Umzug ins Ausland planen: In der EU, in die Schweiz und nach Norwegen umziehen
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie, um schnell und günstig ins europäische Ausland umzuziehen. Denn bevor Sie den neuen Lebensabschnitt antreten, müssen Sie einiges für den Umzug beachten: Dokumente, Zoll, Steuern und Transport. Wer gut vorbereitet den Umzug plant, genießt später einen stressfreieren Wohnungswechsel.
Wie gestaltet sich ein Umzug ins EU-Ausland?
Im Wesentlichen unterscheidet sich ein Umzug innerhalb der EU nur wenig von einem Umzug in Deutschland. Die Abläufe sind daher ähnlich.
Einen Umzug ins europäische Ausland können Sie recht einfach selbst organisieren oder mit einem professionellen Umzugsunternehmen durchführen. Sparen Sie mit der ersten Variante an den Kosten, stellt das zweite Modell die komfortablere und schnellere Lösung dar. Ein internationaler Umzugsservice macht sich vor allem dann bezahlt, wenn zwischen Deutschland und Ihrem Zielland der See- oder Luftverkehr für den Transport des Umzugsguts genutzt werden muss.
In der EU herrscht Freizügigkeit
Alle Unionsbürger*innen können sich frei innerhalb der EU bewegen und sich in den Unionsländern uneingeschränkt bis zu drei Monaten aufhalten. Für einen Urlaub ist dies vollkommen unproblematisch. Wer allerdings dauerhaft und ständig ins europäische Ausland umziehen möchte, muss noch weitere Voraussetzungen erfüllen.
- Sie sollten einen Arbeitsvertrag im Aufnahmemitgliedsstaat vorweisen oder selbstständig tätig sein.
- Wer keinen Arbeitsvertrag vorweisen kann, muss über genügend Existenzmittel und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.
Das bedeuten die zollrechtlichen Bestimmungen für einen Umzug
Im Zollgebiet der EU (nicht zu verwechseln mit dem Staatsgebiet der EU) gilt Zollfreiheit zwischen allen EU-Mitgliedsstaaten. Das heißt für Sie: Wenn Sie von Deutschland ins europäische Ausland umziehen, werden auf Ihr Umzugsgut keine Zoll- und Steuerabgaben erhoben. Zusätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, das Umzugsgut beim Zoll anzumelden. Sie können es bei der Einreise, wie auf einer Urlaubsreise, einfach über die Landesgrenze mitführen.
Diese Länder sind Mitgliedsstaaten der EU
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
In einen Nicht-EU-Staat umziehen
Ein Umzug aus Deutschland in ein Land, das kein Mitgliedsstaat der EU ist, ist deutlich komplizierter und umfangreicher. Den Planungs- und Organisationsaufwand müssen Sie daher noch großzügiger kalkulieren. Verantwortlich dafür sind die individuellen Einreise- und Zollbestimmungen.
In den nachfolgenden Abschnitten erklären wir Ihnen, was es mit dem „Übersiedlungsgut“ auf sich hat und was Sie bei einem Umzug in die Schweiz und nach Norwegen beachten müssen.
Das Übersiedlungsgut: Möbel, Hausrat & Fahrzeuge
Bei einem Umzug von einem EU-Staat, z. B. Deutschland, in einen Nicht-EU-Staat spricht man von einem Umzug in ein Drittland. Dabei gelten besondere Zoll- und Einreisebestimmungen. In unseren Erklärungen beschränken wir uns auf die Länder Schweiz und Norwegen. Warum? Da sie zum einen Mitglied in der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) sind. Zum anderen als zwei der beliebtesten Auswanderungsländer der Deutschen gelten.
Was ist „Übersiedlungsgut“?
Das Übersiedlungsgut beschreibt Ihren gesamten Hausstand, den Sie bei einem Umzug in ein Drittland aus Deutschland aus- und in das Zielland einführen möchten. Gewöhnlich fallen dabei Zoll- und Steuerabgaben an, die an den Einwanderungsstaat zu entrichten sind. Sofern Sie in die Schweiz oder nach Norwegen umziehen, also in Mitgliedsstaaten der EFTA, ist ein Großteil des Übersiedlungsguts von Steuern- und Zollabgaben befreit.
Was zählt als Übersiedlungsgut?
Damit Ihr Hausstand vom Nicht-EU-Staat als Übersiedlungsgut anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Das Umzugsgut muss sich mindestens seit sechs Monaten in Ihrem Besitz befinden.
- Das Umzugsgut muss gebraucht sein und sollte keine Neuware darstellen.
- Es muss schlüssig sein, dass Sie das Übersiedlungsgut für den privaten und zweckbestimmten Gebrauch einsetzen.
Das zählt als Übersiedlungsgut
- Hausrat: Möbel, Geräte und Dinge des persönlichen und nicht-gewerblichen Gebrauchs, Fahrräder
- Private Fahrzeuge: Privatauto, Camper, Anhänger und Krafträder, Wassersportfahrzeuge und Sportflieger
- Haushaltsvorräte: Gewöhnliche Mengen, die eine Person für das alltägliche Leben benötigt
- Haus
- und Reittiere
- : Für Hund, Katze und Frettchen ist ein blauer EU-Heimtierpass, ein Markierungschip sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen nötig.
- Tragbare Instrumente und Geräte für die berufliche Tätigkeit: Alle Geräte, die zur Ausübung der handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit benötigt werden.
Was zählt nicht als abgabefreies Übersiedlungsgut?
- Alkohol und alkoholische Erzeugnisse
- Tabak und andere Tabakwaren
- Nutzfahrzeuge
- Gewerbliche Gegenstände, die nicht für die Ausübung einer handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit bestimmt sind.
Für diese Kategorien gelten besondere Zollbestimmungen. Für Alkoholerzeugnisse und Tabakwaren werden meist festgelegte Freimengen pro Person zugelassen.
Umzug in die Schweiz
Ein Umzug in die Schweiz gestaltete sich relativ einfach. Im Vergleich zu einem Umzug innerhalb der EU müssen Sie dennoch einige wenige Besonderheiten beachten. Prinzipiell gilt aber, dass Sie das Übersiedlungsgut zollfrei in die Schweiz einführen können. Das bezieht sich sogar auch auf Ihren privaten Pkw.
Der Schweizer Zoll fordert außerdem eine genaue Aufstellung des Umzugsguts. Legen Sie also eine detaillierte Liste mit Ihrem Hab und Gut (Art, Marke, Menge, Kaufdatum) an. Auch Übersiedlungsgut, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt nach der Einreise nachholen (spätestens nach zwei Jahren), muss auf einer separaten Liste erscheinen.
Für den Umzug in die Schweiz und die Einfuhr des Umzugsguts ist es absolut notwendig, dass Sie Ihr Hab und Gut zu den offiziellen Öffnungszeiten beim Schweizer Zoll anmelden.
TIPP
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Umzug nach Norwegen
Etwas komplexer als ein Umzug in die Schweiz ist ein Umzug nach Norwegen. Das liegt vor allem daran, dass die Einfuhr des Übersiedlungsguts entweder per Luft- oder Seefahrttransport stattfinden wird. Zwischen Deutschland und Schweiz ist der Landweg der einfachste, günstigste und schnellste.
Auch für Norwegen gilt, dass Sie Ihr Umzugsgut steuer- und zollfrei einführen können. Unterschiede treten aber bei der Einfuhr von Fahrzeugen auf, für die Sie Transitdokumente brauchen und Steuern abführen (Mehrwertsteuer und Klimagassteuer) müssen.
Das entscheidende Formular für die Einfuhr des Übersiedlungsgutes ist die „Erklärung zur Einfuhr von persönlichem Eigentum bei Umzug“ (Innførsel av flyttegods). Zu dieser gehört eine Aufführung Ihres Hausstands, ähnlich wie es in der Schweiz gehandhabt wird.
Eine persönliche Anmeldung des Übersiedlungsguts beim Zoll ist zwingend erforderlich.
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Umzugsunternehmen für internationale Umzüge finden
Egal ob ein Umzug innerhalb der EU oder in ein Drittland ansteht: Internationale Umzugsunternehmen kennen sich mit landesspezifischen Gegebenheiten und allen zollrechtlichen Bestimmungen aus. Sie sind der ideale Partner, um schnell, sicher und verlässlich das Umzugsgut zum neuen Wohnort im Ausland zu transportieren.
Doch auf was sollten Sie bei der Suche nach einem geeigneten Umzugsunternehmen achten? Welche Leistungen dürfen und müssen Sie erwarten? Wir sagen es Ihnen!
Welche Leistungen werden angeboten?
- Ausführliche Beratung für den sichersten, schnellsten und günstigsten Transportweg.
- Besichtigungen des zu transportierenden Hausstands.
- Kalkulation der gesamten Umzugskosten und Angebot eines Festpreises.
- Verpacken des Umzugsguts, Be- und Entladen, Transport zum Wohnort
- Abwicklung steuer
- und zollrechtlicher Formalitäten
- Einlagerung oder Zwischenlagerung von Hausrat
Welche Transportmodelle bieten internationale Umzugsfirmen an?
- Door-to-door: Bei diesem Modell führt das Umzugsunternehmen den Umzug von „Tür zu Tür durch“
- es ist ein Komplettpaket sozusagen. Diese Variante ist kostenintensiv, spart aber vor allem Zeit und Nerven. Sie können die gesamte Expertise des internationalen Umzugsunternehmens nutzen.
- Cost & Freight: Das Umzugsunternehmen wickelt den Umzug bis zum Eingangshafen oder -flughafen ab. Von dort sind Sie selbst für den weiteren Transport zuständig. Sie können den Umzug dann selbständig fortsetzen oder ein anderes Umzugsunternehmen beauftragen.
Wie lange dauert der Umzug ins Ausland?
Dies hängt natürlich von der Entfernung zwischen altem und neuem Wohnort ab. Innerhalb Europas erfolgt der Umzug binnen weniger Tage. Ziehen Sie z. B. nach Schweden, Norwegen oder eine griechische Insel sollten Sie für den Seeweg einige Tage mehr einplanen. Hierbei beraten Sie die Umzugsfirmen ausführlich und erstellen Ihnen einen genauen Ablaufplan.
Wie viel kostet ein internationaler Umzug?
Auch bei dieser Frage ist eine pauschale Nennung nicht möglich. Zu sehr hängt der Preis von Transportzeit, den Kubikmetern Ihres Hausrats sowie der individuellen Preisgestaltung der Umzugsunternehmen ab.
Ein internationaler Umzug ist deutlich kostenintensiver als ein Umzug innerhalb Deutschlands. Zusätzlich kosten Zwischenlagerungen an Häfen oder Flughäfen viel Geld. Ein fünfstelliger Betrag kommt so durchaus zustande. Ziehen Sie in ein europäisches Nachbarland, können Sie mit einem mittleren vierstelligen Betrag rechnen.
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