Bauschuttcontainer

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Bei einem Abbruch bzw. planmäßigem Rückbau vor Sanierungsmaßnahmen am Gebäude fällt jede Menge Abfall an. Bauschutt, zum Beispiel aus Ziegelmaterial oder andere mineralische Abfälle, nimmt dabei häufig einen großen Anteil ein. Im Bauschuttcontainer sortenrein gesammelt, kann der Schutt dem Recycling zugeführt werden. Damit wird die Umwelt geschont, weiterhin sorgt eine gute Sortierung der Abfallarten am Bau für eine Kostensenkung in Hinblick auf die Entsorgungsgebühren.

Bauschuttcontainer © fefufoto, fotolia.com
Bauschuttcontainer © fefufoto, fotolia.com

Was kommt in den Bauschuttcontainer

Alle Abfälle mineralischen Ursprungs, die auf dem Bau anfallen, werden in Bauschuttcontainern möglichst sortenrein entsorgt. Man unterscheidet dabei verschiedene Abfall- und Schuttarten:

  • Reiner Bauschutt besteht aus mineralischen Baustoffen und natürlichen Steinbaustoffen wie Ziegelsteine und Ziegelbruch, Gesteinsbrocken, Mauerreste, Putz- und Mörtelreste oder Sanitärkeramik.
  • Betonbruch und Estrich mit Eisen besteht aus Stahlbeton- und Estrichabfällen mit Bewehrungsanteil.
  • Betonbruch und Estrich ohne Eisen besteht aus reinem Betonabbruchmaterial.
  • Porenbeton besteht aus Ytong und anderen Gasbetonsteinen und -steinresten sowie aus dem zugehörigen Dünnbettkleber.
Tipp: Baumischabfälle können ebenfalls im Container entsorgt werden, jedoch nicht zusammen mit dem Bauschutt. Ideal ist, für alle nicht zuordenbaren Abfälle einen extra Container bereitzustellen.
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Welche Containergröße ist die passende?

Bauschuttcontainer © fefufoto, fotolia.com
Bauschuttcontainer © fefufoto, fotolia.com

Bauschuttcontainer werden in vielen verschiedenen Größen von mini bis maxi geliefert. Die kleinsten besitzen eine Kapazität von 1 m³, in die großen Maxi-Container passen bis zu 33 m³ Bauschutt und andere Bauabfälle. Da die Containergröße den Grundpreis bestimmt, sollte man gut abzuschätzen, wie viel Schutt entsteht. Ist das nicht möglich, empfiehlt es sich im Zweifelsfall, immer eine größere Größe zu wählen, um Wartezeiten auf einen zweiten Container und die mit der Bestellung und Anlieferung verbundenen Zusatzkosten zu vermeiden. Je nach Größe des Containers werden diese als Absetzcontainer oder sogenannte Mulden oder Abrollcontainer geliefert.

Tipp: Ist der Schutt bereits ausgebaut und liegt auf einem Haufen, dann kann das Volumen grob abgemessen und berechnet werden. Damit die bemessene Menge auch wirklich in den Container passt, empfiehlt sich ein Zuschlag von 30 %.

Absetz- und Abrollcontainer

Absetzcontainer oder Mulden werden vom Containerfahrzeug auf über eine Hebevorrichtung an Ort und Stelle abgesetzt, die Standortbedingungen sind recht unkompliziert. Der Untergrund muss tragfähig sein, auch ein Absetzen auf dem Erdboden oder im Sand ist möglich. Nachteil dieser Containerart, die bis zu einer Größe von ca. 10 m³ angeliefert wird ist, dass die Mulden, sind sie einmal abgesetzt, kaum mehr in der Position verändert werden können. Abrollcontainer dagegen lassen sich durch die vorhandenen Rollen genauer positionieren, allerdings nur auf befestigtem Untergrund. Bei der Auswahl der Containerart ist deshalb der Aufstellort mit seiner Zugänglichkeit zu berücksichtigen.

Containerarten im Überblick
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Wie voll darf ein Container sein?

Beim Befüllen des Bauschuttcontainers ist die Ladekante das Maß. So bleibt der sichere Abtransport gewährleistet. Um möglichst effizient mit der Volumenkapazität umzugehen, muss der Bauschutt möglichst gleichmäßig und kompakt in den Container eingebaut werden. Dies gelingt zum Beispiel durch die Mischung von großen und kleinen Schuttteilen. Besondere Regeln für die Befüllung gelten bei Baumischabfällen. Diese dürfen in der Regel nicht mehr als 15 % Bauschutt enthalten. Die genauen Bedingungen und Regelungen rund um die Befüllung der Abfallcontainer können bei den jeweiligen Unternehmen erfragt werden.

Baumischabfälle: Nicht mehr als 15 % Bauschutt
Baumischabfälle: Nicht mehr als 15 % Bauschutt
Tipp: Es ist wichtig, die angegebenen Befüllbedingungen einzuhalten, da es sonst von Seiten der Entsorgungsunternehmen zu Nachberechnungen kommen kann.

Stellgenehmigung für Bauschuttcontainer

Abfall- und Schuttcontainer dürfen auf dem privaten Grundstück ohne weitere Genehmigung stehen. Ebenfalls ist ein Standort auf öffentlichem Grund möglich. Allerdings muss dies von der örtlichen Behörde genehmigt werden, zuständig sind zum Beispiel Ordnungsamt oder Bauamt. Generell gelten für den Aufstellort folgende Regelungen:

  • Der Bauschuttcontainer darf keine Zuwege zu öffentlichen Versorgungseinrichtungen oder Bürgersteige blockieren.
  • Der Container muss mit Warntafeln und anderen rechtlich relevanten Beschriftungen versehen sein.
  • Eventuell muss eine Beschilderung den Stellplatz sichern.
  • Die Richtlinien zu Emission und Umweltschutz müssen eingehalten werden.
  • Der Untergrund muss für die Aufstellung eines Bauschuttcontainers und die entstehenden Lasten geeignet sein.
Tipp: Die Behörden halten Merkblätter bereit, die bei der Beantragung einer Stellgenehmigung mit ausgehändigt werden. Professionelle Containerdienste kennen die örtlichen Regeln meist genau und stellen den Container entsprechend auf.
Checkliste zur Beauftragung eines Containerdienstes
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Bauschuttcontainer mit Deckel

Vor allem dann, wenn der Schuttcontainer im öffentlichen Verkehrsraum steht, kann ein Deckel empfehlenswert sein. Dieser schützt zum einen den Inhalt vor Durchnässung – was zu einem erhöhten Gewicht führt, zum anderen können Dritte ihren Abfall nicht unerlaubt im Container entsorgen. Ein Container mit Deckel ist abschließbar und so sicher vor Fremdeinflüssen und Fremdnutzung geschützt.

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