Baugenehmigung: Das sind Ihre Rechte als Nachbar

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Bloß weil die Nachbarn eine Baugenehmigung erhalten haben, bedeutet das nicht, dass sie „freie Bahn“ haben. Vor allem nicht, wenn Sie als Nachbar in Ihren Rechten eingeschränkt werden. Denn eine Baugenehmigung kann in manchen Fällen rechtswidrig sein und von Ihnen erfolgreich angefochten werden. Wir erklären Ihnen, wann Sie sich wie gegen ein Bauvorhaben wehren können und welche Konsequenzen das haben kann.

Die Landesbauordnung regelt Vorgaben zum Bebauungsplan

Welche Voraussetzungen für eine Baugenehmigung vorliegen müssen, hängt maßgeblich von der Bauverordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Dort ist auch geregelt, inwiefern Belange von Nachbarn berücksichtigt werden müssen. Enthält das Gesetz Vorgaben dazu, können Sie sich unter Umständen gegen die Baugenehmigung wehren. Dafür muss die Verletzung von öffentlich-rechtlichen und nachbarschützenden Vorschriften gegeben sein.

Baugenehmigung
Baugenehmigung

Wann ist eine Baugenehmigung rechtswidrig?

Die Gründe für die Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung sind vielfältig und dadurch oft sogar umfangreicher als vermutet. Zu den Gründen zählen:

  1. Gebietsverträglichkeit
    Sofern ein Bebauungsplan vorliegt, muss sich die geplante Nutzung des neuen Gebäudes daran orientieren. Ohne Bebauungsplan kommt es für die Zulässigkeit des Vorhabens auf die vorhandene Umgebungsbebauung an. Eine Gebietsunverträglichkeit liegt dann vor, wenn ein Gebäude dem bestehenden Charakter des Baugebiets widerspricht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn mitten im Wohngebiet plötzlich ein Gewerbebetrieb entstehen soll. In diesem Fall würden die Nachbarn dadurch unzumutbar belästigt – und dem Bauvorhaben kann widersprochen werden.
  2. Rücksichtnahmegebot wird verletzt
    Wenn das Bauvorhaben zu einer Beeinträchtigung von Gesundheit oder Lebensqualität der angrenzenden Nachbarn führt, kann auch in diesem Fall ein Widerspruch eingelegt werden. Denn dann ist möglicherweise das Rücksichtnahmegebot verletzt worden. Das Rücksichtnahmegebot im Baurecht besagt, dass beim Bau oder der Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks die Interessen der Nachbarn und der Umgebung berücksichtigt werden müssen. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass keine unzumutbaren Belästigungen, Störungen oder Gefahren entstehen. Das betrifft unter anderem den Lärm, Geruch, Verkehr und die Gebäudehöhe. Das Rücksichtnahmegebot ist also eine wichtige Grundlage für die Baugenehmigung und kann im Streitfall zwischen Nachbarn zur Anwendung kommen.
  3. Abstandsflächen werden nicht eingehalten
    Abstandsflächen sind in den meisten Ländern wichtiger Bestandteil der Bauvorschriften. Sie dienen vor allem der Sicherstellung eines angemessenen Abstands zwischen Gebäuden oder Pflanzen – um Privatsphäre und Wohnqualität zu gewährleisten. Dazu zählt auch ausreichende Belüftung, Belichtung oder Brandschutz. In Deutschland zählt ein Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück als Standard. Werden diese Abstandsflächen unterschritten, ist von einer Grenzbebauung die Rede. Diese wiederum ist nur in bestimmten Fällen gestattet und oftmals muss der Nachbar sogar seine Zustimmung dazu geben. Ansonsten kann er Widersprich gegen eine Baugenehmigung einlegen.
  4. Hausbau, erster Spatenstich auf Baustelle © Ronny, stock.adobe.com
    Der erste Spatenstich wird durch einen Widerspruch zwar nicht verhindert. Das Bauvorhaben kann dennoch zeitnah gestoppt werden, sobald eine Beurteilung der Bauaufsichtsbehörde vorliegt © Ronny, stock.adobe.com
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  5. Maß der Nutzung wird überschritten
    Ein Bauvorhaben muss durch das Maß der Nutzung Drittschutz gewährleisten. Sofern dieser Drittschutz nicht mehr gegeben ist (zum Beispiel durch eine Überschreitung der zulässigen Flächenausnutzung, einer Abweichung von Dachaufbauten oder einer abweichenden Zahl an zulässigen Wohnungen), kann die Baugenehmigung rechtswidrig sein und von den Nachbarn angefochten werden.
  6. Beeinträchtigung durch Lärm, Emissionen oder unzumutbare Außengestaltung
    Bauvorhaben können auch eine unzulässige Beeinträchtigung durch Lärm, Emissionen oder unzumutbare Außengestaltung verursachen. Ein weiterer Grund, durch den sich Nachbarn gestört fühlen und Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen können. Zu solchen Beeinträchtigungen kommt es zum Beispiel dann, wenn Außenanlagen nicht den Belangen der Anwohner entsprechen. Grelle und kontrastreiche Außenfassaden muss kein Nachbar erdulden. Genauso wenig wie Carports oder PKW-Stellplätze, die so ans eigene Grundstück angrenzen, dass es regelmäßig zu Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt.
Gegen diese Verstöße können sich Nachbarn wehren
Gegen diese Verstöße können sich Nachbarn wehren

Vorgehen bei Widerspruch gegen eine Baugenehmigung

Sie wurden von der Baugenehmigung Ihrer Nachbarn in Kenntnis gesetzt? Solange Sie in Ihren Nachbarrechten verletzt sein können und ein rechtswidriges Bauvorhaben vermuten, haben Sie Anspruch auf Akteneinsicht eines angrenzenden Grundstücks. So können Sie sich frühzeitig über die anstehenden Planungen auf dem Nachbargrundstück informieren. Diese Akteneinsicht beantragen Sie bei der kommunalen Bauaufsichtsbehörde der Stadt.

Baupläne sorgfältig aufheben! Sind sie nicht mehr verfügbar, können Sie wichtige Parameter wie die Dachfläche auch selbst ermitteln. © Prod. Numérik, stock.adobe.com
Fühlen Sie sich in Ihren Nachbarrechten verletzt, haben Sie Anspruch auf Akteneinsicht. So können Sie sich genau darüber informieren, welches Bauvorhaben auf dem Grundstück nebenan geplant ist – und im begründeten Fall Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen © Prod. Numérik, stock.adobe.com

Fühlen Sie sich in Ihren Rechten eingeschränkt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Genehmigung einzulegen. Dadurch entsteht gleichzeitig die Verpflichtung für die Bezirksverwaltung, die bereits erteilte Genehmigung zu überprüfen. Sobald der Widerspruch bei der Behörde eingegangen ist, wird innerhalb von drei Monaten ein Widerspruchsbescheid erlassen.

Sofern Sie keine Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt haben, können Sie den Widerspruch innerhalb eines Jahres einlegen. Einen solchen Antrag rechtskonform zu stellen, ist für Laien nicht ganz einfach. Ziehen Sie am besten einen Fachanwalt für Baurecht zu Rate, der Ihnen zur Seite steht.

Hinweis: Beachten Sie, dass durch den Widerspruch nicht gleichzeitig auch die Bauarbeiten gestoppt werden. Denn im deutschen Baurecht gibt es keine sogenannte aufschiebende Wirkung und der Nachbar darf zunächst weiter bauen. Dieser Fall würde nur eintreten, wenn Sie den sogenannten Eilrechtschutz beanspruchen. Dabei handelt es sich um einen Antrag auf Aussetzung der Bauarbeiten, bis eine Entscheidung hinsichtlich des Widerspruchs gefällt wurde.
Das Baurecht muss beachtet werden © Zerbor, stock.adobe.com
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