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Energieberatung fördern lassen —
BAFA-EBW: 50% Zuschuss
für die Beratung.
Die Energieberatung wird staatlich gefördert: BAFA übernimmt im Programm EBW 50% des Beratungshonorars (max. 650 € bei EFH/ZFH). Mit dem iSFP-Bonus profitieren viele BEG-EM-Folgemaßnahmen zusätzlich.
Welche Förderung gibt es für die Energieberatung?
Die Energieberatung selbst wird über BAFA gefördert. Mit dem iSFP erhöht sich zudem die Förderquote für alle darauf folgenden Sanierungsmaßnahmen.
BAFA Vor-Ort-Energieberatung
Bundesamt für Wirtschaft (EBW) — direkte Förderung des Beratungshonorars. Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
* Mieter/Pächter mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers
Individueller Sanierungsfahrplan
Der iSFP bringt +5% Extra-Förderung auf viele BEG-EM-Folgemaßnahmen — nicht auf Wärmeerzeuger/Heizungstausch.
Bundesförderung Effiziente Gebäude
Für viele geförderte BEG-EM-Maßnahmen im Anschluss an die Beratung — ggf. mit iSFP-Bonus (nicht für Wärmeerzeuger).
* iSFP-Bonus gilt nicht für Wärmeerzeuger/Heizungstausch. Heizungsoptimierung: Bonus-Berechtigung je nach Maßnahmenkategorie prüfen.
Qualitätssicherung durch Energieberater
Wer seinen Energieberater auch für die Begleitung der Umsetzung nutzt, kann dies ebenfalls fördern lassen.
So beantragen Sie die BAFA-Förderung
Die Reihenfolge ist entscheidend — der BAFA-Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
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Ihr Energieberater stellt den BAFA-Antrag (EBW) mit Ihrer Vollmacht — vor Vorhabenbeginn, d. h. vor Vertragsabschluss. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung zur Förderzusage ist zulässig.
Nach Antragstellung folgen Vor-Ort-Begehung und Beratungsbericht. Die formalen Voraussetzungen für den Zuschuss sind damit erfüllt.
Nach Abschluss und Abrechnung wird der BAFA-Zuschuss direkt ausgezahlt. Mit iSFP: Bonus-Nachweis für alle Folgemaßnahmen.
Was bringt der +5%-Bonus konkret?
Mit einem Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderquote auf viele qualifizierte BEG-EM-Maßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik) — nicht auf Wärmeerzeuger oder Heizungstausch. Das macht sich beim Budget deutlich bemerkbar.
| Maßnahme | Investition | +5% iSFP-Bonus (BEG-EM) |
|---|---|---|
| Fassadendämmung EFH Beliebt | 20.000 € | +1.000 € |
| Dachdämmung EFH | 15.000 € | +750 € |
| Neue Fenster & Türen | 12.000 € | +600 € |
| Summe 3 Maßnahmen (Beispiel) | 47.000 € | +2.350 € |
* Beispielrechnung, gerundet. +5%-Bonus gilt für BEG-EM-Maßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik) mit gültigem iSFP-Nachweis — nicht für Wärmeerzeuger/Heizungstausch.
Komplettübersicht:
Was erhalte ich insgesamt?
Wer Beratung (iSFP), Dämmung, Fenstertausch und Heizungstausch kombiniert, kann bei einer umfangreichen Sanierung substanzielle Förderung erhalten. Dabei gilt: Der iSFP-Bonus erhöht die Förderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik; der Heizungstausch läuft über KfW (BEG-ES) mit eigenen Fördersätzen. Ihr Berater plant die optimale Kombination.
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Erfahrungen von Nutzern, die über uns Angebote verglichen haben.
„Anfrage gestellt und kurz darauf im ersten persönlichen Gespräch erste Fragen geklärt. Danach haben sich die erwähnten Firmen sehr zeitnah, am nächsten Tag, gemeldet um sich selbst einen Eindruck vom Umfang der Anfrage zu machen.“
„Meine Anfrage wurde an 5 Fachbetriebe in akzeptabler Entfernung weitergeleitet. 4 der Firmen haben innerhalb einer Woche geantwortet und hatten Interesse an einem Auftrag. Ich würde den Dienst wieder nutzen.“
„Es hat alles bestens geklappt. Ich habe noch am selben Tag 3 Rückmeldungen von Fachbetrieben erhalten und innerhalb von 10 Tagen auch 2 Termine vor Ort zur Beratung. Auf diese Weise sind wir sehr schnell zum Ergebnis gekommen.“
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