Energieberater vs. Energieberater
Da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, ergeben sich für den Verbraucher bestimmte Kriterien, die bei der Auswahl des richtigen Energieberaters zu beachten sind. Denn nur wer als Energieberater die entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen durchlaufen hat, ist zur Beantragung staatlicher Fördermaßnahmen für den Endverbraucher berechtigt.


Vor-Ort-Beratung
Wer für die Vor-Ort-Beratung als Gebäudeenergieberater in die Expertenliste des Bundes eingetragen ist (www.energie-effizienz-experten.de/), ist nicht nur zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt. Er erfüllt darüber hinaus auch die für eine Beantragung von Fördermitteln des Bundesamts für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) nötigen Zusatzqualifikationen und Fortbildungsmaßnahmen in der energetischen Beratung von Gebäuden. Bei der Vor-Ort-Beratung wird das Objekt hinsichtlich Wärmeschutz, -verteilung und -erzeugung vom Energieberater geprüft und nach Möglichkeiten des Energiesparens gesucht. Das BAFA fördert diese Vor-Ort-Beratung in Form von Zuschüssen und Boni.
Energieeffizienz-Experten
Energieexperten, die bereits nach den Richtlinien der Vor-Ort-Beratung agieren, können sich mit entsprechender Fortbildung zum Energieeffizienz-Experten für Wohngebäude oder Nicht-Wohngebäude weiterbilden und in der Expertenliste der dena (www.energie-effizienz-experten.de) führen lassen. Verbraucher können durch einen Experten auf dem Gebiet der energetischen Fachplanung und Baubegleitung nicht nur die Umsetzung energieeinsparender Maßnahmen begleiten lassen, sondern auch in den Genuss von Fördermitteln der KfW beziehungsweise des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)kommen.

Sowohl die Planung der energetischen Maßnahmen durch den Experten als auch die Begleitung während der Umsetzungsphase werden mit einem entsprechenden Zuschuss gefördert. Voraussetzung ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Sachverständigen und eine förderfähige Sanierungsmaßnahme aus dem BEG-Programm.
TIPP
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Sanieren eines Baudenkmals
Ist die energetische Sanierung einer erhaltenswerten oder geschützten Bausubstanz geplant, so unterstützt auch hier der Gesetzgeber mit Fördermitteln. Die Voraussetzungen für die Vor-Ort-Beratung unterscheiden sich hinsichtlich der Qualifikation des Vor-Ort-Beraters nicht von denen gewöhnlicher Einfamilienhäuser und werden entsprechend des BAFA gefördert. Eine KfW-Förderung für die energetische Fachplanung sowie die Baubegleitung ist allerdings nur möglich, wenn ein Energieeffizienz-Experte mit spezieller Qualifikation für den Denkmalschutz hinzugezogen wird.

Energieberater Qualifikationen
Energieberater werden - die Voraussetzungen Um Energieeffizienzexperte für die Förderprogramme des Bundes zu werden, bedarf es eines Eintrags in der… weiterlesen