Sicherheitstechnische Anforderungen an Gerüste
Das Arbeiten in der Höhe bringt für den Handwerker, aber ebenso für Passanten einige Risiken mit sich. Um Gerüstarbeiten sicher zu gestalten, gibt es deshalb verschiedene Anforderungen, die bei der Aufstellung und Benutzung von Gerüsten eingehalten werden müssen. Diese sind in verschiedenen Regelwerken definiert, eine Prüfung des Gerüstes vor der Benutzung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine andere geeignete Person stellt sicher, dass das Gerüst nach den gängigen Vorschriften errichtet ist.
Regeln für das Fassadengerüst – Übersicht
In der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121, Teil 1 werden die Maßnahmen zur Sicherheit von Gerüsten benannt. Die Regel enthält insbesondere folgende Punkte:
- Bevor das Gerüst aufgebaut wird, muss der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Er überprüft unter anderem, ob im Bereich des Gerüstes gefährdende Anlagen vorhanden sind. Das können zum Beispiel elektrische Anlagen, Rohrleitungen, Schächte oder nicht tragfähige Bauteile sein.
- Für Gerüste muss die Standsicherheit nachgewiesen werden. Bei der Verwendung von Systemgerüsten liegt in der Regel eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vor, Gerüste, die nicht der Regelausführung entsprechen dürfen nur mit einem Standsicherheitsnachweis verwendet werden.
- Für den Auf- und Abbau des Gerüstes muss eine Montageanweisung erstellt werden, die die wichtigsten Informationen zum Gerüstauf- und abbau enthält. Dazu gehören zum Beispiel Gerüstbauart, Last- und Breitenklassen, Abmessungen, Verankerungen und Umgebungseinflüsse.
- Für die Nutzung muss ein eigener Plan erstellt werden, der unter anderem auch etwaige Verwendungsbeschränkungen enthält.
- Das Gerüst muss durch sichere Zugänge begehbar sein. Bei kleineren Gerüsten sind dies spezielle und abgesicherte Gerüsttreppen oder Leitern, für große Gerüste kommen Aufzüge oder Transportbühnen in Frage.
- Jedes Gerüst braucht eine Absturzsicherung in Form eines Seitenschutzes, der das Durchrutschen unter dem Geländerholm verhindert. Auch das Geländer selbst sowie am Belag angebrachte Bordbretter sind Teil der Absturzsicherung.
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Weiterhin muss bereits beim Aufbau darauf geachtet werden, dass das Gerüst jederzeit sicher steht, dazu werden die fertigen Gerüstbauteile sukzessive an der Fassade verankert. Ebenfalls wichtig: Nur qualifiziertes Personal darf ein Gerüst aufbauen.
Sicherheitsnormen im Gerüstbau
Die für den Gerüstbau relevanten Vorschriften sind in vielen Regelwerken definiert.
Folgende Verordnungen und Technische Regeln gelten für diesen Bereich:
- ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
- TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
- TRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten
- BGV C 22 Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“
- BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
- DIN 4426 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung
- ATV DIN 18451 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV): Gerüstarbeiten A
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