Handwerkrechnung prüfen

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Handwerker Rechnung prüfen: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser

Viele öffentliche Großprojekte werden am Ende viel teurer als geplant. Das kann auch zwei Etagen tiefer passieren – mit der Rechnung Ihres Handwerkers. Die sollten Sie jedenfalls akribisch nachrechnen. Denn Handwerkerrechnungen sind gar nicht so selten überhöht.

Handwerker Rechnung © Dan Race, stock.adobe.com
Handwerker Rechnung genau prüfen © Dan Race, stock.adobe.com

Auch wenn der Handwerker seine Arbeit zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt hat und er Ihr Vertrauen genießt – wenn es am Ende ums Geld geht, ist er zunächst quasi die „gegnerische Partei“. Denn bei drei- oder vierstelligen Summen können Rechnungen, in denen man als Kunde übervorteilt wird, ganz schön ins Geld gehen. Auf den ersten Blick erscheinen gerade einem Laien die häufig detaillierten Rechnungen als unübersichtlich und sie wissen nicht, worauf sie ihren kritischen Blick werfen sollten. Darum hier fünf Tipps, wie Sie vorgehen können, um schwarzen Schafen oder falschen Kostenaufstellungen – absichtlich oder nicht – anhand einer Rechnung auf die Spur zu kommen:

Ein leidiges Thema: die Anfahrtpauschale

Natürlich dürfen Handwerker die Kosten für ihre Anfahrt in Rechnung stellen. Doch nicht selten wird dabei getrickst, um ein Euro mehr herauszuholen. So ist es natürlich unseriös und nicht legitim, einerseits eine Anfahrtspauschale auf die Rechnung zu schreiben – und zweitens die im Fahrzeug verbrachten Minuten dazu noch als Arbeitszeit aufzulisten.

Handwerker Agebote: Aufschlüsselungen der Fahrtkosten
Handwerker Agebote: Aufschlüsselungen der Fahrtkosten

Eine weitere, bei kleineren Aufträgen wie Wartungsarbeiten gern angewandte Trickserei: Wenn der Handwerker Ihren Termin in einen festen Tourenplan einreiht, werden lediglich anteilige Fahrtkosten fällig. Bei Fahrtkostenpauschalen achten Sie am besten darauf, ob es eine nachvollziehbare Staffelung gibt. Es ist in jedem Fall sinnvoll, auch bei der Nachprüfung weiterer Rechnungsposten, die Ankunft- und Abfahrtzeiten des Handwerkers bei Ihnen zu notieren.

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40 Minuten sind keine Stunde!

Großzügig mit sich selbst sind manche Handwerker bei der Erfassung ihrer Arbeitszeit beim Kunden. Da wird plötzlich 40 Minuten Anwesenheit als eine Arbeitszeit berechnet – und es sind auch bei höherem Arbeitsaufwand noch viele weitere großzügige Aufrundungen an der Tagesordnung. Auf Nachfrage erfährt man dann oft, dass grundsätzlich nur volle Stunden berechnet werden. Doch das ist nicht zulässig. Lediglich das Aufrunden um rund zehn Minuten für volle Viertelstunden sollten Sie als Kunde akzeptieren. Immer nach getaner Arbeit sollten Sie eine Durchschlag verlangen, der die erbrachten Leistungen und die Arbeitszeit auflistet.

Handwerker Stunden: Abrechnung nicht immer gleich
Handwerker Stunden: Abrechnung nicht immer gleich

Wie viele Leute braucht ein Auftrag?

Es gibt handwerkliche Tätigkeiten, die kann ein Mann nicht allein ausführen, dafür braucht er einen Kollegen. Das lässt sich plausibel erklären. Aber es gibt auch viele Aufträge, die ein Handwerker ohne Schwierigkeiten allein bewältigen kann. Was tun, wenn der Dienstleister aber trotzdem zu zweit aufkreuzt? Wenn Sie zuvor einen Festpreis ausgehandelt haben, wird Ihnen das egal sein.

Anders verhält es sich aber, wenn Sie für diese eigentlich einfache Aufgabe plötzlich den zweifachen Stundensatz bezahlen müssen – es sein denn, Sie dürfen annehmen, die zwei Leute brauchen auch nur halb so viel Zeit wie einer allein. Jedenfalls sollten Sie schon bei der Auftragserteilung klarstellen, wenn Sie nur einen Handwerker bezahlen wollen. Stehen dann die Arbeitsstunden von zwei Handwerkern in der Rechnung, kürzen Sie doppelt berechneten Stunden!

Was wird denn da ausgetauscht?

Als Laie kann man oft nicht nachvollziehen, was bei der Reparatur defekter Komponenten tatsächlich ausgetauscht wird. Tricksende Handwerker führen eine große, teure Reparatur aus, obwohl es eine kleine, mit einem wesentlich billigeren Zubehörteil auch getan gewesen wäre. Das kann richtig ins Geld gehen – und man hat als Auftraggeber kaum eine Handhabe dagegen. Allerdings empfehlen Kenner Auftraggebern dies: Wenn Sie den Handwerker vor Arbeitsbeginn wissen lassen, dass Sie das ausgetauschte Teil behalten wollen, schreckt das unseriöse Handwerker von dieser unehrlichen Methode ab.

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Kleinteile, Rechnungserstellungspauschale, Fahrzeugpauschale

Manche Handwerke legen ein hohes Maß an Kreativität an den Tag, wenn sie ihren Kunden die Rechnung aufmachen. Die häufig zahlreichen Einzelposten einer Gesamtrechnung wirken oft unübersichtlich – und manche sind auch einfach nur frech.

Es wirft kein gutes Licht auf einen Betrieb, wenn der eine Rechnungserstellungspauschale oder Verwaltungspauschale erhebt. Derartige Posten sind Teil der üblichen Kalkulation und fließen in das Gesamtangebot ein. Das gilt zumeist ebenso für „Kleinteile“, die in kalkulierten Materialkosten enthalten sein sollten. Auch für „Fahrzeugkosten“ oder „beschädigte Werkzeuge“ müssen Sie als Auftraggeber nicht aufkommen.

Missverständnisse und zu hohe Rechnungen vermeiden!

Bedenken Sie, dass die Ursache für eine höher ausgefallene Rechnung auch bei Ihnen liegen könnte: Wenn Sie zum Beispiel allzu ungenaue Angaben machen und sich der Aufwand für den Handwerker dadurch wesentlich erhöht.

Eine genaue Vorab-Planung kann Missverständnisse und Fehlleistugen vermeiden
Eine genaue Vorab-Planung kann Missverständnisse und Fehlleistugen vermeiden

Darum schildern Sie dem Handwerksbetrieb schon vor den Arbeiten selbst so genau wie möglich, was zu tun ist. Je präziser diese Hinweise sind, desto sicherer sind Sie, dass der Handwerker angemessen ausgerüstet erscheint und seine Arbeit in kürzest möglicher Zeit erledigt.

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Pfusch am Bau © Tom Bayer, stock.adobe.com
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