Kostenvoranschlag und Angebot: Ein Vergleich

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Kostenvoranschlag nicht mit Angebot verwechseln!

Wer renoviert oder erweitert, braucht gute Handwerker. Vorher muss man sich über den Preis einigen. Da hilft es als Kunde, den Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot zu kennen.

Innentür lackieren © Heiko Küverling, stock.adobe.com
Handwerker lackiert Innentür © Heiko Küverling, stock.adobe.com

Bevor die Handwerker zur Tat schreiben, möchte mal als Kunde am liebsten ganz genau wissen, wie hoch die Rechnung am Ende ausfallen wird. Denn diese Summen sind ja keineswegs banal, werden nicht selten vier- oder gar fünfstellig. Logisch also, dass man sich bei einem oder mehreren Handwerkern einen Kostenvoranschlag einholt – oder ein Angebot. Oder ist das nicht beides irgendwie dasselbe? Keineswegs! Ein Kostenvoranschlag unterscheidet sich deutlich spürbar von einem Angebot, und zwar aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.

Kostenvoranschlag: Noch Luft nach oben

Kostenvoranschlag © wsf-f, stock.adobe.com
Kostenvoranschlag © wsf-f, stock.adobe.com

So ist ein Kostenvoranschlag seinem Wesen nach eine noch nicht hundertprozentig verbindliche Vorkalkulation, die oft auch noch verschiedene Optionen der Ausführung enthält, aus der man als Kunde auswählen kann. Für einen Kostenvoranschlag darf der Handwerker auch einen gewissen Betrag in Rechnung stellen, aber nur sofern er dies zuvor mit seinem potentiellen Kunden vereinbart hat. Dafür sollte man als Kunde auf die Schriftform bestehen. Manche Betriebe verlangen für ihren Kostenvoranschlag zwar Geld, verrechnen diese Summe aber später, wenn sie vom Kunden den Zuschlag erhalten.

Kostenvoranschlag: Fachmännische Schätzung
Kostenvoranschlag: Fachmännische Schätzung

Was die Sache noch komplizierter macht: Es gibt einerseits einfache, also unverbindliche Kostenvoranschläge, andererseits garantierte Kostenvoranschläge. Grundsätzlich muss man aber wissen: Bei der im Kostenvoranschlag genannten Endsumme ist immer noch Luft nach oben. Der tatsächliche Preis kann um bis 20 Prozent höher sein. Wenn es dazu im Laufe der Auftragsabwicklung kommt, muss der Anbieter den Kunden aber über diese Preissteigerung sofort informieren.

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Erst der Kostenvoranschlag, dann ein Angebot

Ein Kostenvoranschlag ist sinnvoll, wenn Kunden sich von Handwerksbetrieben verschiedene Szenarios vorrechnen lassen möchten: Welche unterschiedlichen Varianten sind möglich, etwa im Hinblick auf Qualität und Komfort, und was kosten sie? Als Kunde hat man anschließend die Wahl, sich für die eine oder andere Option zu entscheiden – oder auch für einen anderen Anbieter. Darum ist es durchaus fair, wenn Handwerker ihren zuweilen erheblichen Aufwand für einen Interessenten in Rechnung stellen.

Angebot: Jetzt wird es verbindlich!

Wenn man als Kunde seinen Entschluss gefasst hat und es jetzt gern verbindlich möchte, wird es Zeit, ein oder mehrere Angebot(e) einzuholen. Das Angebot eines Handwerksbetriebs ist preislich verbindlich – für den vereinbarten Zeitraum. Die Verbindlichkeit wird seitens des Anbieters allerdings aufgehoben, wenn es sich um ein „freibleibendes Angebot“ handelt. Darauf sollte man sich als Kunde besser nicht einlassen.

Handwerkerangebote sind verbindlich
Handwerkerangebote sind verbindlich

Es ist von Vorteil, wenn man sich als Handwerker im Angebot alle Arbeitsschritte und die verwendeten Materialien genau aufführen lässt, um sich unangenehme Überraschungen zu ersparen. Ein Angebot müssen Handwerksbetriebe gemäß BGB grundsätzlich kostenlos abgeben. An den genannten Preis ist der Anbieter gebunden, solange sein Angebot gilt. Diese Bindungsfrist sollte im Angebot explizit genannt sein.

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Vorsicht bei Angeboten aus der Ferne

Das Internet erweitert den Aktionsradius von Kunden ebenso wie von Anbietern. Auf der Suche nach Handwerkern findet man online auch viele Offerten aus der Ferne. Handwerksbetriebe aus anderen Bundesländern oder aus EU-Staaten empfehlen ihre Leistungen mit günstigen Pauschalpreisen. Wenn Unternehmen Angebote abgeben, ohne sich einen persönlichen Eindruck vor Ort verschafft zu haben, ist Skepsis geboten.

Vorsicht bei vagen Formulierungen

Bei Angebot sollte man auch das Kleingedruckte sehr genau durchlesen. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sollte verständlich formuliert sein und alle nötigen Schritte umfassen. Materialkosten, Lohnkosten und Fahrtkosten sollten differenziert aufgeführt und mit Preisen versehen sein. Formulierungen wie geschätzte Meterzahl, unverbindlich, voraussichtliche Kosten, geschätzter Aufwand und so weiter sind mit Vorsicht zu genießen, weil sie das Einfallstor zu späteren Mehrkosten sind. Eine gründliche Prüfung des Angebots auf Vollständigkeit verringert das Risiko.

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