Ofen- und Heizungstausch: Dies müssen Sie beachten
Bei einer Sanierung kann es manchmal erforderlich sein, auch vorhandene Kaminöfen oder Kachelöfen auszutauschen. Hinsichtlich von Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme hat der Gesetzgeber verschiedene Fristen festgelegt. Doch nicht nur aus rein rechtlichen Gründen lohnt sich der Austausch des Ofens. Es gibt viele gute Gründe, auf moderne Technik für Feuerungsstätten umzusteigen.
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Die gesetzlichen Fristen laut 1. BImSchV
Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung legt für die Emissionen von Einzelfeuerstätten Höchstwerte fest. Werden diese überschritten, muss der Ofen ausgetauscht oder zumindest mit einem entsprechenden Filter nachgerüstet werden. Die neue Regelung soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung in der Luft zu verringern. Über den Zeitpunkt entscheidet die Inbetriebnahme des Ofens bzw. das Typenschild.
Typenschild | Nachrüstung/ Außerbetriebnahme |
---|---|
bis einschl. 31. Dezember 1974 oder ohne Datumsangabe | 31. Dezember 2014 |
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 | 31. Dezember 2017 |
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 | 31. Dezember 2020 |
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 | 31. Dezember 2024 |
Ist kein Typenschild vorhanden, dann kann entweder eine Messung durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden, alternativ wird ein Nachweis über das Alter des Ofens anerkannt. Das können zum Beispiel Fotos oder alte Baugenehmigungspläne sein.
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Gute Gründe für den Ofentausch
- Neuere Öfen haben einen deutlich besseren Wirkungsgrad und sorgen durch einen geringeren Verbrauch für effiziente Raumwärme.
- Der geringere Verbrauch an Holz oder Kohle sorgt für niedrigere Heizkosten.
- Durch die verringerten Emissionen wird die Umwelt geschützt.
- Neue Öfen sind weniger störanfällig, der Wartungsaufwand ist sehr gering.
- Im Rahmen einer Sanierung der Gebäudehülle sollten auch die Feuerstätten angepasst werden, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Zu groß dimensionierte Öfen machen Dauerlüftung nötig, dadurch wird Energie verschwendet.
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Förderung für den neuen Kaminofen
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützen den Ofenaustausch durch attraktive Förderungen. Allerdings gilt das nur für wassergeführte Kaminöfen, die mit Pellets beheizt werden. Weiterhin muss ein hydraulischer Abgleich an der Heizung durchgeführt worden sein. Die BAFA fördert in Form eines Investitionszuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es werden folgende Förderungen angeboten:
- 80 Euro je Kilowatt Nennleistung für wasserführende Pelletöfen, mindestens 2.000 Euro.
- Innovationsbonus bei zusätzlicher Einrichtung einer Partikelabscheidung von 3.000, im Neubau 2.000 Euro Zuschuss.
- Pauschal 750 Euro bei Nachrüstung des Partikelabscheiders
- Kombinationsbonus von 500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solaranlage oder Wärmepumpe
- Effizienzbonus in Höhe von 0,5 der Basisförderung, wenn der KfW55 Standard erreicht wird
- Erstattung von 10 % der Nettokosten, wenn mit der Installation des Pelletofens die gesamte Heizung modernisiert und optimiert wird. Dies ist 3 bis 7 Jahre nach der eigentlichen Maßnahme noch möglich.
Die KfW hat kein eigenes Programm zur Förderung von Öfen, über die Programme „Energieeffizient bauen“ und „Energieeffizient sanieren“ werden allerdings Maßnahmen gefördert, die den Altbau zum KfW55 Effizienzhaus machen.
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