Fertiggarage

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Fertiggaragen planen und bauen

Entscheidet man sich für eine Fertiggarage, dann ist der Planungs- wie auch der Bauaufwand meist geringer als bei einer massiven Garage oder Anbaugarage. Dennoch gibt es verschiedene Aspekte, die bei der Planung auf dem Grundstück beachtet werden müssen. Dazu gehören unter anderem die baurechtlichen Vorschriften im jeweiligen Bundesland oder auch die Platzierung auf dem eigenen Grundstück.

Fertiggarage aus Beton © eyecat, fotolia.com
Fertiggarage aus Beton © eyecat, fotolia.com
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Fertiggaragen – Auswahl des Garagentyps

Die verschiedenen Fertiggaragen unterscheiden sich vorwiegend im Material, mittlerweile ist die Auswahl an Konstruktionen wie auch der Gestaltungsspielraum große. Vor allem dann, wenn die Garage als Einzelbauwerk errichtet werden soll, sind Fertiggaragen eine günstige und schnell realisierbare Lösung. Bauherren haben die Auswahl zwischen Beton-, Stahl- und Holzgaragen, auch ein Carport kommt in Frage. Jeder dieser Typen hat Vor- und Nachteile. So sind Betongaragen durch die Lieferung am Stück schnell aufgestellt, Stahlgaragen lassen sich ganz einfach versetzen, für Holzgaragen oder Carports sind nur sehr sparsame Fundamente nötig.

Fertiggarage Materialwahl: Holz, Aluminium oder Stahl
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Vielfache Gestaltungsmöglichkeiten

Je nach Anbieter kommen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten hinzu. Längst muss als Fertiggarage nicht mehr nur der einfache Flachdachkasten gewählt werden. Es gibt die Möglichkeit sowohl in den Dachformen wie in der Fassadengestaltung zu variieren. So können verschiedene Außenwandverkleidungen gewählt werden, entsprechend ist eine Anpassung an die Optik des Wohnhauses möglich. Weitere Auswahlmöglichkeiten beziehen sich auf gedämmte und ungedämmte Garagen oder die Ausführung des Garagentors. Weiterhin ist es möglich, Fertiggaragen mit Anbauten wie zum Beispiel Abstell- oder Werkstatträumen zu kombinieren.

Fertiggaragen bieten viele Gestaltungsmöglichkeiten
Fertiggaragen bieten viele Gestaltungsmöglichkeiten

Das Garagenfundament

Bei der Planung der Fertiggarage ist zu beachten, dass die Garage vom Hersteller standardmäßig ab Oberkante Gelände geliefert wird. Für die Fundamente ist der Bauherr selbst zuständig, alternativ bieten einige Hersteller an, diese Aufgabe gegen Aufpreis zu übernehmen. Wer ein Garagenfundament selbst herstellen möchte, kann die geprüften Typenpläne vom Garagenhersteller beziehen und danach das Fundament so rechtzeitig herstellen, dass es am Aufstelltermin bereitsteht. Wichtig ist neben der Einhaltung der Abmessungen auch die der geforderten Betonqualität. Nur so ist die nötige Tragfähigkeit gewährleistet.

Fundament erstellen © topshots, fotolia.com
Fundament erstellen © topshots, fotolia.com
Tipp: Wer handwerklich nicht begabt oder erfahren ist, sollte die Fundamentausführung einem Bauunternehmen überlassen. Mindestens sollte auf der Baustelle eine erfahrene Fachkraft anwesend sein und die Ausführung begleiten.
Das Fundament muss zur Garage passen
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Die Garagenlieferung

Je nachdem, für welchen Garagentyp man sich entscheidet, muss die Anlieferung möglich sein. Betonfertiggaragen werden in einem Stück geliefert, deshalb muss am Standort ausreichend Platz und ein tragfähiger Boden vorliegen, der einen Lastwagen aushält. Die Hersteller geben an, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Fertiggarage Anlieferung © eyecat, fotolia.com
Fertiggarage Anlieferung © eyecat, fotolia.com
Tipp: Ist die Zufahrt nur schwer möglich, dann empfiehlt sich die Wahl einer teilvorgefertigten Garage. Die einzelnen Elemente werden dann am Standort auf dem Fundament montiert.
Anlieferung der Fertiggarage: Bietet das Grundstück genügend Platz?
Anlieferung der Fertiggarage: Bietet das Grundstück genügend Platz?

Baurechtliche Planungsgrundlagen

In den meisten Bundesländern sind Kleingaragen bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei, das bedeutet, dass keine Baugenehmigung für die Errichtung erforderlich ist. Dennoch müssen die jeweiligen baurechtlichen Anforderungen – die unter anderem in der Garagen- und Stellplatzverordnung der Länder zu finden sind – eingehalten werden. Das betrifft Größe und Konstruktion der Garage, aber auch den Standort auf dem Grundstück.

Garage: Rechtliche Bestimmungen müssen beachtet werden
Garage: Rechtliche Bestimmungen müssen beachtet werden
Tipp: Auch, wenn keine Baugenehmigung nötig ist, müssen Bauamt und Gemeinde von dem Vorhaben informiert werden.
Baurecht © Stockwerk, fotolia.com
Garagenbau und Baurecht

Die Errichtung von Gebäuden muss in der Regel per Bauantrag von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden. Garagen bilden dabei in… weiterlesen

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