Entsorgung von Sondermüll
Eine besondere Müllart, die bei der Entkernung eines Gebäudes anfällt, ist Sondermüll. Dazu zählen alle Stoffe, die für die Gesundheit oder für die Umwelt gefährlich werden können. Je nach Substanz gibt es verschiedene Wege im Umgang mit dem Sondermüll und unterschiedliche Entsorgungsstellen. Einige Arten von Sondermüll wie zum Beispiel Farben und Lacke können zum Teil weiterverwendet werden.
Eigenschaften von Sondermüll
In der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist in Deutschland die Zuordnung von Abfällen zu bestimmten Kategorien geregelt. Die Abfälle sind dort mit Schlüsselnummern versehen, Abfälle, die als gefährlich und damit als Sondermüll eingestuft sind, werden besonders gekennzeichnet. In der Regel besitzen gefährliche Abfälle mindestens eine, meist gleich mehrere der folgenden Eigenschaften. Sie sind zum Beispiel
- wasser-, luft- und/ oder bodengefährdend
- gesundheitsgefährdend
- krankheitserregend
- brennbar
- explosiv
Insgesamt enthält das Abfallverzeichnis mehr als 400 gefährliche Abfallarten, die zum Sondermüll zählen. Im Haushalt und damit im Rahmen einer Entsorgung vor der Sanierung, sind zum Beispiel folgende Arten gefährlicher Abfälle zu finden:
- Asbesthaltige Baustoffe
- PCB-haltige Baustoffe
- Mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz
- Leuchtstoffröhren und andere Leuchtmittel
- Medikamentenreste
- Farben und Lacke
- Altöl
- Batterien
- Lösemittelhaltige Substanzen
Farben und Lacke – nicht immer schädlich
Farben und Lacke gehören zum Sondermüll und dürfen deshalb nicht als Restmüll entsorgt werden. Enthalten die angebrochenen Dosen und Eimer zum Teil noch verarbeitungsfähiges Material, kann dieses in einigen Gemeinden an sogenannten Farbbörsen abgegeben werden. Als Restmüll sind getrocknete Dispersionsfarben oder lösemittelfreie Kleber entsorgbar, entsprechende Recyclingzeichen auf dem Gebinde geben dazu wichtige Hinweise.
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Asbest entsorgen
Rund um die sogenannten ASI-Arbeiten, darunter versteht man Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, gelten spezielle Vorschriften, wenn es um die Entsorgung von Asbestzement geht.
Laut den technischen Regeln für Gefahrenstoffe TRGS 519 darf nur entsprechend qualifiziertes Personal Asbestbauteile ausbauen. Folgende Regeln gelten im Umgang mit dem gesundheitsschädlichen Material:
- Asbestplatten müssen im Ganzen entsorgt werden und dürfen weder brechen noch anderweitig beschädigt werden.
- Staubbildende Behandlungen wie Schleifen oder Bürsten sind nicht zulässig.
- Hochdruckreiniger und andere abtragende Reinigungsmethoden dürfen nicht eingesetzt werden.
- Beim Ausbau von Asbestplatten ist unbedingt auf entsprechende Schutzkleidung wie Atemschutzmaske und Handschuhe zu achten.
Um eine Kontaminierung der Umgebung wie auch der Lagerstätte zu vermeiden, werden die Asbestplatten in speziellen BigBags verpackt und können dann auf der Hausmülldeponie entsorgt werden. Durch eine Überdeckung mit weiterem mineralischen Material wird das Austreten der Fasern verhindert.
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PCB entsorgen
Das früher häufig angewendete Holzschutzmittel PCB (Polychlorierte Biphenyle) ist heute zum Teil noch in alten Dachbalken und Sparren zu finden. Da das giftige Material geruch- und farblos ist, ist von außen nicht zu erkennen, ob Holz mit dem Mittel behandelt ist. Besteht der Verdacht, ist die Entnahme einer Probe erforderlich. Der Umgang mit dem Material ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Möglich ist eine Lagerung, zum Beispiel in unterirdischen Deponien im Salzgestein oder eine thermische Verbrennung in Sonderabfallverbrennungsanlagen.
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Sondermüll oder Störstoff?
Manchmal werden die Begriffe Sondermüll und Störstoffe verwechselt. Während es sich jedoch bei Sondermüll um Stoffe und Materialien mit den oben genannten umwelt- und gesundheitsschädlichen Eigenschaften handelt, geht es bei Störstoffen um etwas Anderes. So bezeichnet man Materialien, die Abfall wie zum Beispiel Bauschutt, Bodenaushub oder andere sortenreine Abfälle verunreinigen.
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