Diese Vorschriften sollten Sie kennen
Geländer haben vor allem den Zweck, Stürze aus größeren Höhen zu verhindern. Sie sind deshalb beim Hausbau in vielen Bereichen wie den Treppen gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist die DIN 18065, die allerdings von den Landesbauordnungen der Bundesländer ergänzt wird. Deren Vorschriften können die Vorgaben der DIN-Norm aufheben. Welche Vorschriften Sie einhalten müssen, hängt daher von Ihrem Wohnort ab. Darüber hinaus unterscheidet der Gesetzgeber zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Notwendig ist zum Beispiel eine Treppe, mit der Sie vom Erdgeschoss in das darüber liegende Stockwerk gelangen. Eine herausziehbare Treppe auf einen nicht ausgebauten Dachboden zählt dagegen zu den nicht notwendigen Treppen. Für sie gelten die nachfolgenden Vorschriften daher nicht.
Die Mindestanforderungen für Treppengeländer in Privathäusern
Ein Geländer ist gemäß der DIN 18065 an offenen Seiten von Treppen vorgeschrieben, wenn der Abstand von der Oberfläche einer Treppenstufe oder eines Podests bis zur darunter liegenden Fläche, also beispielsweise dem Fußboden in einem Flur, mehr als einen Meter beträgt.
Wie hoch ein Treppengeländer sein muss, hängt von der möglichen Absturzhöhe ab. Beträgt sie nicht mehr als zwölf Meter, reicht ein Geländer mit einer Höhe von 90 Zentimetern, liegt sie bei mehr als zwölf Metern, muss das Geländer mindestens 1,10 Meter hoch sein. Gemessen wird immer lotrecht von der Oberkante einer Stufe beziehungsweise eines Podests bis zur Oberkante des Geländers.
Vorschriften zum Schutz von Kindern
Kinder sind ganz besonders gefährdet. Zu ihrem Schutz gibt es deshalb besondere Regelungen. Diese Vorschriften müssen Sie auch beachten, wenn Sie keine Kinder haben und bei Ihnen niemals Kinder zu Besuch kommen, denn dies könnte sich eines Tages ändern. Zudem besteht immer die Möglichkeit, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen oder vermieten.
Ein Geländer, das von Kleinkindern nicht überklettert werden kann, muss laut der DIN 18065 mindestens 70 Zentimeter hoch sein. Damit Kinder nicht durch die Stäbe fallen oder ihre Köpfe hindurchstecken und schlimmstenfalls sogar steckenbleiben, muss der Abstand zwischen den vertikal angebrachten Stäben weniger als zwölf Zentimeter betragen.
Horizontal verlaufende Stäbe werden von den Kleinen gern als Kletterhilfe genutzt. Besitzt ein Geländer horizontale Stäbe, dürfen die vertikalen Stäbe deshalb einen Abstand von nicht mehr als 20 bis 25 Millimeter haben. In einigen Bundesländern sind horizontale Elemente wegen des sogenannten Leitereffekts allerdings gänzlich verboten.
So muss der Handlauf ausgeführt sein
Jede Treppe braucht zumindest an einer Seite einen sicheren und durchgehenden Handlauf. Eine Unterbrechung ist lediglich in den Ecken erlaubt. Der Handlauf muss eine Breite zwischen 2,5 und 6 Zentimetern haben und auf einer Höhe zwischen 80 und 115 Zentimetern montiert werden, damit beim Begehen der Treppe die nötige Sicherheit gewährleistet ist. Wo der Handlauf befestigt wird, ist dagegen nicht vorgeschrieben. Sie dürfen ihn daher wahlweise am Geländer, an der Wand, an einer Spindel oder einer anderen Stelle montieren. Halten Sie jedoch zu einer Wand oder einer anderen Fläche einen Mindestabstand von fünf Zentimetern ein. Handelt es sich um eine sehr breite Treppe, ist auch die Anbringung eines Zwischenhandlaufs möglich.
Diese Regelungen gelten für Balkongeländer
Bei den gesetzlichen Vorschriften für Balkongeländer ist bundesweit einheitlich geregelt, dass der Abstand zwischen den Stäben sowie der Abstand vom Boden bis zum Geländer weniger als zwölf Zentimeter betragen muss. Einige Landesbauordnungen sind jedoch noch strenger, denn Gegenstände, die durch zwei Stäbe fallen, stellen ebenfalls eine Gefahr dar. Sie könnten Passanten und anderen Hausbewohner auf den Kopf fallen. In allen Bundesländern gilt außerdem, dass die erforderliche Höhe des Geländers immer ab der Bodenplatte gemessen wird.
Die Mindesthöhe eines Balkongeländers liegt in den meisten Bundesländern bei 1,10 Meter. Für Altbauten und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gelten jedoch oft besondere Regelungen.
Fazit
Aufgrund der vielen, in den einzelnen Bundesländern oft unterschiedlichen Vorschriften für Geländer und Brüstungen bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die für Sie geltende Landesbauordnung zu studieren. Die Hersteller von Treppengeländern sind jedoch in der Regel bestens informiert. Geben Sie ein Geländer in Auftrag, können Sie sich daher für gewöhnlich darauf verlassen, dass es den geltenden Vorgaben entspricht.
Montieren Sie Ihr neues Geländer selbst oder handelt es sich vielleicht sogar um einen Eigenbau, sichern Sie sich durch die Abnahme durch einen Fachmann ab. Als Hauseigentümer haften Sie für Schäden und Verletzungen, die andere Personen durch ein nicht vorschriftsgemäßes Geländer erleiden.
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