Aufträge an Handwerker vergeben

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Den passenden Handwerksbetrieb finden

Wie findet man die besten Fachleute für seine „Hausaufgaben“? Geduld und Sorgfalt sind gefragt, um böse Überraschungen oder schlicht unerwartet hohe Rechnungen zu vermeiden.

Wer den richtigen Handwerker für Haus oder Wohnung engagieren will, braucht dafür selbst Fingerspitzengefühl. Denn Dachdecker, Fliesenleger oder Elektriker lassen sich ihre Arbeit oft mit einer vierstelligen Summe – und manchmal noch mehr honorieren. Da möchte man als Auftraggeber oder Auftraggeberin sichergehen, dass man nicht an den teuersten oder schlampigsten Anbieter gerät. Ebenfalls wünschenswert: Der Betrieb sollte in seiner Größe und seiner Spezialisierung zu dem Auftrag passen, den man zu vergeben hat.

Handwerker: Diese Vertragsarten gibt es
Handwerker: Diese Vertragsarten gibt es

Anders als die gedruckten „Gelben Seiten“ von früher verraten Online-Medien heute viel mehr über Handwerksbetriebe als nur Adresse und Telefonnummer. Über zwei Drittel aller Kunden nutzen für die Handwerkersuche auch das Internet. Eine neuere Informationsquelle stellen Online-Bewertungsportale dar, die es inzwischen für fast jeden Handwerksberuf gibt. Viele Kunden beurteilen Leistung, Auftreten und Preise eines Handwerkers im Web.

Online-Bewertungen sind längst eines der wichtigsten Auswahlkriterien bei der Handwerkersuche geworden – obwohl viele wissen, dass manche Bewertungen „fake“ oder auch schlicht gekauft ist. Über die Seriosität und Neutralität der genutzten Plattform sollte man sich aber schlau machen, etwa durch einen Blick ins Impressum. Und natürlich bleibt neben Online-Plattformen und sozialen Netzwerken auch die klassische Mund-zu-Mund-Propaganda ein gutes Hilfsmittel auf der Suche nach dem geeigneten Betrieb.

So finden Sie geeignete Handwerker
So finden Sie geeignete Handwerker

Es ist nicht einfach, seriöse Betriebe von schwarzen Schafen zu unterscheiden. Polizei und Verbraucherzentralen verweisen aber darauf, dass extrem günstige Angebote, die weit unter denen der Konkurrenz liegen, einen stutzig machen sollten. Im Zweifelsfall sei es auch von Vorteil, einen Betrieb mit einer Niederlassung im eigenen Wohnort auszuwählen, denn solche Firmen haben einen guten Ruf zu verlieren. Allerdings täuschen Betriebe manchmal auch nur vor, am Ort ansässig zu sein. Skepsis ist geboten, wenn als Kontakt nur eine Handynummer oder eine 0800-Rufnummer genannt wird.

Bitte nicht verwechseln: Angebot und Kostenvoranschlag

Bevor es wirklich losgeht, muss man seinen Vertragspartner suchen und finden. Da sind Geduld und Sorgfalt geboten – und Erfahrung schadet natürlich auch nicht. Es leuchtet ein, dass man vor der Auftragsvergabe nicht nur ein oder zwei Angebote einholt, sondern den Markt etwas eingehender prüft.

Damit man die eingehenden Offerten richtig liest, gilt es zwischen zwei Begriffen zu unterscheiden, die beim späteren Preis den Unterschied machen können:

Das Angebot eines Handwerksbetriebs ist bindend. Das heißt: Die Rechnung darf nicht höher ausfallen, als im Angebot angegeben – wenn die angebotene Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wird. Allerdings legt der anbietende Handwerksbetrieb selbst fest, wie lange er die im Angebot genannten Konditionen und Preise garantiert. Schließlich werden wegen der gegenwärtig hohen Inflation mehr Angebote durch langes Abwarten Makulatur. Wer als Privatperson ein Handwerkerangebot einholt, hat nach der Preisangabenverordnung Anspruch darauf, dass die angegebenen Preise Bruttopreise sind, also 19% Mehrwertsteuer enthalten.

Klempner unterschreibt am Tisch einen Vertrag © gianni, stock.adobe.com
Verträge, Angebote und Abmachungen in Schriftform können sehr hilfreich sein, wenn man sich später böse Überraschungen ersparen will © gianni, stock.adobe.com

Das muss in einem Angebot enthalten sein:

  • Materialkosten, möglichst mit Herstellername, Artikelnummer und Stückzahl bzw. genauer Meterangabe.
  • Lohnkosten, möglichst mit Stundensätzen.
  • Fahrkosten, entweder nach Kilometern oder als Entfernungspauschale.
  • 19% Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).
  • Bindungsfrist: So lange sind die genannten Preise und Konditionen verbindlich.
  • Zeitaufwand, also die Dauer der Arbeiten.
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Anders sieht es beim Kostenvoranschlag aus: Der ist in der Regel unverbindlich und dient nur der Orientierung. Damit sichert man sich noch keinen garantierten Preis! Allerdings gibt es neben unverbindlichen Kostenvoranschlägen auch garantierte Kostenvoranschläge. Grundsätzlich muss man aber wissen: Bei der im Kostenvoranschlag genannten Endsumme ist immer noch Luft nach oben. Der tatsächliche Preis kann um bis 20 Prozent höher sein. Wenn es dazu im Laufe der Auftragsabwicklung kommt, muss der Anbieter den Kunden aber über diese Preissteigerung aber unmittelbar informieren.

Warum dann überhaupt ein Kostenvoranschlag? Er ist sinnvoll, wenn Kunden sich von Handwerksbetrieben verschiedene Szenarios vorrechnen lassen möchten: Welche unterschiedlichen Varianten sind möglich, etwa im Hinblick auf Qualität und Komfort. Und was kosten die? Als Kunde hat man anschließend die Wahl, sich für die eine oder andere Option zu entscheiden – oder auch für einen anderen Anbieter.

Kostenvoranschlag: Fachmännische Schätzung
Kostenvoranschlag: Fachmännische Schätzung

Wann Kostenvoranschläge nicht gratis sind

Wenn Handwerker einen detaillierten Kostenvoranschlag ausarbeiten, haben sie schon Arbeitszeit aufgewendet. Nach dem BGB sind Kostenvoranschläge zwar „im Zweifel“ nicht zu vergüten. Dennoch haben Handwerker das Recht, ihre Vorarbeit am Kostenvoranschlag in Rechnung zu stellen. Sie müssen ihre Kunden aber vorher ausdrücklich darüber informieren. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt ein Kostenvoranschlag gratis.

Leistungen so eindeutig wie möglich beschreiben

Wenn es nach getaner Arbeit zu Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Auftraggebern kommt, liegt das oft an unklaren Absprachen und fehlenden Details im zuvor geschlossenen Vertrag. Der Bauherren-Schutzbund in Berlin hat festgestellt dass in 47 Prozent der Verträge ist der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert ist. Bei mehr als der Hälfte seien Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin nicht schwarz auf weiß fixiert. Jeder fünfte der geprüften Verträge habe keine ausreichende Preissicherheit geboten.

Stempel Angebot auf dem Schreibtisch © motorradcbr, stock.adobe.com
Das Angebot eines Handwerkers ist im Gegensatz zum Kostenvoranschlag verbindlich – aber nur für die vom Anbieter genannte Frist © motorradcbr, stock.adobe.com

Die häufigsten Fallstricke in Verträgen mit Handwerksbetrieben liegen nach Einschätzung des Bauherren-Schutzbunds nicht im Kleingedruckten, sondern in dem, worüber sich die Verträge ausschweigen: Häufig wissen Haus- oder Wohnungsbesitzer bei der Auftragsvergabe noch nicht ganz genau, was sie eigentlich genau bauen, renovieren oder modernisieren wollen – und mit welchem Aufwand. Dieser Mangel an Eindeutigkeit und daraus folgende spätere Änderungen der Planung verursachen häufig schmerzhafte und ärgerliche Kostensteigerungen – und nicht zuletzt auch Klagen und Prozesse. Wenn die Rechnung darum später höher ausfällt als erwartet, geht das also nicht immer auf die Kappe des Handwerksbetriebs.

Handwerker Angebote: Schriftliche Annahme und Bestätigung
Handwerker Angebote: Schriftliche Annahme und Bestätigung

Prüfen Sie ein Angebot genau, bevor Sie es annehmen:

  • Brauchen Sie tatsächlich alle aufgeführten Leistungen?
  • Sind alle benötigten Materialien aufgeführt?
  • Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Sie früh beim Handwerker nachhaken.

Unterschied zwischen einem Werkvertrag und Dienstvertrag

Werkvertrag: Ein Unternehmen oder Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines vereinbarten Werks, nicht zur Ausübung einer reinen Tätigkeit. Danach schuldet der Handwerker beim Werkvertrag den Eintritt eines bestimmten Arbeitserfolges, beispielsweise die Reparatur oder Wartung der Sanitäranlagen im Bad. Der Handwerker hat seine vertraglichen Pflichten nach dem Werkvertragsrecht erfüllt, wenn dieser Erfolg auch tatsächlich präsentiert wird.

Dienstvertrag: Im Dienstvertrag geht es um das Erfolgsbemühen des Dienstverpflichteten. Ein Bemühen ohne Erfolg oder konkretes Ergebnis reicht für die Erfüllung eines Werkvertrags nicht aus, für den Dienstvertrag schon. Ein Dienstvertrag kann zum Beispiel den Ort, Umfang und Zeitdauer der Dienstleistung beinhalten.

Handwerker Rechnung © Dan Race, stock.adobe.com
Handwerkerrechnung: Verstecke Kosten

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