Schallschutzausweis

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Der Schallschutzausweis in der Altbausanierung

Im März 2009 wurde von der Deutschen Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA e. V.) die DEGA-Empfehlung 103 „Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweise“ veröffentlicht, im Januar 2018 erfolgte eine Aktualisierung der Inhalte. Zielsetzungen der Empfehlung war die Schaffung mehrstufiger Systeme zur Planung und Kennzeichnung des Schallschutzes sowie die Entwicklung eines Punktesystems zur einfachen Kennzeichnung des vorhandenen Schallschutzes einer Wohnung bzw. eines Gebäudes.

Schallschutzausweis © DEGA e.V.,
Schallschutzausweis © DEGA e.V.,

Schallschutz in 7 Stufen

Die DEGA-Empfehlung 103 ergänzt mit sieben Schallschutzklassen für die Bewertung von Wohnraum die Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau aus der DIN 4109. Die Klassen ermöglichen die Festlegung des gewünschten Schallschutzes in der Planungsphase und den Vergleich mit anderen Gebäuden. In den Schallschutzklassen wird die subjektive Wahrnehmung von Geräuschen verbal beschrieben, um den baulichen Schallschutz einschätzen und vergleichen zu können. Berücksichtigt werden folgende verschiedene Geräuscharten:

  • Luftschall/ Trittschall aus fremden Wohneinheiten sowie aus Treppenhäusern
  • Außengeräusche
  • Geräusche von Wasserinstallationen aus fremden Wohneinheiten
  • Geräusche von haustechnischen Anlagen aus dem eigenen Wohnbereich
  • Nutzergeräusch durch Körperschallübertragung aus fremden Wohneinheiten
  • Nachhallzeiten in Treppenhäusern

Die Schallschutzklassen sind ähnlich wie beim Energielabel von A* bis F eingeteilt und mit verschiedenen Farben gekennzeichnet. A* bezeichnet dabei den hochwertigsten Schallschutz, die Klasse D steht für Schallschutz, der die Mindestanforderungen der DIN 4109 erfüllt. Die Klassen E und F sind für die Beurteilung unsanierter Altbauten relevant:

  • „E“: Schallschutz unterhalb der Mindestanforderungen nach DIN 4109, Belästigungen sind möglich, Rücksichtnahme ist erforderlich
  • „F“: Schlechter Schallschutz deutlich unter den Anforderungen der DIN 4109, auch bewusste Rücksichtnahme schließt Störungen und Belästigungen aus fremden Wohneinheiten nicht aus.
Schallschutzausweis: Schallschutzklassen unsanierte Altbauten
Schallschutzausweis: Schallschutzklassen unsanierte Altbauten

Grundlage des Schallschutzausweises und der Einstufung in eine der oben genannten Schallschutzklassen bilden wahlweise rechnerische Prognosewerte (bei Neubauten) oder Messwert (Bestandsbau).

Tipp: Die Verwendung des Begriffes Wohneinheiten in der Empfehlung soll die Fokussierung auf den Schallschutz der einzelnen Wohnung verdeutlichen sowie den Zusammenhang mit Grundrissgestaltung und Nutzung.
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Die Lärmsituation am Standort

Wie die schalltechnische Qualität eines Gebäudes, bzw. einer Wohneinheit eingestuft wird, hängt auch von deren Standort ab. Auch hier erfolgt in der DEGA-Empfehlung eine Einteilung in 7 Klassen:

F

E

D

C

B

A

A*

Mind. vorhandener Gebiets

charakter

Industrie

gebiet

(GI)

Gewerbe/ Urbanes Gebiet

(GE/ MU)

Misch-, besonderes Wohngebiet

(MI/ WB)

Allgemeines Wohngebiet

(WA)

Reines Wohn

gebiet

(WR)

Lärmpegelbereich/ Außenlärm

pegel (dB(A))

VI/

>76

V/

71 bis 75

IV/

66 bis 70

III/

61 bis 65

II/

56 bis 60

I/

bis 55

(Quelle: DEGA-Empfehlung 103 / Januar 2018)

Schallschutzausweis: Auch die Lärmsitation am Standort wird berücksichtigt
Schallschutzausweis: Auch die Lärmsitation am Standort wird berücksichtigt

Änderung gegenüber der Fassung von 2009

Die im Januar 2018 veröffentliche Aktualisierung der DEGA-Empfehlung 103 enthält folgende Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung aus dem Jahr 2009:

  • Anpassungen an die Neuausgabe der DIN 4109
  • Änderungen an der Farbskala der Schallschutzklassen
  • Änderung von Vergleichswerten im Schallschutzausweis
  • Anpassung der Empfehlungen an das DEGA-Memorandum BR 0104 / 02-2015
  • Änderung der Definition von Nutzergeräuschen und Körperschallentkopplung zu Anforderungen (früher: Orientierungswerte)
  • Ergänzung von Empfehlungen für Treppenhäuser und Flure im Mehrgeschosswohnungsbau
  • Redaktionelle Überarbeitung

Schallschutzausweis erstellen

Der Schallschutzausweis wird häufig zusammen mit dem Schallschutznachweis erstellt. Letzterer ist immer dann gefordert, wenn Sanierungsmaßnahmen den Schallschutz eines Gebäudes berühren, bzw. betreffen. Für die Ausstellung ist umfangreiches Fachwissen erforderlich, weiterhin sind Planungs- bzw. Bestandsunterlagen zu den einzelnen Bauteilausführungen erforderlich.

Ein Schallschutzausweis besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Treten Änderungen am Gebäude, der Nutzung oder der Standortsituation auf, die den Schallschutz berühren, ist eine erneute Überprüfung erforderlich.

Tipp: Bei Gebäudezertifizierungen für nachhaltiges Bauen ist häufig ein Schallschutznachweis Voraussetzung.

Weitere Informationen zum Schallschutzausweis erhalten Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA).

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Schallschutznachweis

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