Sperrmüll: Private Haushaltsgegenstände richtig entsorgen
Das viel zu klobige Sofa, ein ausrangierter Beistelltisch oder eine durchgelegene Matratze – Sperrmüll fällt nicht nur bei einem Umzug an, wenn alte oder ungeliebte Haushaltsgegenstände ausrangiert werden. Das ganze Jahr über haben Bürger die Möglichkeit den Keller, den Dachboden und die eigene Wohnung zu entrümpeln und all die Dinge, die nicht in normale Abfallbehälter passen, von der Sperrgutabfuhr abholen zu lassen. Doch was genau gehört eigentlich zum Sperrmüll oder Sperrgut? Wann und wo darf ich meinen Sperrmüll auf der Straße abladen und kostet die Abholung etwas? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Sperrmüll werden nachfolgend beantwortet.

Was gilt als Sperrmüll bzw. Sperrgut?
Wer schon einmal an einem Sperrmülltag durch die Straßen geschlendert ist, hat sicher die unterschiedlichsten Gegenstände zu Gesicht bekommen, die Menschen für die Sperrgutabfuhr auf den Gehweg stellen: Kerzenständer, Sofas und Schränke, Fahrräder und Stereoanlagen sowie Matratzen, Türen und Eimer voller Bauschutt und Werkstattholz. Doch gehören all diese Dinge wirklich zum Sperrmüll? Tatsächlich gilt als Sperrmüll nur, was als beweglicher Einrichtungsgegenstand bezeichnet werden kann und nicht fest mit der Wohnung verbunden ist. Dementsprechend gehören die alte Matratze und der Wohnzimmerteppich genauso wie der Nachttischschrank und der Kinderzimmerschreibtisch in den Sperrmüll. Die ausgebaute Küchentür, altes Laminat oder Fahrräder und Autoreifen dagegen nicht. Außerdem spielt die Größe eine Rolle: Als Sperrgut wird nur das eingestuft, was wirklich sperrig ist und nicht in die gewöhnliche Abfalltonne passt.


Wer holt den Sperrmüll ab?
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, um den eigenen Sperrmüll loszuwerden: Man vereinbart einen Termin für die Abholung beim örtlichen Abfallentsorgungsbetrieb, man beauftragt einen privaten Entsorger mit der Abfuhr oder man bringt sein Sperrgut selbst zum Wertstoffhof bzw. einer alternativen entsprechenden Sammelstelle. Am unkompliziertesten und günstigsten ist die Entsorgung des Sperrmülls über den örtlichen Abfallentsorger. Je nach Gemeinde, ist es möglich ein- oder sogar zweimal pro Jahr Sperrmüll kostenlos anzumelden und diesen entsorgen zu lassen. Für gewöhnlich gibt es hierfür eine Begrenzung hinsichtlich der maximalen Menge, zum Beispiel können im Stadtgebiet Kiel in Schleswig-Holstein zweimal pro Jahr bis zu 20 Teile Sperrgut angemeldet werden.

Deutlich kostenintensiver ist es dagegen den Sperrmüll von einem privaten Entsorger abholen zu lassen. Diese kommen zwar meist zum selbst ausgewählten Wunschtermin und helfen je nach Vereinbarung auch beim Raustragen des Sperrguts, jedoch fällt hier oft auch ein beachtlicher Preis für die Entsorgung an. Ähnliches gilt mitunter für die Abgabe am Wertstoffhof. Je nachdem, welchen Sperrmüll Sie entsorgen möchten, müssen Sie auch hier gegebenenfalls mit Zusatzkosten rechnen. Darüber hinaus sind Sie an die Öffnungszeiten gebunden und müssen sich selbst um den Transport der sperrigen Haushaltsgegenstände kümmern.

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Wann darf ich den Sperrmüll an die Straße stellen?
Normalerweise müssen Sie den Sperrmüll so an die Straße stellen, dass die Mitarbeiter des Abfalldienstes diesen problemlos abholen und aufladen bzw. in ihre Müllpresse bugsieren können. Das bedeutet, dass ein großer Schrank mitunter auseinandergebaut werden muss und dass die Teile so am Gehweg stehen sollten, dass sie von der Straße aus auch wirklich zu erreichen sind. Den eigenen Sperrmüll aus Angst vor sogenannten Müllsammlern hinterm Zaun auf dem eigenen Grundstück zu verstecken, führt schlimmstenfalls dazu, dass Sie auf diesem sitzenbleiben, weil er nicht mitgenommen wird. Wann und wo genau Sie den Sperrmüll für die Abholung bereitstellen dürfen, ist von den örtlichen Regelungen abhängig. Für gewöhnlich bekommen Sie hierzu direkt bei der Sperrmüllanmeldung ausführliche Informationen.
Gibt es Alternativen zum Sperrmüll?
Der Bücherschrank aus dem Arbeitszimmer passt nicht mehr zum Farbanstrich der Wand, der alte Kleiderschrank ist viel zu klein und mit dem Teppich auf dem Wohnzimmerboden haben Sie sich ohnehin noch nie so richtig wohlgefühlt? Das müssen keine Gründe dafür sein, diese Haushaltsgegenstände als Sperrmüll zu entsorgen. Viele Möbel und Einrichtungsgegenstände könnten ökologisch sinnvoll und ressourcenschonend weiterverwendet werden. Viele Abfalldienste bieten deshalb mittlerweile die Möglichkeit intakte Möbel und Co. abseits vom Sperrmüll abzuholen und einer neuen Verwendung zukommen zu lassen. Auch Einrichtungsgegenstände zu verschenken, zu spenden oder bei Tauschbörsen einzustellen kann sich lohnen. So werden Sie nicht nur überflüssigen Ballast los, sondern bereiten anderen noch eine Freude.


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