Garage: Größe und Grundrisse planen

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Bevor Sie sich eine Garage errichten lassen, selbst bauen oder eine Fertiggarage kaufen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und abklären, was erlaubt ist. Ein wichtiger Aspekt ist die Wahl der geeigneten Größe der Garage, die auch bei zu erstellenden Grundrissen für die Baugenehmigung zu berücksichtigen ist. Erfahren Sie im Folgenden, welche Aspekte Sie bei der Planung nicht vergessen sollten.

Großer Bedarf an Garagen

Fast 80 Prozent aller Haushalte in Deutschland besitzen ein Auto. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Zudem zeigt sich, dass immer mehr private Haushalte ein Zweit- oder sogar ein Drittfahrzeug besitzen. Entsprechend hoch ist auch der Bedarf an Stellmöglichkeiten für die Autos. Gegenüber Stellplätzen im Freien bieten Einzel- oder Doppelgaragen einige Vorteile. Sie sind abschließbar, bieten Schutz vor der Witterung und können zusätzliche Lager- oder Nutzflächen beinhalten.

Auto vor geschlossenem modernen Garagentor © concept w, stock.adobe.com
Besitzen Sie ein großes Fahrzeug, wie einen SUV, sollten Sie die Garage entsprechend großzügiger planen © concept w, stock.adobe.com
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Wer die Möglichkeit dazu hat und etwa in einem Neubaugebiet wohnt, dürfte sich deshalb früher oder später mit dem Bau einer Garage oder der Anschaffung einer Fertiggarage beschäftigen. Oftmals wird die Garagenplanung auch direkt mit den Grundrissen für das Haus zur Genehmigung bei den Behörden eingereicht.

Hier sollten Sie jedoch nichts überstürzen, sondern sorgfältig planen, wie viel Platz Sie wirklich benötigen und welche Maße für die Garage passend sind. Denn ist die Massivgarage erst einmal gebaut oder die Fertiggarage bestellt, sind Änderungen im Nachhinein nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht mehr umsetzbar. Die folgenden Kriterien gilt es bei der Planung zu berücksichtigen:

Garage: Wie soll diese genutzt werden? Was soll gelagert werden?
Garage: Wie soll diese genutzt werden? Was soll gelagert werden?

Wie viel Platz haben Sie auf dem Grundstück für die Garage?

Im ersten Schritt sollten Sie klären, welche Grundfläche Ihnen für die Garage überhaupt zur Verfügung steht. Möchten Sie die Garage gemeinsam mit einem Hausbau umsetzen, sollten Sie von der vorhandenen Gesamtfläche die Grundfläche des Hauses abziehen. Hinzu kommen Abstandsflächen, die Sie zu Nachbargrundstücken einhalten müssen, Einfahrten, Terrassen und Grünflächen. Weiterhin sind eventuelle weitere Anbauten wie etwa ein Wintergarten, Nebengebäude wie ein Gartenhaus bzw. Geräteschuppen oder auch Gewächshäuser zu berücksichtigen.

Von der Gesamtfläche Ihres Grundstücks kann damit bereits ein beachtlicher Teil für anderweitige Zwecke verplant sein. Dies kann zu Einschränkungen bei der möglichen Größe der Garage führen. Vielleicht führen diese Kalkulationen schon zu einem Umdenken bei der Planung der Garage.

Wollen Sie jedoch keine Abstriche bei der gewünschten Größe machen, können Sie überlegen, wie sich zusätzlich Fläche gewinnen lässt. Vielleicht kann die Einfahrt schmaler oder kürzer gestaltet oder auf ein weiteres Nebengebäude wie das Gartenhaus verzichtet werden.

Beim Garagenbau im Bestand gestaltet sich die Frage nach dem Platz hingegen deutlich einfacher, da Sie die zur Verfügung stehende Fläche durch die vorhandene Bebauung schnell einschätzen können.

Garage an die Grenze bauen: Sprechen Sie mit dem Nachbarn
Garage an die Grenze bauen: Sprechen Sie mit dem Nachbarn

Welches Fahrzeug haben Sie?

Die nächste relevante Frage für Sie lautet, welche Art von Fahrzeug Sie besitzen und welchen Platz dieses in einer Garage benötigt. Ein Kleinwagen ist dabei natürlich platzsparender als eine Limousine oder ein SUV, der deutlich mehr Raum einnimmt. Die genauen Abmessungen des Autos können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen. Kalkulieren Sie den Platz jedoch nicht zu knapp.

Die Maße der Garage sollten Sie in jedem Fall größer planen als die Maße des Autos. Bedenken Sie, dass Sie Platz zum Einparken benötigen. Auch sollte in jedem Fall genug Fläche links und rechts neben dem Auto vorhanden sein, dass Fahrer und weitere Mitfahrer bequem die Türen öffnen und ein- und aussteigen können.

Hier empfiehlt es sich einmal auszumessen, wie breit das Auto inklusive vollständig geöffneter Türen ist. Ist das Maß zu eng gewählt, besteht die Gefahr, dass Sie mit den Türen die Garagenwände touchieren, was zu Lackschäden am Fahrzeug und sichtbaren Spuren an der Garage führen kann. Außerdem besteht das Risiko, dass kein komfortabler Ein- und Ausstieg möglich ist und Sie sich in bzw. aus dem Auto „quetschen“ müssen. Dies kann gerade bei täglicher Nutzung stören.

Die PKW-Maße sind ein wichtiges Kriterium für die Wahl der Garagengröße
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Wie viel Platz benötigen Sie zum Be- und Entladen?

Weiterhin sollten Sie den Kofferraum in der Größenplanung nicht vergessen. Zunächst stellt sich die Frage, ob dieser auch bei geschlossenem Garagentor be- und entladen werden soll. Dies ist etwa sinnvoll, wenn Sie eine Verbindungstür von der Garage zu Ihrem Haus planen, um etwa Einkäufe zu transportieren.

Das kann praktisch sein, um etwa bei Regen oder Schnee trockenen Fußes ins Haus zu kommen. In diesem Fall brauchen Sie jedoch mehr Platz, um sich noch bequem zwischen Kofferraum und Garagentor bewegen zu können.

Für die Höhenplanung der Garage ist auch zu berücksichtigen, welchen Platz die Kofferraumtür in geöffnetem Zustand einnimmt. Auch hier lohnt es sich, den Kofferraum auszumessen und ein paar Zentimeter Luft zu addieren, um die erforderliche Garagenhöhe zu bestimmen.

Eventuell haben Sie auch noch einen Dach- oder Kofferraumgepäckträger, mit dem Sie in die Garage fahren wollen. Auch dafür gilt es, im Voraus genügend Höhe bzw. Länge einzuplanen.

Muss der Garagenbau genehmigt werden? Informieren Sie sich!
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Wie viele Fahrzeuge haben Sie?

Im nächsten Schritt ist abzuklären, wie viele Fahrzeuge in der Garage untergestellt werden sollen. Haben Sie zwei oder sogar drei Fahrzeuge im Haushalt, brauchen Sie entsprechend mehr Platz. Hier ist oftmals eine Doppelgarage nützlich, in der zwei Autos nebeneinander abgestellt werden können. Ein mögliches drittes Fahrzeug oder auch Fahrzeuge von Besuchern können Sie eventuell auf einem oder mehreren zusätzlichen Stellplätzen im Freien unterbringen.

Maße und Grundrisse für die Doppelgarage
Maße und Grundrisse für die Doppelgarage

Dabei ist es sinnvoll, die neueren oder teureren Autos in der Garage abzustellen. Erstens sind Sie dort besser vor Wind und Wetter geschützt und zweitens gewähren manche Kfz-Versicherungen Rabatte, wenn das Auto in einer abschließbaren Garage untergebracht wird. Versicherer schätzen in diesem Fall das Risiko für Schäden, wie etwa durch Hagel, oder Diebstahl, geringer ein. Auch bei Leasing-Fahrzeugen, die Sie nach gewisser Zeit wieder zurückgeben, ist ein Platz in der Garage zu bevorzugen, um wertmindernde Schäden durch Umwelteinflüsse zu reduzieren.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung auch, ob Sie vielleicht in Zukunft weitere Autos kaufen oder ein Auto verkaufen wollen. Die Garage sollte den langfristigen Bedarf abdecken und nicht nur die aktuellen Ansprüche berücksichtigen.

Elektro-Auto wird in Garage aufgeladen © Herr Loeffler, stock.adobe.com
Elektroautos werden immer beliebter. Möchten Sie eine Wallbox installieren, sollten Sie die Garage groß genug planen © Herr Loeffler, stock.adobe.com

Haben Sie ein Elektroauto?

Da die Zulassungszahlen für Elektroautos steigen und in der EU ab 2035 ein weitgehendes Verbot von neuen Verbrennerfahrzeugen geplant ist, dürfen vielleicht auch Sie mit dem Gedanken spielen auf ein E-Auto umzusteigen oder haben dies schon getan.

In diesem Fall, kann es empfehlenswert sein, in der Garage zusätzlich Platz für eine Wallbox zu berücksichtigen. Das ist eine spezielle Ladestation für das E-Auto, die gegenüber der Haushaltssteckdose eine höhere Leistung bietet und den Akku schneller aufladen kann.

Für die Ladestation selbst und die Kabel, die beim Laden mit dem E-Auto verbunden sind, sollten Sie weiteren Platz bei der Größenplanung der Garage berücksichtigen.

Benötigen Sie zusätzliche Staufläche?

Weiterhin sollte in Ihre Planung einfließen, ob die Garage zusätzliche Zwecke neben dem Standplatz für die Fahrzeuge erfüllen soll. Eine großzügige Garage ermöglicht es Ihnen, dort beispielsweise eine kleine Werkstatt einzurichten, Gartengeräte oder Mülltonnen abzustellen oder eine zusätzliche Lagerfläche für Dinge zu schaffen, die im Haus keinen Platz finden. Dies kann etwa sinnvoll sein, wenn Ihr Haus über keinen Keller verfügt oder der Speicher nicht ausreicht, um alles zu deponieren.

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Gibt es Vorgaben im Bebauungsplan?

Bei allen Ihren individuellen Wünschen an die Garagengröße sind vor der Einreichung der Grundrisse für die Baugenehmigung sowie den Kauf der Fertiggarage oder die Auftragsvergabe des Garagenbaus unbedingt die gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.

Maßgeblich für Sie ist dabei, was im Bebauungsplan zu Ihrem Grundstück steht. Gibt es dort spezifische Angaben zur Garagengröße oder werden Abstandsflächen zu anderen Gebäuden genannt, sind diese einzuhalten. Bauen Sie die Garage einfach nach Ihren Vorstellungen, können Bußgelder verhängt und im schlimmsten Fall ein vollständiger Rückbau der Garage veranlasst werden, was sehr kostspielig für Sie werden kann.

Sie benötigen immer zuerst die Baugenehmigung, bevor Sie die Garage errichten, sofern eine erforderlich ist. Wollen Sie im Freistellungsverfahren ohne Baugenehmigung die Garage bauen, ist die Einreichung der Verfahrensunterlagen ebenfalls vor Baubeginn nötig. Das Freistellungsverfahren befreit Sie zudem nicht von gesetzlichen Vorgaben.

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Änderungen genehmigen lassen

Weicht Ihre Garagenplanung vom Bebauungsplan ab, müssen Sie sich jedoch nicht gleich von Ihrem Vorhaben verabschieden. Es kann sich lohnen, bei der zuständigen Gemeinde oder dem Bauamt einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung und eine Befreiung vom Bebauungsplan zu stellen.

Ob, dieser Antrag gewährt wird, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten und hängt von mehreren Faktoren ab. Bessere Chancen haben Sie etwa, wenn es sich nur um minimale Abweichungen vom Bebauungsplan handelt. Bei gravierenden Abweichungen ist hingegen in den meisten Fällen nicht mit einer Genehmigung zu rechnen. Dies ist vor dem Hintergrund nachvollziehbar, dass der Bebauungsplan allgemeingültige Standards für alle Bauten im betreffenden Gebiet schafft. Zu große Toleranzen könnten dazu führen, dass andere Bewohner ebenfalls Ausnahmerechte für sich beanspruchen und der Bebauungsplan letztlich zu stark verwässert wird.

Finden Sie in Ihrem Bebauungsplan überhaupt keine Vorgaben zum Bau der Garage, bedeutet dies jedoch nicht zwangsläufig, dass Sie bei der Gestaltung freie Hand haben. In diesem Fall greifen die Vorgaben in den jeweiligen Landesbauordnungen. Diese können von Bundesland zu Bundesland deutlich variieren.

Es kann zusammengefasst werden, dass die Planung der passenden Größe der Garage komplexer ist, als vielleicht manche Bauherren denken. Empfehlenswert ist es, lieber etwas großzügiger zu planen, sofern dies das Budget und die Bauvorschriften zulassen. Berücksichtigen Sie unbedingt alle aktuellen und künftigen Erfordernisse, damit sich die Investition in Ihre Massiv- oder Fertiggarage langfristig lohnt.

Garagen Planung © schulzfoto, fotolia.com
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