Brennbarkeit von Baumaterialien

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Einteilung und Definition der Baustoffklassen

Ob und wie schnell Baustoffe brennen, spielt beim Brandschutz in Häusern natürlich eine wichtige Rolle. Ihre Entflammbarkeit entscheidet darüber, innerhalb welcher Zeit sich ein Feuer in andere Gebäudeteile ausbreitet und im extremsten Fall über Leben und Tod. Durch eine weniger schnelle Ausbreitung hat die Feuerwehr darüber hinaus die Chance, den Schaden auf den betroffenen Raum zu begrenzen. Um den Brandschutz zu erhöhen, sind deshalb sämtliche Baustoffe bestimmten Baustoffklassen zugeordnet. Sie werden auch oft als Brandschutzklassen bezeichnet.

Kennzeichnung der Baustoffe
Kennzeichnung der Baustoffe

Nicht verwechseln sollten Sie die Baustoff- oder Brandschutzklassen jedoch mit den Feuerwiderstandsklassen, mit denen komplette Bauteile wie zum Beispiel eine Wand aus verschiedenen Materialien beurteilt werden. Auf diese gehen wir in unserem Ratgeber „Die Feuerwiderstandsklassen nach deutscher und europäischer Norm“ ein.

Ausgebranntes Dachgeschoss © flashpics, stock.adobe.com
Die Entflammbarkeit der Baustoffe hat einen großen Einfluss auf die Höhe des Schadens © flashpics, stock.adobe.com

Einteilung der Baustoffklassen nach deutscher und europäischer Norm

Die Zuordnung zu einer Baustoffklasse ist in der deutschen DIN 4102 festgelegt. Sie unterscheidet zwischen den nicht brennbaren Baustoffen der Klasse A und den brennbaren Baustoffen der Klasse B. Diese beiden Klassen sind nochmals in die Gruppen A1 und A2 sowie B1, B2 und B3 unterteilt. Die Zuordnung zu einer Klasse erfolgt nach einer Prüfung, bei deren Durchführung zahlreiche Vorschriften zu beachten sind.

Dies gilt auch für die europaweit geltende Norm DIN EN 13501, die mittlerweile bei der Zulassung neuer Produkte zum Einsatz kommt. Auf diese gehen wir weiter unten ein. Die deutsche Norm behält jedoch weiterhin ihre Gültigkeit. Beim Kauf von Baustoffen werden Sie daher noch in vielen Fällen eine Klassifizierung nach deutscher Norm sehen. Für beide Normen gelten allerdings recht unterschiedliche Prüfkriterien. Die deutsche und die europäische Norm sind deshalb nicht vergleichbar.

Baustoffklassen nach europäischer Norm
Baustoffklassen nach europäischer Norm
Baustoffklassen zur Einordnung der Feuergefährlichkeit
Baustoffklassen zur Einordnung der Feuergefährlichkeit

Die Baustoffklassen A1 bis B3 nach deutscher Norm

Zur Klasse A1 gehören alle nicht brennbaren Baustoffe. Diese Gruppe umfasst die meisten mineralischen Baustoffe wie Sand, Kies, Steine, Zement, Beton, Stahlbeton, Mörtel, Glas, Stahl, Eisen, Mineralfasern ohne organische Zusätze, Naturbims, Kalk, Ton, Ziegel, Baukeramik, Schaumglas und Bauplatten aus mineralischen Rohstoffen, die keinerlei brennbare Bestandteile enthalten.

Schubkarre mit Spaten und Material © dima_pics, stock.adobe.com
Baustoffe der Klasse A1 bieten den besten Brandschutz © dima_pics, stock.adobe.com

Baustoffe der Klasse A2 enthalten geringe Mengen brennbarer Substanzen. Bei einem Feuer darf es jedoch nicht zu einer Rauchentwicklung oder zu einem brennenden Abtropfen kommen. Zu dieser Klasse gehören unter anderem bestimmte Gipskartonplatten und Gipsfaserplatten, Mineralfaserplatten mit herkömmlicher Kunstharzbindung und Produkte aus Leichtbeton, die bei der Herstellung mit einem organischen Zuschlag versehen werden.

Die Baustoffe der Klasse B1 sind zwar grundsätzlich brennbar, aber schwer entflammbar. Zudem dürfen sie, nachdem die Brandquelle entfernt wurde, nicht weiter brennen. Diese Eigenschaft haben zum Beispiel Produkte aus Kork, Kunstharz und bestimmten Kunststoffen sowie einige der Gipskarton-, Gipsfaser und Mineralplatten. Zur Klasse B1 gehören außerdem die Holzwolle-Leichtbauplatten, die Hartschaum-Wärmedämmplatten mit Flammschutz, der Hart-PVC und der PS-Schaum.

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Die Baustoffklasse B2 umfasst alle normal entflammbaren Baustoffe wie Holz und Holzwerkstoffe, die wenigstens zwei Millimeter dick sind und eine Rohdichte von mindestens 400 Kilogramm pro Kubikmeter haben, einige Kunststoffe, Dachpappe und Dachbahnen aus Bitumen, gewisse Fußbodenbeläge wie die PVC-Fußböden, Gipskarton-Verbundplatten, Elektroleitungen und den PU-Schaum. Baustoffe der Klasse B2 lassen sich durch eine Flamme oder eine andere Hitzequelle entzünden und brennen danach von allein weiter.

Die Baustoffe der Klasse B3 sind leicht entflammbar und brennen schnell lichterloh. Typische Beispiele für diese Gruppe sind Stroh, Pappe und Papier. Zu dieser Baustoffklasse gehören aber auch einige Produkte aus dünnem Holz sowie die Schafwolle, sofern sie unbehandelt ist.

Strohbrand © fotoknips, stock.adobe.com
Leicht entflammbare Baustoffe wie Stroh sind beim Hausbau nur als Verbundwerkstoffe zugelassen © fotoknips, stock.adobe.com

Die Baustoffklassen nach europäischer Norm

Die europäische Norm DIN EN 13501 unterteilt die Baustoffe in die Klassen A1, A2, B, C, D, E und F. Bei dieser Norm gibt es außerdem die Klassen s1, s2 und s3, d0, d1 und d2 sowie spezielle Kennzeichnungen für Bodenbeläge und Rohrdämmstoffe.

Nach europäischer Norm erfolgt die Klassifizierung folgendermaßen:

A nicht brennbar kein Beitrag zum Brand
B schwer entflammbar sehr begrenzter Beitrag zum Brand
C schwer entflammbar begrenzter Beitrag zum Brand
D normal entflammbar hinnehmbarer Beitrag zum Brand
E normal entflammbar hinnehmbares Brandverhalten
F leicht entflammbar keine Leistung festgestellt

Der Buchstabe s steht für smoke, also die Entwicklung von Rauch, der nicht nur Rauchvergiftungen verursachen kann, sondern auch die Sicht beeinträchtigt und dadurch das Löschen eines Feuers erschwert. Hierbei unterscheidet man zwischen

  • s1 = keine oder kaum Rauchentwicklung
  • s2 = begrenzte Rauchentwicklung
  • s3 = unbeschränkte Rauchentwicklung

Der Buchstabe d steht für droplets, auf Deutsch Tröpfchen. Bei dieser Kennzeichnung untersucht man, ob von einem Baustoff bei einem Feuer brennende Teile abtropfen oder abfallen. Sie könnten weitere Brandherde entstehen lassen.

  • d0 = kein Abtropfen oder Abfallen
  • d1 = begrenztes Abtropfen oder Abfallen
  • d2 = starkes Abtropfen oder Abfallen

Die gesetzlichen Vorschriften für Gebäude

Welche Baustoffe in bestimmten Teilen eines Gebäudes verwendet werden dürfen, ist in den Landesbauordnungen festgelegt. Sie schreiben vor, dass alle beim Bau gebrauchten Materialien mindestens der Klasse B2 zugeordnet sein müssen. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Baustoffe, die mit einem anderen verbunden sind und als Verbundwerkstoff der Klasse B2 angehören.

Eine Kennzeichnung der Baustoffe ist ebenfalls vorgeschrieben. Direkt auf dem Baustoff, auf seiner Verpackung oder auf einem Beipackzettel muss daher die Baustoffklasse genannt werden. Allein bei den nicht brennbaren Baustoffen der Klasse A1 und bei einigen Holzwerkstoffen kann diese Kennzeichnung unterbleiben.

Feuerwehr mit Drehleiter vor Haus © Bluelight, stock.adobe.com
Feuerwiderstandsklassen nach deutscher und europäischer Norm

Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange ein Gebäudeteil einem Feuer standhält und dadurch eine weitere Ausbreitung des Brandes verzögert. Gebäudeteile,… weiterlesen

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