Baulärm kann ganz schön an den Nerven zehren – vor allem, wenn man aus dem Homeoffice arbeitet und den lästigen Geräuschen den ganzen Tag ausgesetzt ist. Wird nebenan oder in der Nachbarschaft gebaut, muss man ständig hohe Geräuschpegel aber nicht zwangsläufig hinnehmen. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf.
Private oder gewerbliche Baustelle – das sind die Unterschiede
Generell ist Baulärm vor allem in Städten unvermeidbar. Und dennoch müssen sich Nachbarn nicht alles gefallen lassen. Welche Rechte Sie in Bezug auf Baulärm haben, hängt davon ab, ob es sich um Lärm von einer privaten oder gewerblichen Baustelle handelt.
Private Baustelle
Heimwerker müssen sich in ihren eigenen vier Wänden lediglich an die Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens halten. Tagsüber ist Sägen, Schleifen, Hämmern oder Bohren also grundsätzlich erlaubt.
Stört Sie der Lärm aus der Nachbarwohnung dennoch, zum Beispiel, weil Sie in Schichten arbeiten, oder im Homeoffice wichtige Calls haben, können Sie beim Vermieter eine Mietminderung verlangen oder bei ihm durchsetzen, dass erst später mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Um den nachbarschaftlichen Frieden zu wahren, sollten Sie aber zuerst versuchen, mit Ihren Nachbarn zu sprechen. Oft lassen sich durch Gespräche gute Vereinbarungen erzielen, mit denen alle Betroffenen für die Zeit der Baustelle leben können.
Gewerbliche Baustelle
Handelt es sich um gewerbliche Baustellen, müssen schädliche Umwelteinwirkungen – und zu denen zählt auch Lärm – so gut es geht vermieden bzw. auf ein Mindestmaß reduziert werden. Das lässt sich der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm entnehmen, die für gewerbliche Baustellen maximale Lärmwerte vorschreibt.
Demnach darf von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gebaut und dabei in Wohngebieten ein Dauerschallpegel von maximal 55 Dezibel erreicht werden – auch samstags.
Eine realistische Einschätzung des Wertes ist für Laien kaum möglich. Scheint Ihnen der Baulärm aber unangemessen hoch und fühlen Sie sich in Ihrem zu Hause stark eingeschränkt, können Sie sich direkt an Bauherren, Umweltamt oder Kommune wenden.
Mietminderung als Folge von Baulärm
Nimmt der Baulärm auf privaten Baustellen Ausmaße an, die Sie als Nachbar nicht mehr dulden wollen, können Sie beim Vermieter eine Mietminderung beantragen.
Dafür ist im ersten Schritt wichtig, den Vermieter zunächst darauf hinzuweisen, dass es in einer der Nachbarwohnungen zu unverhältnismäßigem Lärm kommt. Erst wenn dieser keine Gegenmaßnahmen einleitet, können Vermieter eine sogenannte Mängelanzeige einreichen.
In welcher Höhe die Miete gemindert werden kann, ist vom Einzelfall abhängig und richtet sich auch nach dem Grad der Beeinträchtigung und der Größe der Baustelle. Grundsätzlich kann die Mietminderung fünf bis 40 Prozent der Kaltmiete betragen. Experten raten allerdings dazu, von einer Selbsteinschätzung abzusehen und sich vorab Rat bei einer Rechtsberatung oder in einem Mieterverein zu holen. Dort bekommen Sie eine realistische Einschätzung für Ihren konkreten Fall.
Wahrnehmung von Lärm
Wahrnehmung von Lärm – subjektives Empfinden Ob ein Geräusch als störender Lärm wahrgenommen wird, hängt in hohem Maß von subjektiven… weiterlesen