Wann zum Energieberater?
Wer sich dafür entscheidet, Energie einzusparen, der ist gut beraten, sich an einen Energiefachmann zu wenden. Für einen Energie-Check muss dabei gar nicht tief in die Tasche gegriffen werden, als Gegenleistung bekommt der Verbraucher solide Tipps, wie er mit einfachen Mitteln seine Energiekosten senken kann.

Je früher ein Energieberater hinzu gerufen wird, desto schnell kommen die Tipps und je eher lässt sich sparen. Ein wenig mehr Zeit sollte man sich hingegen mit der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen oder dem Bau eines Eigenheims nach energetischen Gesichtspunkten lassen. Gut Ding will eben Weile haben, vor allem, wenn es um die Beantragung von Fördermitteln geht!
Erste Schritte zum Energieberater
Der erste Schritt in Richtung energieeffizient Bauen oder Sanieren führt zu einem Experten, der eine solide Energieberatung durchführt. Mit welcher Qualifikation er aufwarten muss, das hängt vom jeweiligen Unterfangen ab. Wird ein Energieausweis für ein Wohngebäude benötigt, so muss der Energieberater (oft Handwerker oder Schornsteinfeger) mindestens über gewisse Grundqualifikationen verfügen und somit nach § 88 des Gebäude-Energie-Gesetzes ausstellungsberechtigt sein.

Soll der Energiestatus der eigenen vier Wände genauer betrachtet und mögliche Lösungswege aufgezeigt werden, muss der Experte, neben der Grundqualifikation für §21, für die Vor-Ort-Beratung in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet geführt werden. Ohne die ist eine staatliche Förderung der Kosten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA)nicht möglich. Soll eine Betreuung während der Sanierungs- oder Bauphase erfolgen und gleichzeitig Fördermittel der KfW-Bank ausgeschöpft werden, ist zwingend ein Sachverständiger in den KfW-Programmen notwendig.
TIPP
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Frühzeitig zum Energieberater
Für die Planung von energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen ist zunächst eine Vor-Ort-Beratung nötig. Besonders dann, wenn komplexere Sanierungsvorhaben anstehen ist es wichtig, vorher zu wissen, ob und in welchem Maße eine Förderung beantragt werden kann. Die Vor-Ort-Beratung wird finanziell gefördert, wobei der entsprechende Energieberater die BAFA-Förderung beantragt.

Der nächste Schritt ist die konkrete Planung der Sanierungs-, bzw. Baumaßnahmen und die zu klärende Frage, ob das Vorhaben überhaupt durch KfW-Mittel förderungswürdig ist. Auch die Einhaltung der Mindestanforderungen wird durch den Energieexperten bestätigt, eine wichtige Hürde im Rahmen des Kreditantrags.
Die energetische Fachplanung, sowie die Baubegleitung wird übrigens nicht von der BAFA gefördert, sondern durch das Fördermittel Nr. 431 – effizient Sanieren – Baubegleitung – von der KfW-Bank bezuschusst.

Energieberatung Leistungsumfang
Leistungsspektrum eines Energieberaters Die Leistungen, die ein Energieberater anbietet, richten sich in erster Linie nach dem geforderten Zweck. Sollen Schwachpunkte… weiterlesen