Kamine und Öfen sanieren
Beim Kauf eines Bestandsgebäudes ist in vielen Fällen eine umfassende Sanierung nötig. Das bezieht sich dann häufig auch auf offene Kamine oder Kachelöfen. Vor allem in Häusern aus der Gründerzeit oder aus anderen historisch wichtigen Epochen kann sich die Sanierung wirklich lohnen. Die modernisierte Feuerstätte bringt dann eine ganz besondere Note in die Räume.
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Neue Regeln seit 2015
Mit der Einführung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gelten neue Regeln, die sich auch auf Kachelöfen beziehen. Öfen, die zwischen 1950 und 1974 installiert wurden und mehr als 0,15 g Staub oder mehr als 4 g Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen, dürfen nicht mehr betrieben werden. Die Überprüfung übernimmt der Schornsteinfeger. Die Alternativen für Besitzer: Wahlweise kann der Ofen mit einem passenden Filter nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden.
Für historische Öfen gibt es zum Glück eine Ausnahme! Kann bewiesen oder glaubhaft gemacht werden, dass der betroffene Ofen oder Kamin vor 1950 eingebaut wurde, darf der Ofen unabhängig von den Grenzwerten weiter betrieben werden. Die Ausnahme gilt außerdem auch dann, wenn der Kachelofen oder Kaminofen die einzige Wärmequelle im Haus ist.
Kachelofen sanieren
Die Sanierung eines Kachelofens kann sich auf zwei Bereiche konzentrieren: Zum einen kann es nötig sein, den Ofen neu zu verputzen oder gebrochene Kacheln auszutauschen. Zusätzlich zu dieser vorwiegend kosmetischen Pflege kann eine Sanierung der Brennkammer nötig sein. Der Einbau eines Filters ist ebenso eine Lösung, vor allem dann, wenn ein Ofen unbedingt erhalten werden soll, aber nicht den gesetzlichen Grenzwerten entspricht. Für die Sanierung im Inneren des Kachelofens kann ein Austausch oder eine Reparatur der Schamottsteine nötig sein. Diese Steine dienen als feuerfeste Wärmespeicher und Wärmeleiter. Durch die Auskleidung des Brennraums wird die Hitze dort gespeichert, besitzt der Kachelofen eine Brennkammer aus Metall, wird diese durch die Schamottsteine vor der Hitze beim Abbrand geschützt.
Kachelofen-Grundsanierung
Bei einer Grundsanierung kann es nötig sein, die kompletten Heizeinsätze auszutauschen. Je nach Ofen kann dann auch ein kompletter Ab- und Wiederaufbau des Kachelofens erforderlich werden. Dazu wird der Ofen soweit wie nötig abgetragen, das Innenleben wird ausgetauscht oder neu aufgebaut. Die Kacheln werden – soweit unbeschädigt – beim Neuaufbau wiederverwendet. Der Abbau des Ofens bietet die Möglichkeit, die Rauchabzüge und den Brennraum auf Schäden zu kontrollieren. Nach Reparatur und Wiederaufbau werden die Fugen erneuert, auch ein Wechsel der Heizraumtür ist ratsam. Ideal für die Sanierung ist natürlich der Sommer, wenn der Ofen nicht zum Heizen benötigt wird.
Offenen Kamin sanieren
Bei der Sanierung eines offenen Kamins wird in vielen Fällen gleich eine sogenannte Heizkassette eingebaut. Die Einsätze verbessern Funktion und Wirkungsgrad beim offenen Kamin. So kann der ursprüngliche schlechte Wirkungsgrad um die 20 % auf bis zu 80 % angehoben werden. Aus einem optisch ansprechenden offenen Kamin wird damit eine effiziente Einzelfeuerstätte.
Die Kosten liegen unter einem Komplettaustausch. Mit der Heizkassette wird die Verbrennungstemperatur des offenen Kamins erhöht, ein Regler ermöglicht die richtige Sauerstoffzufuhr für den perfekten Abbrand. Die Abluft schließlich wird wie beim Kaminofen über ein Rauchrohr in den Schornstein abgeleitet. Mit einer Kaminkassette erreichen offene Kamine leicht die geforderte Stufe 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und dürfen häufiger als nur gelegentlich betrieben werden.
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Schornstein nicht vergessen!
Bei einer Ofen- oder Kaminsanierung muss immer auch der Schornstein begutachtet werden. Risse in der Schornsteininnenwand, Schäden am Schornsteinkopf oder der -mündung oder die gefürchtete Versottung stören die Funktion des Schornsteins und sorgen dafür, dass die Feuerungsstätte nicht richtig zieht. Ofensetzer und Schornsteinfegermeister sind hier die Fachleute, wenn es um die richtige Sanierung geht.
Schornstein Schäden
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Abnahme nach der Sanierung
Sanierungen und andere Änderungen an Schornstein und Einzelfeuerstätten müssen vom Schornsteinfeger abgenommen und genehmigt werden. Er überprüft zum Beispiel:
- Ob der allgemeine Aufbau den gesetzlichen Regelungen entspricht
- Ob die Feuerstätte ausreichend mit Luft versorgt wird
- Ob die Verbrennungsgase durch den Schornstein zuverlässig abziehen
- Ob der Schornstein dicht und brandsicher ist
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