Wohnfläche, Nutzfläche und Grundfläche – definiert in der Wohnflächenverordnung
Auf die Begriffe Wohnfläche, Nutzfläche und Grundfläche stößt fast jeder Mensch in seinem Leben einmal, denn sie spielen beim Vermieten und dem Verkauf von Immobilien eine wichtige Rolle. Anhand dieser Werte wird zum Beispiel die Höhe der Miete ermittelt. Die geltenden Vorschriften für die Berechnung finden sich in mehreren Gesetzestexten. In den meisten Fällen bildet jedoch die Wohnflächenverordnung die Grundlage. Die nachfolgenden Abschnitte beziehen sich daher auf die Vorgaben dieser seit 2004 geltenden Verordnung.
In fast jeder Immobilie vorhanden: Wohnflächen, Nutzflächen sowie Zweck- und Verkehrsflächen
Die Wohnfläche ist die Fläche einer Wohnung oder eines Hauses, die tatsächlich Wohnzwecken dient. Zur Wohnfläche zählt daher die Grundfläche von Räumen wie dem Wohnzimmer und dem Schlafzimmer. Die Nutzfläche ist dagegen nicht bewohnbar, sondern erfüllt nur einen Nutzen. Zu ihr gehören im privaten Umfeld vor allem Kellerräume und Dachböden, sofern diese nicht zu Wohnzwecken ausgebaut wurden und beheizbar sind. Eine weitere Gruppe bilden die sogenannten Zweck- oder Verkehrsflächen. Dies sind unter anderem Eingangsbereiche, Treppen, Aufzüge und Heizungsräume.
Bei der Ermittlung der Wohnfläche werden berücksichtigt:
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- andere Zimmer zu Wohnzwecken
- Küche
- Esszimmer
- Bad
- Toilette
- Flur
- Abstellraum innerhalb der Wohnung
- Teile von Balkonen und Terrassen
Außen vor bleiben Abstellräume außerhalb der Wohnung, Kellerräume, Waschräume, Trockenräume, Heizungsräume, Hausflure und Garagen.
Auf den ersten Blick erscheint die Ermittlung der Wohnfläche einfach. In der Wohnflächenverordnung finden sich jedoch viele weitere Vorschriften, die zu berücksichtigen sind. Eine der wichtigsten ist die Raumhöhe, denn ein sehr niedriger Raum ist kaum oder nicht bewohnbar.
- Als unbewohnbar gelten Bereiche, in denen die Deckenhöhe weniger als einen Meter beträgt.
- Liegt die Raumhöhe zwischen einem und 1,99 Meter, wird die darunter liegende Fläche zur Hälfte berücksichtigt.
- Ab einer Deckenhöhe von zwei Metern zählt die Fläche zu 100 % zur Wohnfläche.
Die Grundfläche eines Balkons oder einer Terrasse wird in der Regel zu 25 % angerechnet. Handelt es sich um einen außergewöhnlich hochwertigen Außenbereich, ist eine Anrechnung von 50 % möglich.
So ermitteln Sie die Grundflächen
Nachdem Sie nun die generellen Vorschriften kennen, können Sie die Räume, die bei der Berechnung der Wohnfläche zu berücksichtigen sind, ausmessen. Hierbei müssen Sie leider wieder eine ganze Reihe von Regeln beachten. Grundsätzlich nehmen Sie jedoch immer das lichte Maß zwischen den Vorderkanten der beiden sich gegenüberliegenden Bekleidungen, also beispielsweise den Putzschichten an den Wänden. Alle weiteren Details finden Sie in unserem Ratgeber „Die Gesamtgröße der Wohnfläche – so wird sie berechnet“.
Wohnflächenberechnung
Die Gesamtgröße der Wohnfläche – so wird sie berechnet Die Wohnfläche spielt unter anderem bei der Nebenkostenabrechnung für eine Mietwohnung… weiterlesen