Gerüste für die WDV-Fassadensanierung
Wärmedämmverbund-Systeme sind beliebte Maßnahmen für die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Dabei wird an der Außenseite der Außenwände eine Dämmschicht auf die tragende Wand aufgebracht und anschließend verputzt. Zur Befestigung der Wärmedämmung ist ein Fassadengerüst erforderlich. Für die Aufstellung des Gerüstes gelten einige Besonderheiten so zum Beispiel der größere Abstand zum Mauerwerk oder die Herstellung der Standsicherheit.
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Das richtige Gerüst für die WDVS-Sanierung
Wie für andere Fassadenarbeiten auch, kommt bei der Sanierung der Außenhülle mit WDV-System in der Regel ein Systemgerüst zum Einsatz. Diese Gerüste dürfen nur mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für die Regelausführung eingesetzt werden. Wird von der Regelausführung abgewichen, ist ein besonderer Standsicherheitsnachweis für die Konstruktion erforderlich.
Anforderungen an das Gerüst
Besonderheiten für das WDVS-Fassadengerüst erstrecken sich auf verschiedene Bereiche der Gerüstkonstruktion. Eine davon ist die Breite der Gerüstlage:
- Der Verkehrsweg auf dem Gerüst muss mindestens 20 cm breit sein. Wird auf der Gerüstlage Material für die WDV-Fassade gelagert, reicht die übliche Breite von 60 cm nicht aus. Gelöst werden kann dies durch die Verwendung eines breiteren Gerüstsystems.
- Das Gerüst muss mindestens der Lastklasse 3 entsprechen, die eine Belastung von 2,0 kN/ m² zulässt.
- Der nötige Abstand zwischen innerer Belagkante und Fassade hängt von der Stärke der WDV-Dämmung ab und darf ein Maß von 30 cm nicht überschreiten. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden (zum Beispiel vor der Anbringung der Dämmplatten) ist eine zusätzliche Sicherung in Form eines Geländers oder einer Innenkonsole zur Absturzsicherung gefordert.
Stabile Verankerungen
Im Gerüstbau werden in der Regel Ringösenschrauben verwendet, um das Gerüst an die Fassade anzuschließen. Durch den großen Abstand zwischen Gerüst und Fassade sowie durch die später aufgebrachten Dämmplatten eignen sich herkömmliche Verankerungen für die WDV-Fassade nicht, da sehr lange Ringösen ihre Tragfunktion nicht mehr erfüllen und durch die Bewegung des Gerüstes Schäden an den Dämmplatten entstehen.
Für Gerüste vor WDVS-Fassaden gelten folgende Regeln:
- Als Halterung werden sogenannte Daueranker nach DIN 4426 angebracht. Der Daueranker verbleibt im Mauerwerk und ist Teil der Fassade.
- Der Abstand zwischen den Verankerungsebenen darf nicht mehr als 4 m betragen.
- Die Verankerung muss abgestimmt auf die Besonderheiten bemessen werden.
Alternativen zum Daueranker sind WDVS-geeignete Sonderanker, konstruktive Aussteifungen oder freistehende Gerüste. Auf Daueranker darf außerdem verzichtet werden, wenn die Traufhöhe der Fassade weniger als 8 m beträgt.
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Verankerung an bestehenden WDV-Fassaden
Wird eine bereits vorhandene Wärmedämm-Verbund-Fassade saniert oder verstärkt, wird das nötige Gerüst an bereits vorhandenen Dauerankern befestigt. Sind keine Daueranker vorhanden, wie es zum Teil bei älteren Fassaden der Fall ist, können diese nachträglich angebracht werden. Dazu muss die Dämmschicht geöffnet werden. Alternativ kann auch hier die Standsicherheit des Gerüstes mit konstruktiven Aussteifungen oder freistehend realisiert werden.
Freistehende Gerüste
Freistehende Gerüste bilden eine Alternative zur Befestigung an der Fassade mit Dauerankern. Die Gerüste benötigen einen Standsicherheitsnachweis sowie einen Festigkeitsnachweis für den Einzelfall. Nachteil dieser Gerüstart ist die aufwändige Herstellung. Durch die erforderliche größere Breite des Gerüstes ist mehr Stellfläche vor der Fassade erforderlich.
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