Video | |
Kleingeräte mit Photovoltaik (z.B. Gartenleuchte) | |
Mobiltelefone | |
Notebook, Tablet, PC | |
Radios | |
Rauchmelder | |
Reisestecker | |
Router | |
Taschenrechner | |
Thermostatventile | |
Toaster | |
Tonerkartuschen/Druckerpatronen | |
Uhren | |
Videokameras | |
Waagen | |
Wasserkocher | |
Großgeräte > 50 cm Kantenlänge | E-Bikes, Pedelecs, Elektrokleinstfahrzeuge |
Elektro-Herde, -Backöfen, -Kochplatten | |
Geschirrspüler | |
Kopierer | |
Waschmaschinen, Wäschetrockner | |
Bildschirmgeräte > 100 cm³ Oberfläche | Fernseher |
Laptop | |
Monitor | |
Tablet-PC | |
Größere Lampen | Entladungslampen |
LED-Lampen | |
Leuchtstofflampen | |
Niederdruck-Natriumdampflampen | |
Wärmeüberträger | Boiler |
Entfeuchter | |
Gefriergeräte | |
Klimageräte | |
Kühlschränke | |
Ölgefüllte Radiatoren | |
Wärmepumpen | |
Wärmepumpentrockner |
Übrigens: Es gibt nicht nur Rücknahme-Pflichten, sondern auch die Rücknahme als freiwillige Leistung. So können sowohl Verkäufer als auch Hersteller ihre Elektro-Altgeräte kostenlos zurücknehmen und ihren Abnehmern damit einen Service-Mehrwert und Kundenvorteil bieten. Auch Recycling-Anbieter mit zertifizierten Anlagen und Rücknahmestellen für Elektrogeräte nehmen Altgeräte von Privatkunden im Regelfall freiwillig an.
Woran erkennen Sie rücknahmepflichtige Elektrogeräte und richtige Annahmestellen?
- Auf den Produkten sehen Sie es an der durchgestrichenen „rollenden“ Abfalltonne auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung (siehe Abbildung).
- An Wertstoff- und Recyclinghöfen und immer häufiger auch im Handel finden Sie Zeichen für Elektrogeräte-Rücknahme oder Batterie-Rücknahme.

Ignorieren Sie die Angebote und Postwurfsendungen gewerblicher Schrotthändler! Meistens dürfen diese keine Elektrogeräte verwerten. Manche liefern den Schrott ins Ausland, wo eine sach- und umweltgerechte Entsorgung nicht gewährleistet ist.

Bevor Sie die Geräte zurückgeben: Entfernen Sie aus Lampen nach Möglichkeit die Leuchtmittel („Birnen“, LEDs) und aus Batteriegeräten die Batterien oder Akkus, wenn es geht. Sowohl Leuchtmittel als auch Batterien müssen separat entsorgt werden. Händler bieten immer häufiger Möglichkeiten im Geschäft wie etwa Batteriesammelboxen.
Übrigens: Nicht alle Geräte mit Elektro-Komponenten sind als Elektrogeräte erkennbar. Viele Fahrradhelme haben rote Rückleuchten, Kuscheltiere Batterien, Spiegel elektrische Beleuchtungen oder Möbel Motoren zur Höheneinstellung. Ein klassischer Fall ist die elektrische Zahnbürste, die oft im Restmüll landet – „unsauberer Weise“.
Nutzen Sie hierbei die oben beschriebenen Rücknahmepflichten der Händler für Elektro-Kleingeräte. Oder geben Sie das Gerät bei der kommunalen Sammelstelle ab.
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Gerät abgegeben? So geht’s weiter
- Elektro-Altgeräte, die an den richtigen Sammelstellen entgegengenommen werden, finden ihren Weg zu zertifizierten Entsorgern oder Recyclern. Dies sind sogenannte Erstbehandlungsbetriebe. Zurzeit gibt es in Deutschland zirka 350 solcher „Erstbehandler“.
- Die Betriebe unterziehen die Geräte als erstes einer Prüfung, wie groß der Aufwand für eine Wiederaufarbeitung, erneute Benutzung und Rückführung in den Handel wäre. Ist der Aufwand zu hoch oder besteht keine Möglichkeit, werden eventuelle Schadstoffe und schadstoffhaltige Bauteile entfernt, um die Metalle gefahrlos einschmelzen oder Kunststoffe verwerten zu können.
- Im nächsten Schritt erfolgt die grobe Zerlegung, mechanische Zerkleinerung und Trennung der unterschiedlichen Materialien.
- Kunststoffteile gehen an Kunststoff-Recycler, Metalle je nach Art an Stahlwerke, Eisenhütten oder Kupferhütten, anderes, nicht recycelbares an energetische Verwerter.

Verwerten statt wegwerfen – aus gutem Grund
- Elektro-Altgeräte umweltgerecht wiederzuverwerten oder zu recyceln schont Ressourcen. Außerdem ist es meist klimafreundlicher als die Neugewinnung und -verarbeitung etwa von Metallen.
- Elektroaltgeräte enthalten häufig besonders wertvolle und seltene Rohstoffe wie Gold, Kupfer, Aluminium oder seltene Erden wie Neodym.
- Viele Geräte enthalten umweltschädliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe. Beispiele sind FCKW-haltige Kältemittel in alten Kühlschränken oder Quecksilber in Energiesparlampen.

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