Die Massivgarage: individueller aber teurer
Garagen, die Stein auf Stein oder in Elementbauweise errichtet sind, werden meist als Massivgaragen bezeichnet. Auch Betonfertiggaragen gehören zu dieser Kategorie. Je nachdem wie groß die Garage geplant wird, kann sie in vielen Bundesländern auch genehmigungsfrei errichtet werden. Die zulässigen Größen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Ebenso wie bei allen anderen Bauwerken sind die Anforderungen an die technischen Baubestimmungen sowie die baurechtlichen Vorgaben einzuhalten.
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Das Fundament für die Massivgarage
Jedes massive Bauwerk braucht ein tragfähiges Fundament. Bei der Massivgarage richten sich Art und Größe des Fundaments nach der Konstruktion und den entstehenden Lasten. Das Fundament ist in der Regel mit Stahl bewehrt, alternativ kann auch eine tragfähige Bodenplatte als Fußboden für die Massivgarage und das Fundament zugleich fungieren.
Teilweise kann ein Fundament auch vom Bauherrn als Eigenleistung errichtet werden. Dazu ist ein Fundamentplan erforderlich, den wahlweise der Entwurfsverfasser oder der Fertiggaragenhersteller liefert. Wichtig ist nicht nur, sich genau an die Abmessungen zu halten, auch die einzelnen Schichten und die angegebenen Höhen des Fundaments sind wichtig. Ist das Fundament nicht frostfrei gegründet, kann es später zu Schäden kommen. Der Arbeitsablauf für das Garagenfundament unterteilt sich in mehrere Arbeitsschritte:
- Boden abtragen und Baugrund begradigen
- Lage des Fundamentes mit Schnurgerüst markieren und nivellieren
- Boden ausheben, für Frostfreiheit ist eine Fundamenttiefe von mindestens 80 cm unter Geländeoberkante erforderlich
- Kiesschicht als Sauberkeitsschicht in die Fundamentsohle einbringen und verdichten
- Randschalung erstellen
- Bewehrung laut Fundamentplan einbauen
- Beton auffüllen und verdichten
- Beton abdecken, damit es nicht zu Störungen beim Abbinden durch Regen oder Hitze kommt
Freie Gestaltungsmöglichkeiten
Der große Vorteil der Massivgarage ist, dass der Bauherr komplett freie Gestaltungsmöglichkeiten hat. So kann die Garage als kleine Variante des Wohnhauses gestaltet werden. Die Massivgarage mit ihrer freien Gestaltungsmöglichkeit kann perfekt an die übrigen Bauwerke auf dem Grundstück angepasst werden, so entsteht ein Ensemble mit einheitlicher Ausstrahlung.
Der Einbau von Fenstern und Türen ist ebenso problemlos möglich wie der Aufbau eines Sattel- oder Pultdaches. Auch hinsichtlich der Größe besteht freie Auswahl, wichtig ist, dass die empfohlenen Mindestabmessungen für die Garagennutzfläche eingehalten werden, die Toröffnung sollte aus wirtschaftlichen Gründen Standardmaße besitzen, dies macht das Garagentor kostengünstiger.
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Massivgarage als Anbaugarage
Wird die Massivgarage ins Haus integriert, hat dies den großen Vorteil, dass man von der Garage direkt und trockenen Fußes in das Haus gelangt. Relevante Punkte, die bereits bei der Planung berücksichtigt werden müssen, sind unter anderem:
- Unterschiedliche Wandstärken und Dämmstärken von Wohnhaus und Garage
- Brandschutzanforderungen zwischen Garage und Wohnhaus
- Einbruchsschutz durch einbruchhemmendes Tor (mindestens Widerstandsklasse RC3) und zusätzlicher Schutz an der Durchgangstür
- Gesamteindruck des Wohnhauses mit Garage
Vor allem letzter Punkt kann zum Teil etwas kniffelig werden. Denn durch die Garage verändern sich die Proportionen des Hauses stark, das Garagentor ist ein Bruch zur übrigen, meist eher kleinteiligen Garage. Auch rund ums Dach hat ein Wohnhaus mit angebauter Garage Besonderheiten. Je nach Architektur entstehen entweder sehr große Dachflächen oder aber zahlreiche Anschlüsse zwischen Garagen- und Hausdach.
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Massivgarage: Mit oder ohne Baugenehmigung?
Die einzelnen Bundesländer regeln, wann eine Garage genehmigungspflichtig und wann sie genehmigungsfrei errichtet werden kann. Maßgeblich sind dafür die Angaben in den Landesbauordnungen. Grundsätzlich gilt, dass auch eine genehmigungsfreie Garage den im Land geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen muss, nur dann darf sie errichtet und genutzt werden. Neben dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung geben die Garagenverordnungen der Länder vor, wo auf dem Grundstück die Garage errichtet werden darf und welchen Anforderungen sie entsprechen muss. Wird die Massivgarage an das Wohnhaus angebaut, dann ist auf jeden Fall eine Baugenehmigung nötig, verantwortlich ist in diesem Fall der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser.
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