Solarthermie Förderung

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Fördermöglichkeiten für Solarthermieanlagen (Stand 2024)

Hilfe bei der Finanzierung von Solarthermieanlagen

Solarthermie-Anlagen sind eine hervorragende Möglichkeit, Heizung und Warmwasserbereitung mit solarer Energie zu unterstützen. Wer in eine Solarthermie-Anlage investieren will, der sollte sich vorher über mögliche Fördermittel vom Staat informieren. Allerdings ist es derzeit nicht einfach, den Überblick zu behalten und die richtigen Angebote für den individuellen Bedarf zu identifizieren. Dies liegt vor allem daran, dass die Voraussetzungen und Konditionen der verschiedenen Förderprogramme häufig wechseln und teilweise Förderprogramme gekürzt oder beendet wurden, unter anderem aufgrund der vorherrschenden politischen Rahmenbedingungen und der aktuellen Finanzlage des Haushalts. Hier finden Sie einen Überblick über die momentan angebotenen Förderleistungen.

Fördermittel © Doc Rabe, stock.adobe.com
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Solarthermie Förderung durch die BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA vergibt Fördermittel auf Basis der von der Bundesregierung verabschiedeten BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude), das wiederum Förderungen für Wohngebäude, Nichtwohngebäude wie für Einzelmaßnahmen umfasst. Nur die Förderungen für Einzelmaßnahmen werden übrigens über das BAFA abgewickelt, die anderen Maßnahmen verwaltet die KfW.

Die BAFA-Förderung für Solarthermie erfolgt im Rahmen der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) anteilig mittels eines Zuschusses. Gefördert werden Stand Januar 2024 Solarthermie-Anlagen mit 30 % Zuschuss. Darüber hinaus wird auch hier ein sogenannter Geschwindigkeits-Bonus von maximal 20 % gewährt und ein sogenannter Einkommensbonus für Antragsteller mit geringem Einkommen in Höhe von 30 %. Allerdings werden diese Förderungen seit 2024 über die KfW abgewickelt und liegen nicht mehr bei der BAFA.

Wichtig: Die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien ist immer vor Umsetzung der Maßnahme beziehungsweise dem Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Dies erfolgt ausschließlich online.
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Solarthermie: Informieren Sie sich über Fördermittel
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Solarthermie Förderung durch die KfW

Alle Förderungen rund um die Heizung, damit auch für Solarthermieanlagen, liegen ab 2024 bei der KfW. Hier können auch die Mittel aus den BEG Einzelmaßnahmen beantragt werden, die bisher über das BAFA liefen. Die KfW-Bankengruppe bietet günstige Kreditfinanzierungen zur Energieeinsparung an. Auch die Solarthermie wird gefördert, allerdings nur noch im Rahmen des Wohngebäude-Programms 261. Hier werden unter anderem Maßnahmen gefördert, mit denen ein Haus umfassend saniert wird und danach die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erzielt.

Gefördert werden in diesem Rahmen Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung. Allerdings gibt es die Fördermittel nicht mehr für sogenannte Hybridheizungen, also Gasheizungen, die kombiniert werden mit Solarthermie oder auch mit Wärmepumpen.

Das Programm Wohngebäude-Kredit 261 bietet für den Bau und Kauf eines Effizienzhauses je nach Laufzeit (zwischen 4 und 30 Jahren) 1 bis 5 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit und umfasst einen Tilgungszuschuss von 5 %, maximal also 6000 Euro pro Wohneinheit.

Für die Sanierung von bestehenden Gebäuden sind höhere Mittel erhältlich, im besten Fall 10 % von 150.000 Euro pro Wohneinheit als Tilgungszuschuss, also immerhin 15.000 Euro. Außerdem gibt es einen weiteren Bonus, wenn das Haus vorher zu den 25 % Worst Performing Buildings gehört. Diese umfassen, die zu den 25 % der Gebäude gehören, die den schlechtesten energetischen Sanierungszustand aufweisen.

Nicht uninteressant für versierte Heimwerker und dem Handwerker-Mangel geschuldet: Es werden inzwischen auch nur Materialkosten gefördert, wenn der Ein- und Umbau in Eigenleistung erfolgt.

Die Bewilligung der KfW-Mittel hängt immer von der aktuellen Haushaltssituation ab. So hat es ja in den letzten Jahren schon kurzfristige Förderstopps gegeben. Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) kann über das BAFA beantragt werden.

Für 2024 wird auf der Homepage der KfW eine stufenweise Freigabe von Fördermitteln angekündigt, die frühestens ab Ende Februar 2024 beantragt werden können.

Tipp: Informieren Sie sich über die Homepage der KfW-Bankengruppe über das aktuelle Angebot.

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Weitere Fördermöglichkeiten für Solarthermie

Neben den bundesweiten Fördermöglichkeiten gibt es eine Vielzahl an weiteren öffentlichen Stellen, die mit kommunalen Programmen umweltfreundliche Technologien wie die Solarthermie unterstützen. Auch mancher Energieversorger fördert den Einbau moderner Heizungsanlagen bei seinen Kunden.
Fragen kostet nichts, daher sollten Sie sowohl beim Umweltreferat ihrer Stadt als auch bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale vorstellig werden und nach aktuellen Förderprogrammen fragen.

Lassen Sie sich beraten: Der Fachmann kennt sich aus
Lassen Sie sich beraten: Der Fachmann kennt sich aus

Zwar kostet eine Energieberatung meist ein wenig Geld, das ist jedoch gut angelegt. Zusätzlich erfahren Sie meist viel Wissenswertes aus der Praxis, da die Mitarbeiter unmittelbar erfahren, an welchen Stellen es häufiger hakt oder welche Dinge oft vernachlässigt werden. Ohnehin sollten Sie bei der Investition in eine Solarthermie-Anlage professionelle Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen. Im Übrigen ist die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten für den Erhalt der Fördermittel zwingend vorgeschrieben. Die Kosten hierfür werden zu 50 % gefördert. Die Vielzahl an komplexen Zusammenhängen und Faktoren, die letztlich über die Effizienz der Anlage entscheiden, kann in der Regel nur ein Fachmann komplett überblicken.

Die Alternative: der Steuerbonus

Seit 2020 besteht auch die Möglichkeit, Sanierungskosten von der Einkommensteuer abzusetzen. Geregelt wird dies in § 35 c des Einkommensteuergesetzes. Danach können bei selbst genutztem Wohneigentum bis zu 20 % der Kosten von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden:

Zwei Jahre lang können je 7 % der angefallenen Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden. Im dritten Jahr gilt dies nochmal für 6 % der entstandenen Kosten. Maximal förderfähig sind 200000 Euro, hier können also bis zu 40.000 Euro von der Steuer abgezogen werden.

Gut zu wissen: Den Steuerbonus gibt es nur, wenn keine anderen Fördermittel beantragt werden.
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