Handwerker-Angebote einholen: Vom Angebot zum Auftrag
Die Weichen für einen reibungslosen Handwerkereinsatz werden im Voraus gestellt. Je genauer das geplante Projekt vereinbart wird, desto besser sind Sie vor bösen Überraschungen geschützt. Ein Leitfaden für Kunden.
Bevor sich Handwerker in Ihrem Auftrag ins Zeug legen, sollten Sie so genau wie möglich vereinbaren, welche Arbeiten zu erledigen sind und zu welchem Preis. Je präziser und sachkundiger beide Seiten dabei vorgehen, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass am Ende alle zufrieden sind. Sie sollten sich möglichst genau darüber klar werden, was Sie genau wollen – und Sie sollten auch vom Handwerker Klarheit und Übersichtlichkeit einfordern. Sieben Schritte, die Sie beachten sollten, bevor Sie einen Handwerksbetrieb beauftragen.
- Nicht zu verwechseln: Angebot und Kostenvoranschlag
Wenn Sie noch auf der Suche nach einem geeigneten Handwerksbetrieb sind, werden Sie Kandidaten um einen Kostenvoranschlag bitten. Der Kostenvoranschlag gilt als „fachmännische Schätzung“, die noch nicht verbindlich ist. Verbindlich wird ein Handwerksbetrieb indes, wenn er ein Angebot abgibt. Bei einem Angebot, das Sie als Kunde annehmen, ist der genannte Preis für die beschriebene Leistung verbindlich vereinbart. Für die Abgabe eines Angebots dürfen Handwerksbetriebe gemäß BGB grundsätzlich kein Geld verlangen. Beim Kostenvoranschlag hingegen müssen Sie vereinbaren, ob er gratis ist oder etwas kostet. Anbieter verlangen häufig eine Art Aufwandsentschädigung, wenn Sie nach dem Kostenvoranschlag einem anderen Betrieb den Zuschlag erteilen.
- Was heißt eigentlich: Bindungsfrist?
Das ist der Zeitraum, für den sich Handwerker verpflichten, ihr Werk zu bestimmten Bedingungen zu vollbringen. Für ein Angebot bedeutet das: Als Kunde haben Sie nur innerhalb der Bindungsfrist Anspruch auf die Durchführung der Handwerkerleistung zum angegebenen Preis. Wie lange die Frist gilt, bestimmt der Anbieter. - Unproduktiv, aber meist unvermeidlich: Fahrtkosten
Hin und wieder entzünden sich an den Fahrtkosten Streit. Der Rechnungsposten wird beim Kostenvoranschlag zuweilen unterschlagen – und sorgt dann später für Ärger. Darum sollten Sie darauf achten, dass die Fahrkosten im Angebot gesondert aufgeführt sind. Dies kann entweder kilometergenau oder in Entfernungspauschalen sein. Für kürzere Anfahrten bis etwa zehn Kilometer gelten Pauschalen zwischen 10 und 20 Euro als fair. Eine Fahrtkostenpauschale sollte weniger kosten als dieselbe Arbeitszeit. Wenn Handwerker mehrere Kunden in einer Tour anfahren, sind die Kosten unter ihnen aufzuteilen. - Wichtig für die Steuer: Lohnkosten als separater Rechnungsposten
Es ist wichtig, dass Lohnkosten auf dem Angebot und vor allem auf der späteren Rechnung gesondert aufgeführt werden. Denn 20 Prozent dieser Kosten kann man als privater Auftraggeber, der sein Wohneigentum oder seine Mietwohnung saniert, steuerlich geltend machen. Lohnkosten im Angebot geben auch Rückschlüsse über den veranschlagten Zeitaufwand. Für Arbeitsstunden des Meisters sind höhere Stundensätze aufzuführen als für Gesellen. - Materialkosten: auf genaue Angaben bestehen!
Fliesen, Rohre oder Wandfarbe: Handwerker verbauen oft viel Material und stellen es anschließend in Rechnung. Darum sollte das benötigte Material im Auftrag so detailliert wie möglich aufgeführt sein: Hersteller, Artikelnummer und Stückzahl bzw. Meterangabe. Vage Formulierungen wie „geschätzte Meterzahl“ etc. führen hingegen häufig zu höheren Endkosten. - Das Kleingedruckte nervt: trotzdem durchlesen!
Bevor Sie einen Auftrag erteilen, bleiben Sie wachsam! Wenn Sie im Angebot des Handwerkers etwas nicht verstehen oder Ihnen einzelne Klauseln unverständlich oder unlogisch erscheinen, sprechen Sie Ihren künftigen Vertragspartner darauf an. Vorsicht ist geboten, wenn sich Handwerker in einer Klausel gegen „Unvorhersehbares“ absichern. Dies kann am Ende die Kosten deutlich in die Höhe treiben. - Jetzt geht’s los: das Angebot annehmen
Im letzten Schritt unterschreiben Sie das Angebot und erteilen dem Handwerker damit schriftlich einen verbindlichen Auftrag zu den im Angebot aufgeführten Bedingungen. Nachträgliche Preisänderungen sind damit nicht mehr zulässig. Sollte im Laufe der Arbeiten deutlich werden, dass zusätzliche Maßnahmen nötig sind, die nicht absehbar waren, muss der Handwerker Sie umgehend informieren und dann ein neues Angebot erstellen.
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