Trinkgeld für Handwerker

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Ja oder nein? Eigentlich sind Handwerkerrechnungen hoch genug. Warum es trotzdem richtig ist, für gute Arbeit ein paar Euro extra zu verteilen.

Bei Friseuren oder im Restaurant gebietet es eigentlich der gute Ton, dass man als zufriedener Kunde am Ende ein Trinkgeld gibt. Schließlich stehen Friseurinnen und Kellner in der Gehaltsskala recht weit unten. Viele benötigen das Trinkgeld, um über die Runden zu kommen.

Aber bei Maurern, Installateuren, Fliesenlegern oder Malern? Wie man es beim Trinkgeld für Handwerker hält, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Angesichts üppiger Stundensätze wird mancher Kunde argwöhnen, dass das Trinkgeld bereits inklusive sei. Andere wissen es besser, dass ein junger Malergeselle nämlich nicht üppig verdient, und honoriert es gern extra, wenn gute Arbeit geliefert wird.

Bauarbeiter nimmt Geld © DDRockstar, stock.adobe.com
Gern genommen! Der Stundenlohn eines Handwerksgesellen liegt manchmal nur bei 20 Euro, da bereitet ein Trinkgeld Freude © DDRockstar, stock.adobe.com

Grundsätzlich steht es jedermann frei, Handwerkern am Ende des Tages oder des Auftrags 5 oder 10 Euro in bar zuzustecken. Als Alternative versorgen Auftraggeber Handwerker, die ins Haus kommen, gern mit Kaffee, einer Kiste Mineralwasser oder Schnittchen. Als Alternative zu Naturalien bevorzugen Handwerker jedoch erfahrungsgemäß Bargeld. Sie können das Trinkgeld übrigens in voller Höhe behalten– mit einer Ausnahme: der Inhaber des Handwerkbetriebs selbst. Er muss auch Trinkgelder wie alle anderen Einnahmen voll versteuern.

Mit einem Trinkgeld drückt man als Kunde auch seine Wertschätzung darüber aus, dass der Handwerker seinen Job anständig erledigt hat – und schafft natürlich auch eine angenehme Atmosphäre. Das ist übrigens auch der Grund warum man gelegentlich die Empfehlung liest, das Extra-Obolus doch vor der Erledigung des Auftrags an den Mann zu bringen – quasi als Ansporn und Motivation.

Trinkgeld verleiht der Kundenzufriedenheit sichtbaren Ausdruck
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Wie viel Trinkgeld ist angemessen?

n der Gastronomie und im Friseurhandwerk hat sich hierzulande eingebürgert, etwa sieben bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags als Trinkgeld zu geben. Diese Faustregel ist aber bei handwerklichen Dienstleistungen ungeeignet, weil Handwerker nicht selten längere Zeit an einem Auftrag werken und die Rechnungssumme oft vierstellig, wenn nicht noch höher ist.

Darum behilft man sich bei der Bemessung des Trinkgelds mit dem zeitlichen Aufwand, der für die Erledigung eines Auftrags erforderlich war. Dauert eine Reparatur beispielsweise zwei Stunden, gelten pro Handwerker 5 bis 10 Euro als angemessen. Sind in einem Haus dagegen mehrtägige Arbeiten erforderlich, ist etwas mehr Geld angemessen, nämlich 20 bis 30 Euro pro Person.

Handwerker Handschuh mit Geld © Jürgen Fälchle, stock.adobe.com
Handwerker, die angestellt sind, müssen ihr Trinkgeld nicht versteuern © Jürgen Fälchle, stock.adobe.com

Allerdings sind diese Summen nicht in Stein gemeißelt. Wie viel man gibt, hängt auch von den eigenen finanziellen Verhältnissen ab. Für Studierende oder Hartz-vier-Empfänger ist weniger Trinkgeld angemessen, wer dagegen Fliesenleger in seiner Luxuswohnung arbeiten lässt, sollte auch beim Trinkgeld großzügig sein.

Bei der Bemessung des Trinkgelds gibt der zeitaufwand einen Anhaltspunkt
Bei der Bemessung des Trinkgelds gibt der Zeitaufwand einen Anhaltspunkt

Allerdings sollte man sich auch nicht scheuen, seine Brieftasche ganz stecken zu lassen, wenn es Streitigkeiten mit den Handwerkern gab oder man mit ihren Leistungen nicht zufrieden ist. Das Problem: Oft lässt sich in dem Moment, in dem man das Trinkgeld überreicht, noch gar nicht beurteilen, ob die Arbeiten ordentlich ausgeführt wurden. Zumindest wird man ihnen, wenn sie wegen einer berechtigten Reklamation nochmals kommen müssen, bei dieser Gelegenheit wahrscheinlich kein weiteres Trinkgeld zubilligen.

Haustuer Einbau © U. J. Alexander, stock.adobe.com
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