Schiedsstelle und Schlichtung

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Schiedsstelle und Schlichtung: Schlichter statt Richter

Wenn es Streit mit Handwerkern über die Rechnung oder mutmaßliche Mängel gibt, ist ein Gerichtsverfahren oft nicht die beste Lösung. Besser wendet man sich zunächst an eine Schiedsstelle, die dabei hilft, einen Streit ohne Prozess und unkalkulierbare Kosten beizulegen.

Man hat es selbst schon erlebt, oder man kennt es aus Erzählungen von Verwandten und Bekannten: Der Klempner ist weg und hinterlässt tropfende Wasserhähne, oder die Rechnung vom Fliesenleger enthält plötzlich Anfahrtspauschalen, die vorher nicht vereinbart waren. Dann fasst man in seinem Ärger schnell den Entschluss, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und den Handwerksbetrieb zu verklagen.

Schlichtung © Marco2811, stock.adobe.com
Schlichtung kann bei helfen bei verfahrenen Sitationen © Marco2811, stock.adobe.com

Oft ist es allerdings erfolgversprechender, wenn man sich zunächst bemüht, eine juristische Eskalation zu vermeiden und den Streit von einer neutralen Stelle schlichten zu lassen. Vor allem ist das finanzielle Risiko wesentlich geringer. Denn die Gebühren dieser Schiedsstellen liegen weit unter den Kosten, die durch die Erstellung eines Privatgutachtens entstehen. Auch wenn man einen Handwerksbetrieb verklagt, kann ein Gerichtsverfahren möglicherweise richtig ins Geld gehen – und sich außerdem sehr in die Länge ziehen.

Streit mit dem Handwerker: Diese Schlichtungsstellen helfen
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Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen

Als Alternative empfiehlt sich beispielsweise der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS), dessen ehrenamtliche Mitarbeiter ehrenamtlich schlichten. Sie gelten als einzige vorgerichtliche Schlichtungsorganisation, die unabhängig von sachfremden Interessen und völlig unparteiisch agiert. Die Schiedsleute unterliegen der ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Amtsgerichte und sind berechtigt, auch Vergleiche zu schließen. Ein abgeschlossener Vergleich beendet den Streit, die darin übernommenen Verpflichtungen können – wie bei einem Gerichtsurteil – dreißig Jahre lang vollstreckt werden. Wer sich an den BDS (www.schiedsamt.de) wendet, zahlt nur geringe Verfahrens- und Sachkosten wie etwa Porto, im Durchschnitt etwa 50 Euro.

Pfusch am Bau © Tom Bayer, stock.adobe.com
Pfusch am Bau: Schiedsstelle und Schlichtung können helfen © Tom Bayer, stock.adobe.com

Die Schiedsstellen der Innungen

Auch die Innungen des Handwerks betreiben eigene Schiedsstellen, an die man sich bei Streitigkeiten wenden kann. Allerdings muss der beteiligte Handwerksbetrieb Mitglied der Innung sein. In den Augen der Innungen ist die Mitgliedschaft bei ihnen schon eine Art inoffizielles Gütesiegel. Die Wahrscheinlichkeit von Beanstandungen sei bei Innungsbetrieben auch deutlich niedriger, heißt es auf der Webseite der Innungen. Kunde und Handwerksbetrieb zahlen je nach Innung eine unterschiedlich hohe Gebühr für die Nutzung der Gütestelle, zum Teil ist diese Leistung aber auch kostenlos (www.innung.org).

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Auskunft von den Handwerkskammern

Auch die Handwerkskammern haben Fachleute, an die sich Kunden von Handwerksbetrieben wenden können, für allgemeine Auskünfte, aber auch um Konflikte zu lösen und Streitigkeiten zu schlichten. Vor allem Verbraucher wenden sich an die Schlichter. Meistens haben sie Fragen zur Rechnung und wollen wissen, ob Fahrtkostenpauschalen zulässig sind oder Rechnungen über dem Angebot liegen dürfen. Konkrete Einzelfälle bewerten die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern jedoch nicht. Sie sind zur Neutralität verpflichtet und dürfen keine individuelle Rechtsberatung leisten (www.handwerk.com).

Bei höheren Streitwerten: Bauschlichtungsstellen

Bei höheren Streitwerten werden sich Bauherren, Bauausführenden, Architekten oder Bauingenieure eher an eine Bauschlichtungsstelle wenden. Diese Schlichtung führen juristisch und besonders baurechtlich versierte Schlichter In der Regel reicht für die Abwicklung des Bauschlichtungsverfahrens ein etwa dreistündiger Ortstermin am Bauobjekt aus, um das Verfahren mit einem Gütevergleich abzuschließen. Träger dieser Bauschlichtungsstellen sind in der Regel Handwerkskammern, Verbraucherzentralen und Baugewerbeverbände. Die durchschnittlichen Kosten für ein Verfahren liegen bei 1600 Euro.

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