Nebenkosten pro m²: Diese Betriebskosten kommen als Mieter auf dich zu.

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Die Nebenkosten machen einen nicht unerheblichen Teil der Wohnkosten aus. Im Unterschied zur Kaltmiete handelt es sich bei ihnen jedoch nicht um eine festgelegte Summe, sondern um eine Vorauszahlung auf Grundlage der Erfahrung aus früheren Jahren. Die exakte Abrechnung erfolgt erst im folgenden Jahr, wenn die genauen Beträge bekannt sind.

Dann kann eine Nachzahlung fällig sein oder Sie bekommen Geld zurück. Möglicherweise haben Sie aber auch exakt die richtige Gesamtsumme gezahlt. Sie ist trotz der vielen Unterschiede, die es bei Wohnhäusern gibt, auf den Quadratmeter umgerechnet bei vielen Wohnungen ähnlich hoch.

Die Nebenkosten summieren sich schnell auf einen stattlichen Betrag © creativemariolorek, stock.adobe.com
Die Nebenkosten summieren sich schnell auf einen stattlichen Betrag © creativemariolorek, stock.adobe.com

Kalte und warme Nebenkosten

Auf gewisse Nebenkosten haben Sie als Mieter einen Einfluss, auf andere nicht. Zu den beeinflussbaren Nebenkosten gehören vor allem die Warmwasser- und Heizkosten. Sie werden mithilfe von Zählern und Wasseruhren verbrauchsabhängig abgerechnet. Wie viel Versicherungsschutz ein Wohngebäude benötigt oder wie oft der Rasen vor dem Haus gemäht werden sollte, ist dagegen eine Entscheidung des Vermieters.

Auf manche umlagefähige Nebenkosten wie die Grundsteuer hat nicht einmal er einen Einfluss. Erscheinen Ihnen gewisse Ausgaben unverhältnismäßig hoch, haben Sie jedoch die Möglichkeit, ihn darauf anzusprechen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Er muss sich bei der Abrechnung an die Vorschriften der Betriebskostenverordnung halten.

Bei den Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt die Abrechnung verbrauchsabhängig © R+R, stock.adobe.com
Bei den Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt die Abrechnung verbrauchsabhängig © R+R, stock.adobe.com

Nebenkosten, bei denen die Abrechnung verbrauchsabhängig erfolgen muss, werden als warme Nebenkosten, alle anderen als kalte Nebenkosten bezeichnet.

Mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Nebenkosten werden die Kosten möglichst gerecht auf die Mietparteien in einem Haus verteilt. Als Umlageschlüssel kann die Grundfläche der einzelnen Wohnungen oder die Anzahl der dort lebenden Personen dienen. Ist in einem Mietvertrag nichts vereinbart, erfolgt die Berechnung in der Regel auf Grundlage der Wohnfläche.

Die Nebenkostenabrechnung ist ungewöhnlich hoch – das können Sie tun

  1. Bewohnen Sie eine Wohnung schon etwas länger, sollten Sie zunächst die Beträge auf der aktuellen Nebenkostenabrechnung mit denen auf der Abrechnung des vorangegangenen Jahres vergleichen. Die Höhe gewisser Kosten wie zum Beispiel Ihr Anteil an der Gebäudeversicherung ändert sich von einem zum anderen Jahr meistens nur wenig oder gar nicht. Verlangt der Vermieter deutlich mehr als im Vorjahr, könnte ihm ein Fehler unterlaufen sein. Fragen Sie daher gegebenenfalls nach, ob der Betrag korrekt ist.
  2. Als Mieter haben Sie das Recht, Originalbelege einzusehen. Dies wäre im genannten Beispiel die Rechnung der Versicherung.
  3. Unser Rechner informiert Sie bei jeder Nebenkostenart, welche Ausgaben Ihr Vermieter Ihnen nicht in Rechnung stellen darf. Von den vielen Versicherungen, die er abschließen könnte, muss er unter anderem die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung aus eigener Tasche bezahlen.
  4. Generell gilt, dass nur regelmäßig anfallende Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Diese Definition schließt unter anderem Ausgaben für Reparaturen und Modernisierungen aus. Ebenso wenig müssen Sie Verwaltungskosten übernehmen. Die Tätigkeit einer Hausverwaltung und seine eigenen Ausgaben wie zum Beispiel ein separater Telefonanschluss sind daher vom Vermieter zu bezahlen.
  5. Durch einen Blick in den aktuellen Betriebskostenspiegel erfahren Sie, wie viel Mieter im Durchschnitt für bestimmte Leistungen wie die Arbeit eines Hausmeisters zahlen. Berücksichtigen Sie jedoch, dass es große regionale Unterschiede gibt. Schon allein die Müllabfuhren der Gemeinden verlangen recht unterschiedlich hohe Gebühren.
  6. Verbraucherzentralen und Mieterschutzvereine helfen Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung. In der Regel sind dort auch Fachanwälte tätig, die sämtliche Korrespondenz mit dem Vermieter übernehmen und Sie bei einem Rechtsstreit vor Gericht vertreten. Alternativ wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Beeilen müssen Sie sich nicht, denn ab dem Tag, an dem die Nebenkostenabrechnung in Ihrem Briefkasten liegt, haben Sie zwölf Monate Zeit, Einspruch zu erheben. Ein Widerspruch sollte möglichst schriftlich erfolgen, damit Sie ihn gegebenenfalls vor Gericht nachweisen können. Bleibt Ihnen noch reichlich Zeit, können Sie Ihren Vermieter aber auch erst einmal auf freundliche Weise ansprechen. Dies belastet vor allem ein Mietverhältnis zwischen zwei Privatpersonen deutlich weniger als ein schriftlicher Widerspruch.

Mietrecht © DOC RABE MEDIA, stock.adobe.com
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