Energieberatung Altbau

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Energieexperte für die Sanierung – Altbau

Energetisch saniertes Mehrfamilienhaus © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Energetisch saniertes Mehrfamilienhaus © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Mit dem im November 2020 in Kraft getretenen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) wurde der angestrebte Weg zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 geebnet. Im Neubaubereich haben sich damit die Anforderungen an den Primärenergiebedarf bereits jetzt verschärft und werden ab dem 01. Januar 2016 nochmals angehoben. Im Altbaubereich sind die Hürden niedriger gesteckt, wer eine energetische Sanierung ins Auge fasst, der muss sich jedoch an bestimmte Standards halten.

Energetische Sanierung für Bestandsgebäude

Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist zunächst eine gründliche Auseinandersetzung mit den Ist-Zuständen der eigenen vier Wände nötig. Nachdem Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung in der Energieeinsparungsverodnung zusammengefasst und zum Teil erweitert wurden und nun im Gebäude-Energie-Gesetz veröffentlicht sind, lässt sich die Bewertung von effizienten Gebäuden allerdings etwas vereinfachen.

Energieberatung: Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden
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Die Gesamtenergiebilanz von Gebäuden ist zwar noch immer aus Sicht von Anlagentechnik und Wärmeschutz zu betrachten, allerdings als Gesamtkonzept. So kann eine ineffiziente Heizungsanlage durch eine optimale Wärmedämmung der Gebäudehülle die Gesamtbilanz des Objekts ausgleichen. Vor der Ergreifung etwaiger Maßnahmen müssen jedoch zunächst elementare Fragen geklärt werden.

  • Wie ist es um den Energiebedarf bestellt?
  • Wo wird Energie verschwendet und mit welcher Maßnahme lässt sich Energie sparen?

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden muss aber nicht nur aus „energetischer“ Sicht betrachtet werden, sondern auch die möglichen Maßnahmen auf das Gebäude zuschneiden. Nicht jede Sanierungsmaßnahme lässt sich auf jedes Gebäude ummünzen, ohne Bauschäden zu verursachen.

Schwachstellen aufdecken und Energie sparen

Um die ehrgeizigen Ziele bis zum Jahr 2050 erreichen zu können und Anreize für eine energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zu forcieren, unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Vor-Ort-Beratung mit finanziellen Mitteln. Voraussetzung für eine Förderung ist ein von der BAFA zugelassener Experte, der zudem die Beantragung der Förderung direkt übernimmt.

Energieberatung: Schwachstellen und Wärmebrücken aufdecken
Energieberatung: Schwachstellen und Wärmebrücken aufdecken

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Nachdem der Energieexperte den Ist-Zustand der Immobilie nebst Außenhülle und Heiztechnik aufgenommen hat, kann er die Schwachstellen aufdecken und entsprechende Lösungsansätze geben. Hierbei werden nicht nur mögliche unterschiedliche Lösungswege aufgezeigt, sondern auch gleichzeitig die ungefähre Höhe der Kosten und mögliche Zuschüsse für die jeweilige Sanierungsmaßnahme angeführt.

Energieberatung im Altbau: Ablauf Vor-Ort-Beratung
Energieberatung im Altbau: Ablauf Vor-Ort-Beratung

Eine Vor-Ort-Energieberatung gibt somit einen ersten Eindruck über das Sparpotenzial durch energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen. Die Vor-Ort-Energieberatung ist darüberhinaus nicht nur für Eigenheimbesitzer interessant, sondern kann auch von Mietern in Anspruch genommen werden, um mögliche Sparpotenziale ihres Mietobjekts zu erkennen oder zu hohe Verbräuche aufzudecken.

Heizungscheck © ZVSHK
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