Brandwände – im Falle eines Feuers eine wichtige Barriere
Brandwände haben die Aufgabe, bei einem Brand die Ausbreitung des Feuers einzudämmen. Auf diese Weise lässt sich Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr gewinnen. Gleichzeitig reduzieren Brandwände die Schäden durch Flammen, Rauch und den Einsatz von Löschmitteln. Brandwände spielen beim Bau von Gebäuden deshalb eine wichtige Rolle. An welchen Stellen sie erforderlich sind und welche Vorgaben sie erfüllen müssen, ist in § 30 der Musterbauordnung (MBO) geregelt.
Äußere Brandwände
Brandwände können die einzelnen Teile eines Gebäudes oder Gebäude in der näheren Umgebung wie das Wohnhaus Ihres Nachbarn schützen. Dementsprechend unterscheidet man zwischen inneren und äußeren Brandwänden. Zu den äußeren Brandwänden zählen auch die Außenwände von Gebäuden, die aneinander gebaut wurden. Dies wären beispielsweise die äußeren Wände von Reihenhäusern oder ein landwirtschaftlich genutztes Gebäude, das auf einem Bauernhof direkt an ein Wohnhaus gebaut wurde.
Stehen zwei Einfamilienhäuser oder andere Gebäude dicht nebeneinander, kann ein Feuer leicht überspringen. Beträgt der Abstand der Außenwand zur Grundstücksgrenze 2,50 Meter oder weniger, muss sie daher als Brandwand ausgeführt sein. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Gebäude, bei denen der Abstand zum Nachbargebäude mehr als fünf Meter beträgt, sofern die Fläche zwischen den Häusern nicht nachträglich bebaut werden darf.
Für herkömmliche Garagen, die häufig nah oder direkt an der Grundstücksgrenze stehen, gilt diese Vorschrift nicht. Diese und ähnliche Bauten fasst die Musterbauordnung in der Definition Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt zusammen. Dennoch sind auch bei Garagen Brandschutzverordnungen zu beachten.
Innere Brandwände
Bei den inneren Brandwänden geht es darum, eine Ausbreitung des Feuers auf andere Gebäudeteile zu verzögern und bestenfalls zu verhindern. Solche Wände finden sich vor allem in gewerblich genutzten Immobilien, aber auch in großen Mietshäusern. Bei diesen, laut Musterbauordnung ausgedehnten Gebäuden darf der Abstand zwischen zwei Brandwänden höchstens 40 Meter betragen. Handelt es sich um ein großes landwirtschaftlich genutztes Gebäude wie zum Beispiel einen Viehstall, betrachtet man jedoch den Brutto-Rauminhalt. Solch ein Gebäude muss durch den Einsatz von inneren Brandwänden in Brandabschnitte mit einem Brutto-Rauminhalt von maximal 10.000 m³ unterteilt werden. Auch ein Wohnbereich und ein landwirtschaftlich genutzter Bereich innerhalb eines Gebäudes muss durch eine innere Brandwand voneinander getrennt werden. Damit die Feuerwehrleute sofort wissen, wo sich die Brandwände befinden, sind an der Fassade entsprechende Hinweisschilder anzubringen.
Bei den Vorschriften für die sogenannten ausgedehnten Gebäude sind in Absprache mit den Behörden Ausnahmen möglich. So könnten zum Beispiel in einer Produktionshalle Brandwände in Abständen von höchstens 40 Metern den Arbeitsablauf extrem beeinträchtigen. Ebenso störend wären sie in großen Geschäften wie den Möbelhäusern. In diesen Gebäuden kann zum Beispiel die Kombination mit einer Löschanlage wie einer Sprinkleranlage für die nötige Sicherheit sorgen. Spezielle Regelungen gelten außerdem beim Bau von Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Gebäuden, denn dort stellt die Evakuierung der Menschen bei einem Brand eine besondere Herausforderung dar. Ein weiterer Begriff aus dem Bereich Brandschutz für gewerbliche und öffentliche Gebäude ist die Komplextrennwand. Diese Brandwand trennt Komplexe mit höherem Risiko von denen mit niedrigerem Risiko. So ist beispielsweise die Gefahr eines Feuers in Werkstätten sehr viel größer als in Büros.
Die Lage der inneren Brandwände
Grundsätzlich gilt, dass in mehrgeschossigen Gebäuden die Brandwände in allen Etagen an der gleichen Stelle positioniert werden sollten. Dadurch liegen sie direkt übereinander und es entsteht ein lückenloser Feuerschutz bis zum Dach. Eine versetzte Anordnung ist nur möglich, wenn die sogenannten echten Brandwände durch Wände mit bestimmten Eigenschaften ersetzt werden.
Sie müssen:
- in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 hochfeuerhemmend sein.
- als Gebäudeabschlusswände in den Gebäudeklassen 1 bis 3 von außen nach innen feuerbeständig und von innen nach außen feuerhemmend sein.
- in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 selbst unter mechanischer Beanspruchung hochfeuerhemmend sein.
Weiterhin sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Brandwände sind auch bei mechanischer Beanspruchung feuerbeständig.
- Die Decken unter und über den Brandwänden sind feuerbeständig und besitzen keine Öffnungen.
- Alle unterstützenden Bauteile der Brandwände und Decken sind feuerbeständig.
- Die Außenwände oberhalb und unterhalb der Wände sind in der ganzen Breite des Versatzes feuerbeständig.
- Sämtliche Öffnungen in diesen Außenwänden wie zum Beispiel Fenster hemmen durch die verwendeten Materialien eine Ausbreitung des Feuers.
Damit sich ein Feuer nicht über das Dach ausbreitet, müssen Brandwände 30 Zentimeter aus der Bedachung ragen oder mit einer feuerbeständigen und zu beiden Seiten 50 Zentimeter auskragenden Platte abschließen. Über diese Platte dürfen keine brennbaren Bauteile verlaufen.
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Die Merkmale einer feuerbeständigen Wand
Damit eine Wand eine Brandausbreitung verzögern kann, muss sie aus nicht brennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A1 oder A2 bestehen. Zu diesen Klassen gehören neben mineralischen Werkstoffen wie Beton und Mauerwerk viele weitere Baustoffe. Innere Brandwände lassen sich daher auch in der Trockenbauweise realisieren.
Nicht nur die Wand, sondern auch Werkstoffe, die an der Wand befestigt werden, müssen nicht brennbar sein. Dies wären beispielsweise Dämmstoffe sowie Verkleidungen und deren Unterkonstruktionen. Ebenso müssen Bauteile, die über eine Brandwand geführt werden, nicht brennbar sein.
Durch die Auswahl geeigneter Materialien ist eine Brandwand feuerbeständig. Diese Eigenschaft entspricht der Feuerwiderstandsklasse F90 und bedeutet, dass sie einem Feuer mindestens 90 Minuten standhält und sich auf der vom Feuer abgewandten Seite nur wenig erhitzt. Auch Rauch und andere Gase dürfen die Wand nicht durchdringen. Zudem muss sie selbst nach 90 Minuten noch Stöße beispielsweise durch Teile einer herabstürzenden Decke verkraften und sicher stehen bleiben. Dadurch ist der Raumabschluss weiterhin gewährleistet und das Feuer kann nicht auf die andere Seite der Brandwand überspringen. Der Begriff hochfeuerhemmend entspricht der Feuerwiderstandsklasse F60.
Fenster, Türen und andere Öffnungen in einer Wand reduzieren den Brandschutz. In äußeren Brandwänden sind sie deshalb verboten. Bei inneren Brandwänden ist der Einbau beispielsweise einer Tür dagegen durchaus möglich. Sie muss allerdings ebenfalls feuerbeständig und selbstschließend sein.
Feuerwiderstandsklassen nach deutscher und europäischer Norm
Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange ein Gebäudeteil einem Feuer standhält und dadurch eine weitere Ausbreitung des Brandes verzögert. Gebäudeteile,… weiterlesen