Energieexperte im Einsatz -Neubau
Wer heute ein Haus bauen möchte, der ist zur Einhaltung bestimmter Voraussetzungen verpflichtet. Neben den baurechtlichen und örtlichen Bestimmungen sind dabei auch die Mindeststandards zur energetischen Beschaffenheit des Gebäudes einzuhalten. Im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) sind die Anforderungen an die Anlagentechnik und den Wärmeschutz festgelegt, der Bauherr also zur Umsetzung eines effizienten Betriebsenergiebedarfs seines Gebäudes verpflichtet.


Der Gesetzgeber stellt dem Bauherrn hierfür die notwendige Unterstützung in Form von Experten auf dem Gebiet des energieeffizienten Bauens zur Verfügung. Damit zeichnet er durch entsprechende Voraussetzung zur Aufnahme in die Expertenliste auch für eine gewisse Qualität der beratenden Experten und fördert darüberhinaus deren Einsatz.
Besondere Anforderungen an Neubauten
Die Anforderungen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik im Neubaubereich sind hoch, müssen doch beide Komponenten gleichermaßen zur Energieeffizienz beitragen. Das GEG gibt dabei für den Primärenergiebedarf des fertigen Gebäudes gewisse Höchstgrenzen an, die bei der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen. Ziel ist die Förderung alternativer Energien, um den Energiebedarf zu senken und die Umwelt zu entlasten.

Der Primärenergiebedarf richtet sein Augenmerk dabei nicht nur auf den Endenergiebedarf, also der jährlich benötigten Energiemenge für Heizung und Warmwasser, sondern auch auf den eingesetzten Energieträger selbst. Dieser wird hinsichtlich Gewinnung, Verteilung und Umwandlung betrachtet, wobei konventionelle Energieträger entsprechend höhere Primärenergiedaten aufweisen, als erneuerbare Energieträger.
TIPP
Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Angebote von regionalen Energieberatern vergleichen und sparen
Neubau – Begleitung durch Energieberater
Egal, ob der Mindeststandard beim Neubau eingehalten werden oder gleich ein weiterführendes Konzept eines energieeffizienten Objekts gebaut werden soll, der richtige Energieberater für dieses Unterfangen sollte ein Fachmann sein und als Energieexperte in der Liste des Bundes für die KfW-Förderprogramme aufgeführt sein. Nur so ist sichergestellt, dass der Energieberater nicht nur über die Grundqualifikationen verfügt, sondern auch zusätzliche Fachfortbildungen absolviert hat, um eine Baubegleitung durchführen zu können.

Diese wird, sofern die übrigen Voraussetzungen für das jeweilige KfW-Förderprogramm erfüllt sind, ebenfalls durch entsprechende staatliche Mittel gefördert. Dabei wird das gesamte Vorhaben vom Energieberater nach energetischen und förderrechtlichen Gesichtspunkten zunächst geplant und die Einhaltung der Anforderungen während der Bauphase durch ihn auch überwacht.
Zu beachten ist, dass der Sachverständige den Bau lediglich begleitet. Er selber führt keine handwerklichen Arbeiten selbst durch, da er als Sachverständiger in den KfW-Programmen unabhängig agiert, also weder wirtschaftliches Eigeninteresse Investitionsentscheidungen, noch an den Durchführungsarbeiten haben darf.

Energieberatung - Kosten und Förderung
Kosten und Fördermöglichkeiten einer Energieberatung 2022 Was eine Energieberatung kostet, hängt in erster Linie von ihrem Umfang ab. Während Initialberatungen… weiterlesen