Schutzausrüstung im Gerüstbau: Dies müssen Sie unbedingt beachten
Zusätzlich zu den Sicherheitsvorkehrungen für den Gerüstaufbau und der allgemeinen Benutzung sind für manche Tätigkeiten am Gerüst oder auf dem Dach persönliche Sicherheitsvorkehrungen für die Handwerker, bzw. die Benutzer vorgeschrieben. Sie dienen der Absturzsicherung und bestehen aus Gurtsystemen, für deren Konstruktion und Anwendung verschiedene Regeln gelten. Je nach Vor-Ort-Bedingungen kommen verschiedene Systeme in Frage, die von der Berufsgenossenschaft Bau und in den DGUV-Regeln beschrieben sind.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
Immer dann, wenn in der Höhe gearbeitet wird, besteht auch ein Absturzrisiko. Auf Gerüsten und am Bau allgemein sind für bestimmte Fälle persönliche Schutzausrüstungen vorgeschrieben. Laut BG Bau sind PSAgA bei folgenden Risiken vorgeschrieben:
- Aus konstruktiven Gründen oder durch die Arbeitsabläufe ist ein Seitenschutz am Gerüst als Absturzsicherung nicht umsetzbar.
- Auffangeinrichtungen wie Fangerüste oder Auffangnetze können nicht ohne große Arbeitseinschränkungen eingesetzt werden.
Welche Schutzausrüstung für den jeweiligen Einsatz geeignet ist, bestimmt der Gerüstbauer anhand seiner Gefährdungsbeurteilung, die vor dem Aufstellen eines Gerüstes vorgeschrieben ist. Berücksichtigt werden Einsatzort, Arbeitsbedingungen und die Art der Arbeit selbst. Grundsätzlich besteht die Schutzausrüstung aus einem Auffanggurt, an dem mittels einer Öse ein Verbindungsmittel angebracht ist. Dieses wiederum ist an einem tragfähigen Anschlagpunkt zum Beispiel an der Fassade oder am Dach befestigt. In den meisten Fällen empfiehlt sich zur sicheren Aufnahme der Kräfte beim Sturz, dass der Anschlagpunkt oberhalb der Arbeitsebene angebracht ist.
Rückhaltesystem und Auffangsystem
Grundlegend wird zwischen Rückhalte- und Auffangsystemen unterschieden, die Gurtkonstruktion ist dabei die Gleiche:
- Rückhaltesysteme kommen zum Einsatz, um den Benutzer von Absturzkanten fernzuhalten. Zum Einsatz kommt ein Auffanggurt in Kombination mit einem Verbindungsmittel mit Seilkürzer.
- Sturzauffangsysteme begrenzen die Fallhöhe bei einem möglichen Absturz. Verletzungen können nicht immer verhindert, mindestens aber das Aufschlagrisiko vermindert werden. Höher gelegene Anschlagpunkte und möglichst kurze Verbindungsmittel begrenzen die Verletzungsgefahr.
PSAgA richtig anwenden!
Nur wenn die persönliche Ausrüstung richtig angelegt, befestigt und angewendet wird, bewahrt sie sicher vor Stürzen. Dazu müssen der Unternehmer bzw. der Verantwortliche am Bau den Benutzer unterweisen und die Anwendung praktisch üben. Ebenso vorgeschrieben sind regelmäßige Funktions- und Sicherheitsprüfungen. Die Auffanggurte werden durch Verstellmöglichkeiten individuell angepasst, ebenfalls zu beachten ist, dass die Halteösen am Gurt nicht als Auffangösen benutzt werden dürfen.
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Prüfungen für die Sicherheit
Damit die Schutzausrüstung auch ihren Zweck erfüllt und vor Abstürzen zuverlässig schützt, muss jede PSA vor der Benutzung durch eine Sichtkontrolle auf Funktion und Schäden überprüft werden. Weiterhin muss mindestens einmal jährlich eine Sachkundigenprüfung vorgenommen werden. Kommt eine PSA zum Einsatz und wird durch einen Absturz belastet, darf sie solange nicht wiederverwendet werden, bis sie von einer geeigneten Person auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft wurde.
Einsatzmöglichkeiten der PSAgA
Die persönliche Schutzausrüstung ergänzt oder ersetzt die Sicherheitsvorkehrungen am Gerüst und kann zum Schutz bei Arbeiten auf Dächern und an Dachkanten oder bei Arbeiten direkt unter Hallendächern eingesetzt werden. Bei Arbeiten in der Nähe von Flachdachkanten oder Bodenöffnungen schützen Rückhaltesysteme vor Absturz. Weitere Einsatzmöglichkeiten bestehen im Bereich von Arbeiten an Gittermasten, in Verbindung mit Steigleitern oder bei Montagearbeiten in der Höhe.
Gerüstbau Sicherheit
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