Seine Nachbarn kann man sich leider nicht immer aussuchen. Doch wenn es in Ihrem Haus wiederholt zu Lärmbelästigungen kommt, müssen Sie trotzdem nicht damit leben. Wir verraten Ihnen Ihre Rechte bei Ruhestörung und was Sie tun können, um den Hausfrieden dennoch zu wahren.
Ruhezeiten im Überblick
Nicht jeder Lärm aus Nachbars Wohnung gilt als Ruhestörung. Denn normale Alltagsgeräusche am Tag (wie die Nutzung von Waschmaschine, Staubsauger oder Spülmaschine), die durch eine rücksichtsvolle Nutzung entstehen, sind durchaus erlaubt. Schließlich soll sich jeder Mieter in seinen vier Wänden wohlfühlen.
Problematisch wird es erst dann, wenn die Nachtruhe nicht eingehalten wird. Diese ist in den meisten Hausordnungen oder im Mietvertrag geregelt. Zusätzlich dazu gelten örtliche Ruhezeiten – üblicherweise unter der Woche von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Das gilt auch für einen Samstag, sofern er kein Feiertag ist. Denn an Feiertagen und Sonntagen gelten die Ruhezeiten den ganzen Tag über.
In dieser Zeit ist unzumutbarer Lärm zu unterlassen. Dazu zählen nicht nur laute Musikanlagen und lautes Feiern, auch handwerkliche Arbeiten dürfen nicht verrichtet werden. Kommt Ihr Nachbar also zum Beispiel um 23 Uhr auf die Idee, seine Bohrmaschine auszupacken, gilt das als Ruhestörung und muss von Ihnen nicht geduldet werden. Im Allgemeinen gilt eine Lautstärke von über 40 Dezibel (also Zimmerlautstärke) als zu laut, was für eine Anzeige und die Entscheidung des Gerichts maßgeblich ist.
Welche Rechte haben Sie bei Ruhestörung?
Kommt es einmalig zu einem Vorfall, dann lohnt es sich, noch mal ein Auge zuzudrücken – dem nachbarschaftlichen Frieden zuliebe. Sind Ihre Nachbarn allerdings ständig laut, müssen Sie die Ruhestörung nicht erdulden. Bevor Sie aber gleich die Polizei rufen, versuchen Sie am besten erstmal, den Konflikt auf anderem Wege zu lösen:
Sprechen Sie Ihre Nachbarn an und machen Sie Ihnen klar, dass und warum Sie sie sich durch den Lärm gestört fühlen. Vielleicht ist ihnen bislang noch nicht mal aufgefallen, dass die Anlage bei Partys viel zu laut aufgedreht wird oder die Wände im Haus sehr dünn sind.
Auch kann es helfen, ein Lärmprotokoll zu führen. Dabei dokumentieren Sie Lärm und Uhrzeit, zu der er auftritt. So können Sie selbst einen Überblick darüber bekommen, wie oft es wirklich unzumutbar laut ist. Und im Zweifelsfall beweisen, dass der Lärm unverhältnismäßig ist. Das wird vor allem dann wichtig, wenn Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Geht es um Lärmbelästigung von Nachbarn, sind Vermieter oft die richtigen Ansprechpartner und können in manchen Fällen auch rechtliche Schritte einleiten. Manchmal ist eine Abmahnung des Vermieters eine sinnvolle Lösung und reicht schon, um in Zukunft für Ruhe zu sorgen. Dabei handelt es sich sozusagen um eine Gelbe Karte, die symbolisiert, dass dem Mieter bei wiederholter Ruhestörung gekündigt werden kann.
Wenn alle oben genannten Möglichkeiten nicht zum Ziel führen, können Sie auch immer die Polizei rufen. Und bei Polizei oder Ordnungsamt eine Anzeige wegen Lärmbelästigung stellen. Bei Ruhestörung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Bedenken Sie dabei aber, dass Anzeigen nicht anonymisiert sind. Der Nachbar wird also erfahren, dass die Anzeige von Ihnen kommt. Sofern Sie Ihre Identität schützen wollen, überlegen Sie sich genau, ob Sie eine Anzeige stellen. Denn Ihnen ist nicht geholfen, wenn zwar die Ruhestörung ausbleibt, Sie sich aber in Ihren eigenen vier Wänden nicht mehr wohlfühlen.
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