Abfallarten

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Abfallarten auf der Baustelle

Abfall wird grundsätzlich in vier verschiedene Kategorien eingeteilt, nämlich Siedlungsmüll, Sonderabfälle, Wertstoffe und Verpackungsabfälle. Für das Abfallaufkommen auf der Baustelle sind diese Kategorien nur zum Teil zutreffend. Deshalb gibt es dort speziellere Unterteilungen, die von der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) klassifiziert wurden. Die einzelnen Abfallarten haben jeweils besondere Entsorgungsregelungen.

Container, Sperrmüll und Wertstoffhof
Container, Sperrmüll und Wertstoffhof

Ganz allgemein gehören zu den Baustellenabfällen alle nichtmineralischen Materialien der Bautätigkeit. Diese können wiederum zu allen oben genannten allgemeinen Abfallkategorien zugeordnet sein und müssen sortenrein entsorgt werden. In Abgrenzung dazu gibt es den Bauschutt, der aus vorwiegend mineralischen Bestandteilen zusammengesetzt ist. Für alle Abfallarten auf der Baustelle gilt: Sie gehören nicht in den Hausmüll.

Bauschuttcontainer © fefufoto, fotolia.com
Bauschuttcontainer © fefufoto, fotolia.com

Bauschutt

Bauschutt ist fest und besteht überwiegend aus mineralischen Bestandteilen. Als Wertstoff wird Baustoff sortiert und wiederverwendet, ideal ist, wenn auch innerhalb des Bauschutts nach Materialien wie Fliesen und Keramik, Mauerziegel, Beton oder Stahlbeton getrennt wird. Zum Bauschutt wird in der Regel auch Sanitärkeramik gezählt, diese kann mit im Bauschuttcontainer entsorgt werden.

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Bodenaushub

Bodenaushub entsteht vorwiegend beim Neubau, aber auch bei An- oder Umbauten eines Bestandsgebäudes. Zum Bodenaushub zählt der gesamte Erdaushub. Er besteht aus natürlichem Material wie Sand, Split, Kies oder Fels, kann aber auch aus bereits vorher als Baustoff verwendeten mineralischen Stoffen bestehen. Hinsichtlich der Entsorgung entscheidet auch die Bodenqualität. Mutterboden kann später für die Anlage des Gartens verwendet werden, anderer Aushub wird im Container gesammelt und nach Abschluss der Arbeiten entsorgt. Nicht in den Container für Erdaushub gehören mit Schadstoffen belastete Aushubmaterialien. Auch Schotter oder Bauschutt, der beim Aushub zu Tage tritt, muss getrennt entsorgt werden.

Trennung von belasteten und unbelasteten Stoffen
Trennung von belasteten und unbelasteten Stoffen

Unbelastete Stoffe

Unbelastete Stoffe sind der reine Bodenaushub oder der unbelastete Bauschutt ohne gesundheits- oder umweltschädliche Inhaltsstoffe. Unter normalen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass die Stoffe unter diese Kategorie fallen. Ausnahmen bilden Böden, die mit Kraft- oder Brennstoff kontaminiert sind sowie asbesthaltiger oder PCB-haltiger Bauschutt.

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Belastete Stoffe

Als belastet gelten Bauschutt und auch Bodenaushub, wenn sie mit Schadstoffen kontaminiert sind. Dazu zählen alle Stoffe, die schädlich für Boden, Wasser oder die Gesundheit sind. Auch wenn Unsicherheit hinsichtlich Art und Herkunft der Stoffe besteht oder einzelne Messwerte die zulässigen Höchstwerte überschreiten, gehören die Stoffe in diese Kategorie. Die belasteten Stoffe gehören zu den überwachungsbedürftigen Abfällen, die Entsorgung erfolgt nach besonderen Regelungen.

Tipp: Oft wird bereits dann von belasteten Bauabfällen gesprochen, wenn diese nicht sortenrein sind und Störstoffe enthalten. Diese Abfälle gehören dann allerdings in die Kategorie Baumischabfall, es empfiehlt sich, die Möglichkeit zur sortenreinen Trennung zu prüfen.
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Verunreinigte Stoffe

Ebenso wie die belasteten Stoffe gelten auch verunreinigte Stoffe als überwachungsbedürftige Abfälle. Man spricht von verunreinigten Stoffen, wenn bei einer Überprüfung lediglich einzelne Messwerte überschritten sind.

Unbelasteter Straßenaufbruch

Materialien aus dem Straßenbau können aus bituminösen oder mineralischen Stoffen bestehen. Sie gelten dann als unbelasteter Straßenaufbruch, wenn sie keine für Gesundheit oder Umwelt schädlichen Substanzen enthalten. Der Straßenaushub wird als Wertstoff behandelt und kann vielfältig recycelt werden.

Belasteter Straßenaufbruch

Straßenaufbruch mit Pechanteilen wie zum Beispiel Teer zählt zu den belasteten Bauabfällen. Der Teer stammt aus den Binder-, Deck- und Tragschichten und gehört zu den Sonderabfällen, die der Anzeige- und Überwachungspflicht unterliegen und extra entsorgt werden müssen.

Baumischabfall

Alle Abfälle im Rahmen der Sanierung, die sich nicht sortenrein trennen lassen, gehören zu den Baumischabfällen. Davon sollte möglichst wenig anfallen, denn die Entsorgung ist teuer, ein Recycling problematisch bis unmöglich.

Die Entsorgung von Baumischabfall ist teuer
Die Entsorgung von Baumischabfall ist teuer

Bestandteil dieser Abfallart sind zum Beispiel Tapeten mit Kleister- oder Putzresten, Holz und Holzspäne, Dämmmaterialien, Gipsreste und Rigipsplatten. Auch Kabel und Kabelreste, Kunststoffe und Plastikmüll werden dem Baumischabfall zugeordnet. Auf der Baustelle empfiehlt sich, für alle nicht zuordenbaren Abfälle einen gesonderten Container aufzustellen.

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Bauschuttcontainer © fefufoto, fotolia.com
Bauschuttcontainer

Bei einem Abbruch bzw. planmäßigem Rückbau vor Sanierungsmaßnahmen am Gebäude fällt jede Menge Abfall an. Bauschutt, zum Beispiel aus Ziegelmaterial… weiterlesen

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