Das Photovoltaik-Anlagenprotokoll: Qualitätssiegel für Photovoltaik-Anlagen
Die Anschaffung und Installation einer Photovoltaik-Anlage ist eine Investition in die Zukunft und im Sinne einer größeren Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Damit sich diese Investition auch nachweislich lohnt, wurde einst der PV-Anlagenpass und der PV-Speicherpass entwickelt. Dieser „TÜV“ für Photovoltaik-Anlagen wurde von Handwerksbetrieben ausgestellt und bescheinigte den Besitzern von Solarstrom-Anlagen, dass:
- ausschließlich zertifizierte Anlagen-Komponenten eingebaut sind
- eine richtliniengemäße Planung und Installation der Anlage vorgenommen wurde
- mögliche Garantieleistungen belegt sind.
Heute gibt es drei Nachfolgeprodukte unter der Ägide des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der bereits beim Anlagenpass involviert war. Das PV-Anlagenprotokoll ist das Pendant zum früheren Anlagenpass. Hinzu kommt das PV-Speicherprotokoll für Stromspeicher sowie das PV-Kombiprotokoll für Anlagen plus Speicher. Sie stellen einen Qualitätsnachweis dar, beispielsweise, wenn man Förderkredite oder -maßnahmen in Anspruch nehmen will oder Vergünstigungen bei Versicherungsprämien beantragen will. Die Neuerung hat sich noch nicht überall herumgesprochen, obwohl sie seit 2020 gültig ist. Daher bietet der ZVEH auch ein Schreiben an, mit dem versichert wird, dass die neuen Protokolle die Nachfolgedokumentationen des PV-Anlagenpasses und des PV-Speicherpasses sind.

Sinn und Zweck des Photovoltaik-Anlagenprotokolls
Der Gedanke hinter dem Photovoltaik-Anlagenprotokoll war und ist, für mehr Transparenz für Photovoltaik-Anlagenbetreiber, also die potenziellen Kunden des Handwerks, zu sorgen. Außerdem stellt das Anlagenprotokoll auch ein gutes Verkaufsargument und Marketingtool für zertifizierende Handwerksbetriebe aus. Mit dem Anlagenprotokoll werben sie für handwerkliche Qualität, müssen dafür jedoch bezahlen. Diese Kosten können, müssen sie aber nicht an ihre Kunden weitergeben. In Anbetracht des großen Wettbewerbs innerhalb der Solarbranche werden viele Handwerksbetriebe, die ein Anlagenprotokoll ausstellen dürfen, davon absehen, diese Kosten an ihre Kunden weiterzugeben.
Im Kern ist das Anlagenprotokoll damit auch eine Art Imagekampagne des ZVEH. Er möchte seinen Mitgliedern damit ein Alleinstellungsmerkmal mit in den harten Wettbewerb geben.

Ein Vorteil des Anlagenprotokolls ist sicher, dass zahlreiche Versicherungsunternehmen günstigere Policen für Photovoltaikanlagen anbieten, wenn diese ein solches Dokument vorweisen können. Auch können im Falle eines Defekts potentielle Fehlerquellen schneller gefunden werden.
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Das Anlagenprotokoll: Eine Verkaufshilfe?
In Zeiten stark fallender Preise für Solarmodule, sinkender staatlicher Subventionen und Kürzungen der Einspeisevergütung ist das Anlagenprotokoll in jedem Fall auch eine Verkaufshilfe für Hersteller und Installationsbetriebe. Aber darüber hinaus ist er auch eine qualitätssichernde Maßnahme, die dabei helfen soll, die durchschnittliche Lebensdauer einer Solaranlage von ca. 25-30 Jahren zu gewährleisten. Den Einbau billiger Module und Komponenten und auch die nicht sachgemäße Installation und Fertigung einer Photovoltaikanlage haben bereits viele Photovoltaik-Anlagen-Betreiber bereut. Insofern ist das Anlagenprotokoll auch eine Qualitätsoffensive, die jedoch nicht ohne Konkurrenz ist.
So hat die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. als unabhängiger Verein, der sich der Qualitätssicherung von Photovoltaik- und Solaranlagen verschrieben hat, RAL Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 966) herausgegeben. Ähnlich des Anlagenprotokolls werden auch hier technische und qualitative Richtlinien der Komponenten, Konzeption, Montage, des Service und Betriebs von Photovoltaik- und Solarthermie- Anlagen aufgeschlüsselt und definiert.
Installationsbetriebe, Hersteller und auch Planer und Serviceunternehmen, die sich erfolgreich um das RAL-Gütesiegel bewerben, müssen bei Mängeln auch dafür geradestehen, haben sie sich doch mit dem Tragen des Gütesiegels freiwillig zur Einhaltung der RAL-Qualitätsstandards verpflichtet.

Photovoltaik Checkliste
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