Nur wenige Häuslebauer und Eigenheimbesitzer verfügen über ausreichende Kenntnisse über die effektivsten Sanierungsmöglichkeiten, wenn es um Energiesparen, Ressourcen schonen oder energieeffiziente Techniken im Gebäudebereich geht.

Oft regt sich bei Eigentümern oder Mietern aber nicht nur der Wunsch nach energiesparenden Maßnahmen, sondern häufig steckt auch ein gewisser Zwang dahinter. Zum Beispiel, wenn der Gebäudeenergiepass nichts Gutes verheißt und Vermietung oder Verkauf somit zum Problem macht. Gerne werden dann die Dienste eines Energieberaters in Anspruch genommen, der, ausgestattet mit dem entsprechendem Know How, den Energiekosten und „Leckagen“ in der Gebäudehülle mit gezielten Vorschlägen zu Leibe rückt.

Beratung und Begleitung durch den Energieberater
Energetische und bauphysikalische Kenntnisse sollten für Energieberater dabei selbstverständlich sein. Ihr Aufgabengebiet ist es, den energetischen Standard von Gebäuden zu erkennen, einzuschätzen und entsprechend zu optimieren, damit sich Energiekosten auch im Altbau im erträglichen Maße bewegen. Doch nicht nur die Beratung vor Ort oder das energieeffiziente Sanieren von Bestandsgebäuden fällt in das Aufgabengebiet des Energieberaters, auch die Baubegleitung nach energiespezifischen Vorgaben im Neubaubereich liegt im seinem Metier.

Ob umweltfreundliche Heizanlagen, Solaranlagen auf dem Dach oder gleich der Bau eines Nullenergiehauses, für all diese Bereiche ist der Energieberater der richtige Ansprechpartner. Um die hohen Anforderungen an die bundeseigenen Energiesparpläne erfüllen zu können, werden energiesparende Maßnahmen ebenso von staatlicher Seite gefördert, wie die Beratung durch einen Energieberater.
TIPP
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Anerkannte Energieeffizienz-Experten
Voraussetzungen für eine Förderung ist allerdings, dass es sich um einen für Förderprogramme des Bundes anerkannten und in der Liste (www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche/) geführten Energieeffizienz-Experten handelt.

Da es sich bei der Berufsbezeichnung Energieberater nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, Energieberater darf sich also jeder nennen, müssen dafür gewisse Kriterien erfüllt werden. Damit die Energieberatung auch tatsächlich gefördert wird, sind unterschiedliche Voraussetzungen nötig. Je nachdem, welche Beratungsrichtung der Energieberater einschlagen möchte, muss er neben der Grundqualifikation auch gewisse Zusatzqualifikationen nachweisen, um an den Förderprogrammen des Bundes teilnahmeberechtigt zu sein.
Grundvoraussetzung ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach §28 GEG, die eine entsprechende berufliche Vorbildung nötig macht. Hierauf bauen die Einträge in der Energieexpertenliste als Vor-Ort–Berater (BAFA), bzw. für die KfW-Förderprogramme des Bundes im Rahmen der Fachplanung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern, deren Neubau und Sanierung, ebenso wie Einzelmaßnahmen und die Energieberatung für Baudenkmäler auf.

Energieberatung – für wen sinnvoll?
Jedes Haus ist ein ganz individuelles Bauwerk, das unterschiedliche Ansprüche an seine Umwelt stellt und auch entsprechende Anforderungen präsentiert. Vor… weiterlesen