Wer zum Heimwerker wird, kann dadurch jede Menge Geld sparen und muss sich später nicht über Pfusch am Bau durch Fremdeinwirkung ärgern. Da den meisten Hobby-Handwerkern aber aufgrund ihrer Berufstätigkeit unter der Woche lediglich die Abendstunden oder das Wochenende bleibt, stellt sich die Frage: Wie lange darf ich zu Hause herum werken, ohne es mir mit den Nachbarn zu verscherzen? Wir klären auf.
Baustelle in den eigenen vier Wänden: Unbedingt Ruhezeiten einhalten
Bohren, Hämmern, Schleifen: Baulärm am Tag nervt immer, lässt sich aber kaum vermeiden. Wenn er dann aber zu den unmöglichsten Zeiten auch noch aus der Nachbarswohnung dröhnt, sollte man seine Rechte kennen, um den Nachbarn auf die gesetzlichen Ruhezeiten hinzuweisen.
Was gilt an Sonn- und Feiertagen?
An Sonn- und Feiertagen ist es gesetzlich verboten, Baulärm zu erzeugen – zumindest, wenn er über die normale Zimmerlautstärke hinausgeht. Einen Nagel dürfen Sie also getrost in die Wand schlagen. Das Bohren hingegen sollten Sie sich besser für den nächsten Wochentag aufsparen. Bundesweit einheitlich geregelt sind diese Ruhezeiten allerdings nicht. Die Landesimmissionsschutzgesetze der einzelnen Länder regeln sie selbständig, Städte und Gemeinden können wiederum weitere Sonderregelungen hierzu erlassen.
Ab wann ist die Nachtruhe einzuhalten?
Auch während der Nachtruhe sollten Sie unbedingt die Finger von Hammer, Bohrmaschine und Co. lassen. Unter der Woche gilt diese üblicherweise zwischen 22 und 7 Uhr.
Gegen die Ruhezeiten zu verstoßen, ist übrigens keine Lappalie: Wer sich nicht an die Gesetze hält, kann sogar strafrechtlich belangt werden.
Spezielle Regeln auch für den Einsatz von Geräten
Um Anwohner in Wohngebieten vor Lärm zu schützen, gelten auch für den Einsatz von lauten und schweren Baumaschinen spezielle Regeln, verankert in der Geräte- und Maschinenimmissionsschutzverordnung.
Besonders lärmintensive Geräte wie Kettensägen, Betonmischer, Rasenmäher und Laubbläser dürfen deshalb an Werktagen nur zwischen 7 und 20 Uhr zum Einsatz kommen. Bei noch lauteren Geräten (welche das sind, lässt sich der Verordnung entnehmen) gilt die Erlaubnis, sie werktags von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr zu nutzen.
Für den Nachbarschaftsfrieden: Baulärm in der Wohnung immer ankündigen
Neben den gesetzlichen Vorgaben können Sie sich auch einfach an ihrem Menschenverstand orientieren. Es gehört sich einfach nicht, am Samstag oder Sonntag bereits um 7 Uhr den Akkuschrauber anzuschmeißen, wenn diese Tage für die meisten Menschen die einzige Möglichkeit sind, mal länger zu schlafen. Nehmen Sie außerdem verstärkt Rücksicht, wenn Kinder im Haus leben, die oftmals früh ins Bett gehen.
Treffen Sie zudem auch individuelle Absprachen mit ihren direkten Nachbarn und kündigen Sie Baulärm immer an. Und auch wer im Schichtdienst arbeitet, freut sich am Tag über seinen Schlaf. Wissen Sie also, dass jemand im Haus tagsüber auf Ruhezeiten angewiesen ist, versuchen Sie auch darauf so gut es geht Rücksicht zu nehmen.
Eine gute Nachbarschaft ist extrem wichtig, um sich in seinen eigenen vier Wänden wohlzufühlen. Verscherzen Sie es sich also am besten mit niemandem, damit das auch so bleibt.
Wahrnehmung von Lärm
Wahrnehmung von Lärm – subjektives Empfinden Ob ein Geräusch als störender Lärm wahrgenommen wird, hängt in hohem Maß von subjektiven… weiterlesen