Ratgeber Garage neu bauen
Ohne mindestens eine Garage kommt heute kaum mehr eine Familie aus. Soll eine neue Garage auf dem Grundstück errichtet werden, kann diese als Fertiggarage aus Stahl, Beton oder Holz sowie als individuell gemauerte massive Garage geplant werden. Die Ausführung wiederum ist als Einzelgebäude oder als Anbau ans Wohnhaus möglich. Garagen mit angegliederter Einliegerwohnung schaffen zusätzlichen Wohnraum, zum Beispiel für Gäste oder Untermieter.
Einer der wichtigen Punkte, die bereits zu Beginn der Planung abgeklärt werden müssen ist, ob für die Garage eine Baugenehmigung erforderlich ist.
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Fertiggarage oder Individualbau
Die beiden Garagenvarianten haben jeweils Vorzüge und auch Nachteile. Während eine Fertiggarage in kurzer Zeit errichtet und für den Bauherrn mit geringen und überschaubaren Kosten verbunden ist, dauert der Bau der massiven Garage länger und ist meist deutlich teurer.
Andererseits gibt es einen deutlich größeren Spielraum hinsichtlich der Gestaltung. Die Garage kann individuell geplant und zum Beispiel architektonisch an die Gestaltung des Wohnhauses angepasst werden. Fertiggaragen sind mittlerweile ebenfalls innerhalb bestimmter Grenzen individuell planbar, allerdings gibt es hier aufgrund der Vorfertigung viele Einschränkungen.
Insbesondere dann, wenn die Garage mit Einliegerwohnung geplant wird, ist der Individualbau die richtige Lösung. Dann wird im Prinzip ein kleines Haus mit angebauter oder unterbauter Garage errichtet. Meist ist die Wohnung oberhalb der Garage angeordnet und von außen zugänglich.
Die richtige Größe
Bei der Planung der Garage sollte ganz zu Anfang der nötige Platzbedarf ermittelt werden. Auf dieser Grundlage wird die Entscheidung für eine Einzel- oder auch Doppelgarage getroffen. In vielen Fällen empfiehlt es sich, etwas mehr Platz einzuplanen, damit auch ein Zweitfahrzeug, Fahrräder oder Zweiräder in der Garage Platz finden. Reicht als Stellplatz fürs Auto eine Garage aus, ist trotzdem zu überlegen, ob die Garage mit zusätzlichem Raum ausgestattet wird, zum Beispiel in Form eines Abstellraums oder einer Werkstatt. In diesem Fall gelten für die Trennwände zum Teil gesonderte Vorschriften hinsichtlich Brandschutz und Ausführung.
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Der richtige Standort
Für die Garagenplanung ist neben der Entscheidung über die Bauart auch der Standort wichtig. Die Garage sollte so platziert werden, dass sie zum einen leicht von der Straße aus zugänglich ist und zum anderen bei der Einfahrt der Verkehr nicht behindert wird. Viele Landesbauordnungen schreiben Mindestlängen für die Zufahrt vor, zum Teil muss vor der Garage Stauraum für ein wartendes Kraftfahrzeug vorgesehen werden, wenn andernfalls der Verkehrsfluss behindert wird. Für Garagen muss in vielen Fällen kein Abstand zu anderen Bauwerken eingehalten werden. Sie dürfen deshalb ohne weitere Auflagen genau auf die Grenze oder in die Abstandsflächen anderer Gebäude hineingebaut werden.
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Anbaugaragen
Neue Garagen können auch an ein bereits vorhandenes Bestandsgebäude im Rahmen der Sanierung angebaut werden. Hierfür gibt es verschiedene Varianten. So kann die Garage über einen offenen oder geschlossenen Gang mit dem Gebäude verbunden oder direkt mit Zugang zum Haus angebaut werden. Im zweiten Fall ist darauf zu achten, dass das Mauerwerk von Alt- und Neubau unterschiedlichen Setzungen unterliegen. Deshalb empfiehlt es sich, die Garage als getrenntes Gebäude anzubauen.
Dies vermeidet auch das Problem mit einer eventuell außenliegenden Wärmedämmung beim Wohnhaus. Die zwischen den Wänden entstehende Fuge muss sicher abgedichtet werden. Soll ein Durchgang zwischen Garage und Wohnhaus geschaffen werden, ist auch hier die richtige Abdichtung sowie die Vermeidung von Wärmebrücken ein wichtiger Punkt. Weiterhin ist der Einbruchschutz zu beachten. Der Durchgang stellt in dieser Hinsicht eine Schwachstelle dar, deshalb ist es wichtig, dass sowohl das Garagentor als auch die Zwischentür eine entsprechende Widerstandsklasse nach DIN EIN 1627 (mindestens RC 2) vorgesehen werden.
Die Baugenehmigung für die Garage
Grundsätzlich ist für die Errichtung eines Gebäudes wie auch für viele Umbauten und Sanierungen eine Baugenehmigung erforderlich. Einzelgaragen, die im Baurecht als Kleingaragen geführt werden, dürfen jedoch häufig ohne Genehmigung errichtet werden. In der Regel hängt die Verfahrensfreiheit von der Größe der Garage und deren Höhe ab. Garagen, die im Bereich eines Baunutzungsplans errichtet werden, benötigen in vielen Fällen ebenfalls keine gesonderte Erlaubnis.
Wann die Garage verfahrensfrei bleibt, entscheiden die Bundesländer individuell in ihren Landesbauordnungen, weiterhin haben die Gemeinden mitzureden. Diese können auch bei einer prinzipiell verfahrensfreien Garage einen Bauantrag fordern. Grundsätzlich ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Ist eine Genehmigung erforderlich, muss diese in fast allen Bundesländern von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Dies kann ein Architekt oder Planer sein, zum Teil übernehmen diese Aufgabe auch die Hersteller von Fertiggaragen gegen Aufpreis.
Garagenbau und Baurecht
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