Der Schallschutznachweis im Altbau
Der Schallschutznachweis gehört zu den bauphysikalischen Nachweisen und muss immer dann erstellt und eingereicht werden, wenn an einem Gebäude Bauteile und Konstruktionen so verändert werden, dass auch der Schallschutz betroffen ist. Auch bei einer Nutzungsänderung ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Überprüft wird die Einhaltung der Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“.
Wann ist ein Schallschutzausweis erforderlich?
Bei Neubauten oder im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Sanierung ist ein Schallschutznachweis gefordert, wenn das Gebäude unter die Regelungen der DIN 4109 fällt. Dazu gehören:
- Mehrfamilienhäuser
- Bürogebäude
- Schulen
- Krankenhäuser
- Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
Der Schallschutznachweis ist Teil des Bauantrages und muss mit den übrigen Unterlagen bei der Baubehörde eingereicht werden.
Inhalte im Schallschutznachweis
Im Nachweis werden Konstruktionen, Materialien und Bauteilaufbauten beschrieben, ebenso enthält er Beispiel- und Regelaufbauten, die für die Ausschreibung der Baumaßnahme als Grundlage dienen. Schallschutznachweise bestehen in der Regel aus drei Teilen:
- Anforderungen an den baulichen Schallschutz
- Beschreibung der Konstruktionsdetails und der baulichen Maßnahmen zum Schallschutz für gebäudetechnischen Anlagen wie Aufzüge, Heizung, Lüftung und Wasserinstallationen
- Rechnerischer Nachweis der Einhaltung des Schallschutzes nach DIN 4109
Nachgewiesen werden muss der Schallschutz für Außenbauteile wie Fassade, Fenster und Dachkonstruktion, die das Innere des Gebäudes gegen Außenlärm schützen. Ebenso wird der Schallschutz im Gebäude Inneren überprüft: Dazu gehören Trennwände und Trenndecken zu fremden Wohnungen sowie Treppen und der Schallschutz zu haustechnischen Anlagen.
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Erstellung und Kosten für den Schallschutznachweis
Der Schallschutznachweis wird in der Regel von einem Ingenieurbüro erstellt, auch Schallschutzprüfstellen können damit beauftragt werden. Die Kosten werden nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bemessen und richten sich nach der Schwierigkeit und dem Umfang der Baumaßnahme. Als Faustregel können für den Nachweis 5 ‰ (Promille) der Baukosten angesetzt werden.
Schallschutznachweis für sanierte Gebäude
Grundsätzlich muss auch bei der Sanierung eines Altbaus der Schallschutz nach DIN 4109 eingehalten werden, soweit es sich dabei um ein nachweispflichtiges Gebäude handelt. Die Konstruktionen und Materialien sind so zu wählen, dass die geforderten Schallschutzwerte nachgewiesen werden können. Allerdings gibt es einige Ausnahmen bzw. Gerichtsentscheidungen, nach denen der Schallschutz in einem Altbau nicht zwangsläufig den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung genügen muss. In diesen Fällen werden die beim Bau des Gebäudes geltenden Werte herangezogen. Diese Vorgehensweise ist allerdings immer eine Einzelentscheidung.
Schallschutzausweis
Der Schallschutzausweis in der Altbausanierung Im März 2009 wurde von der Deutschen Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA e. V.)… weiterlesen