Handwerker richtig kündigen

Teilen:

Wie Sie ihrem Handwerker richtig kündigen…

und welche finanziellen Folgen das in der Regel hat. Hier haben wir zusammengestellt, was Sie bedenken müssen, bevor Sie einen Werkvertrag kündigen. Und was seit 2018 neu im Gesetz steht.

Vertrag kündigen © Wolfilser, stock.adobe.com
Handwerksvertrag richtig kündigen © Wolfilser, stock.adobe.com

Pacta sunt servanda! Die historische lateinische Faustregel, nach der Verträge zu erfüllen sind, gilt zwar prinzipiell bis heute. Aber auch Werkverträge, die Sie als Verbraucher mit einem Handwerksbetrieb geschlossen haben, können Sie notfalls kündigen. Der Gesetzgeber hat die Gründe für eine Kündigung vor rund zwei Jahren sogar erweitert. Danach haben Besteller wie auch für Handwerker nunmehr ausdrücklich das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (siehe § 648 BGB).

Immer möglich: die freie Kündigung

Aber der Reihe nach: Sogenannte Werkverträge, wie sie zwischen Handwerkern und Auftraggebern geschlossen werden, konnte ein Besteller schon immer jederzeit auflösen. Diese sogenannte „freie Kündigung“ ist auch ohne Begründung wirksam, und zwar folgendermaßen: Mit der freien Kündigung endet der Werkvertrag mit Wirkung für die Zukunft. Das bedeutet: Für die bis dahin erbrachten Leistungen bleibt der Werkvertrag bestehen, dafür gibt es eine abschließende Abnahme. Jedoch beendet der Handwerksbetrieb seine Tätigkeit für diesen Auftraggeber ab sofort.

Eine freie Kündigung hat für den Auftraggeber allerdings einen Preis. Der Handwerker ist nämlich gemäß BGB grundsätzlich berechtigt, die vereinbarte Vergütung sogar für nicht mehr erbrachte Leistungen von seinem Auftraggeber verlangen. Allerdings normalerweise nicht in voller Höhe, wie es ebenfalls im Gesetz heißt: Bevor ein Auftraggeber also für nicht mehr erbrachte Leistungen aus dem frei gekündigten Werkvertrag aufkommen muss, hat der Handwerker erstens jenen Betrag von der geforderten Summe abzuziehen, den er aufgrund der Kündigung gespart: etwa Fahrt- oder Materialkosten.

bis zu 30% sparen

Regionale Handwerker
Günstige Angebote

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos
Tipp: Günstigste regionale Handwerker und Fachbetriebe finden, Angebote vergleichen und bis zu 30% sparen. Jetzt unverbindlich anfragen

Zweitens muss er sich anrechnen lassen, wenn er anstelle des gekündigten Vertrags einen anderen Auftrag annehmen kann, den er sonst nicht hätte ausführen können. Gut zu wissen: Anrechnen lassen muss es sich ein Handwerker auch, wenn er es „böswillig unterlässt“, sich nach dem durch Kündigung verkürzten Auftrag als Ersatz einen anderen zu suchen.

Allerdings erweist es sich in der Praxis meist als schwierig, diese Abzüge nachzuweisen. Darum enthält des Gesetz auch eine Faustregel für eine derartige Situation: Danach stehen dem Handwerker bei einer freien Kündigung fünf Prozent der Vergütung zu, die für die nach der Kündigung nicht mehr auszuführenden Leistungen vereinbart war. Durch Nachweise kann diese Annahme aber widerlegt werden.

Freie Kündigung: Werkvertrag mit Handwerker jederzeit auflösen
Freie Kündigung: Werkvertrag mit Handwerker jederzeit auflösen

Die fristlose Kündigung aus einem wichtigen Grund

Anders sieht es bei der fristlosen Kündigung aus einem wichtigen Grund aus, die gemäß § 648 BGB seit Januar 2018 möglich ist. In diesem Fall kann der Handwerker zwar die Vergütung für den bis zur Kündigung erbrachten Teil seiner Werkleistung verlangen – aber er bekommt kein Geld für die Leistungen, die er nach der Kündigung nicht mehr durchgeführt hat.

Pfusch am Bau © Tom Bayer, stock.adobe.com
Pfusch am Bau: Eine fristlose Kündigung ist möglich © Tom Bayer, stock.adobe.com

Übrigens können beide Parteien von dieser Art Kündigung Gebrauch machen. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung nicht zugemutet werden kann. Auf der Verbraucherseite könnte so ein Grund etwa darin bestehen, wenn das gegenseitige Vertrauen zerstört ist oder der Auftraggeber davon ausgehen muss, dass der Handwerker das Werk nicht in der vereinbarten Qualität oder nur mit großem Zeitverzug vollenden wird. Der Auftraggeber hat im Zweifel nachzuweisen, dass ein solcher wichtiger Grund auch vorgelegen hat.

Generell sollten Auftraggeber eine Kündigung aus wichtigem Grund sorgfältig und gewissenhaft vorbereiten. Ein unberechtigter Schnellschuss birgt zum Teil erhebliche Risiken.

Fristlose Kündigung: Nur aus wichtigem Grund
Fristlose Kündigung: Nur aus wichtigem Grund
Wichtig: Dies ist kein juristischer Rat! Wer darüber nachdenkt, einen Bauvertrag frei oder fristlos zu kündigen, sollte vorher einen fachkundigen Anwalt konsultieren!
Tipp: Sie suchen seriöse Handwerksbetriebe? Mit unsererem Angebotsservice können Sie Angebote regionaler Handwerksbetriebe vergleichen. Komplett kostenlos und unverbindlich.
Handwerker Rechnung © Dan Race, stock.adobe.com
Handwerkerrechnung: Verstecke Kosten

Handwerkerrechnung: Fairer Preis, versteckte Kosten erkennen Niemand liest gern Handwerkerrechnungen – doch es kann ein teurer Fehler sein, es nicht… weiterlesen

bis zu 30% sparen

Regionale Handwerker
Angebote vergleichen

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos

Artikel teilen: