Energieberater vs. Energieberater
Im Wesentlichen unterscheiden sich 2 Richtungen, in welche sich die Energieberatung unterteilt. Da die Berufsbezeichnung Energieberater nicht geschützt ist, ergeben sich für den Verbraucher bestimmte Kriterien, die bei der Auswahl des richtigen Energieberaters für das jeweilige Projekt zu beachten sind. Denn nur, wer als Energieberater die entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen innehat und somit über einen Abschluss mit staatlicher Anerkennung verfügt, ist zur Beantragung staatlicher Fördermaßnahmen für den Endverbraucher berechtigt. Die Prüfung kann nach der geforderten Bildungsmaßnahme als Gebäudeenergieberater oder staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz abgelegt werden.


Vor-Ort-Beratung
Wer für die Vor-Ort-Beratung als Gebäudeenergieberater in die Expertenliste des Bundes eingetragen ist (www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche/), ist nicht nur zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt. Er erfüllt darüberhinaus auch die für eine Beantragung von Fördermitteln des Bundesamts für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) nötigen Zusatzqualifikationen und Fortbildungsmaßnahmen in der energetischen Beratung von Gebäuden. Bei der Vor-Ort-Beratung wird das Objekt hinsichtlich Wärmeschutz, -verteilung und -erzeugung vom Energieberater geprüft und nach Möglichkeiten der Energiesenkung gesucht. Ebenso wird die Stromeinsparung genau beleuchtet und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Das BAFA fördert diese Vor-Ort-Beratung in Form von Zuschüssen und Boni.

Sachverständiger für energetische Fachplanung und Baubegleitung
Energieexperten, die bereits nach den Richtlinien der Vor-Ort-Beratung agieren, können sich mit entsprechender Fortbildung zum Sachverständigen weiterbilden und in der Expertenliste für „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche/) führen lassen. Verbraucher können durch einen Experten auf dem Gebiet der energetische Fachplanung und Baubegleitung nicht nur die Umsetzung Energie einsparender Maßnahmen begleiten lassen, sondern auch in den Genuss der Fördermittel der KfW-Bankengruppe kommen.

Diese fördert sowohl die Planung der energetischen Maßnahmen durch den Experten, als auch die Begleitung während der Umsetzungsphase mit einem entsprechenden Zuschuss. Voraussetzung ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Sachverständigen und eine überhaupt förderfähige Sanierungsmaßnahme aus dem KfW-Programm „energieeffizient sanieren“.
TIPP
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Sanieren von Baudenkmal
Ist die energetische Sanierung einer erhaltenswerten oder geschützten Bausubstanz geplant, so unterstützt auch hier der Gesetzgeber mit Fördermitteln. Die Voraussetzung für die Vor-Ort-Beratung unterscheiden sich hinsichtlich der Qualifikation des Vor-Ort-Beraters nicht von denen gewöhnlicher Einfamilienhäuser und werden entsprechend BAFA gefördert. Eine KfW-Förderung für die energetische Fachplanung, sowie die Baubegleitung ist allerdings nur möglich, wenn ein Denkmalschutz-Experte, ein so genannter „Sachverständiger für Baudenkmäler“ hinzugezogen wird.

Energieberater Qualifikationen
Energieberater werden - die Voraussetzungen Um Energieeffizienzexperte für die Förderprogamme des Bundes zu werden, bedarf es eines Eintrags in der… weiterlesen