Ist eine Garage in die Jahre gekommen, steht die Entscheidung zwischen Abriss und Sanierung an. Es gibt verschiedene Fälle, in denen es Sinn macht, sich für eine neue Garage zu entscheiden und den alten Bau zu entsorgen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Fundament oder Bausubstanz Mängel und nur schwer zu behebende Schäden aufweisen.
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Zeit zum Abriss
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen es empfehlenswert ist, eine alte Garage abzureißen und neu zu bauen oder eine Fertiggarage aufzustellen:
- Die Schäden an der alten Garage können nicht mehr so beseitigt werden, dass die Garage gebrauchstauglich ist.
- Die Renovierung übersteigt die Kosten für eine neue Garage.
- Komfort und Ausstattung erfüllen auch nach der Sanierung die aktuellen Ansprüche nicht.
Ein Abriss kann auch dann Sinn machen, wenn die Garage durch ein neues Tor einbruchssicher werden soll, sich das moderne Garagentor jedoch nicht in die vorhandene Bausubstanz integrieren lässt. Letztendlich ist die Sanierung der Garage immer auch eine wirtschaftliche Frage: Ist die Sanierung teurer als der Neubau, sollte eine neue Garage aufgestellt werden.
Der Abriss
Vor dem Abriss sollte beim Entsorgungsunternehmen ein Bauschuttcontainer bestellt werden. Je nachdem, welches Abrissmaterial darin gelagert wird, variieren auch die Kosten. Am günstigsten ist sortenreiner Bauschutt, wer sämtliches Abrissgut in einem Container entsorgt, muss mit höheren Kosten rechnen. Zum Bauschutt zählen folgende Materialien:
- Mauerwerk und Ziegelsteine
- Reiner Betonabbruch
- Dachziegel
- Mörtel und Putzreste
Beim Abriss selbst ist auf ein hohes Maß an Sicherheit für die Arbeiter und Helfer zu achten. Dies betrifft zum einen die körperliche Gesundheit. Herabfallende Baustoffe wie auch Schadstoffe im Baumaterial können die Gesundheit beeinträchtigen. Letzteres betrifft zum Beispiel die Entsorgung von Asbest. Die Stäube, die beim Abbruch von asbesthaltigen Baustoffen entstehen, wirken hochgradig gesundheitsschädlich. Grundsätzlich gelten für den Abriss folgende Vorschriften:
- Abbruchbaustelle absichern
- Sicherheitsabstände einhalten
- Aufenthalt von unbeteiligten Personen im Abbruchbereich ausschließen
- Parallelarbeiten im Gefährdungsbereich vermeiden
- Schutzkleidung tragen
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Genehmigung für den Abriss
Ob für den Abriss der Garage eine Genehmigung durch das Bauamt, ein Kenntnisgabeverfahren durchgeführt oder die Baubehörde leidglich informiert werden muss, hängt vom Bundesland bzw. den Vorgaben aus der jeweiligen Landesbauordnung ab. Auch die Größe des Gebäudes bzw. die Gebäudeklasse spielen eine Rolle. Verfahrensfreie Bauvorhaben, zu denen in vielen Bundesländern die Garagen gehören, dürfen in der Regel auch ohne weitere Anträge abgerissen werden.
Nach dem Abriss stellt sich weiterhin die Frage, ob und nach welchen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein Neubau möglich ist. Garagen die im Außenbereich errichtet werden, brauchen zum Beispiel meist eine Baugenehmigung.
Garagenbau und Baurecht
Die Errichtung von Gebäuden muss in der Regel per Bauantrag von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden. Garagen bilden dabei in… weiterlesen