Schornstein Planung: Wie hoch muss der Schornstein sein?
Eine Frage, die zunächst allzu logisch erscheint, und doch bei der Sanierung oder Planung eines neuen Schornsteins schnell unter den Tisch fällt. Dabei gilt es Einiges zu beachten. Gesetzliche Rahmenbedingungen, baurechtliche Vorschriften und technische Anforderungen müssen bei der Höhe eines Schornsteins berücksichtigt werden – ganz egal, ob es sich um eine gemauerten Schornstein oder einen moderne Edelstahlschornstein handelt.
Dieser Artikel klärt Sie über alle wichtigen Verordnungen auf, die die Höhe des Kamins festlegen. Vor allem der Unterschied zwischen „Höhe über Dach“ und „wirksame Höhe“ ist vielen zu Beginn unklar – zwei Begriffe, die allzu leicht verwechselt werden und zu Verwunderung führen. Wir sagen Ihnen, was es mit ihnen auf sich hat.
Beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr sind. Die tatsächliche Höhe Ihres neuen oder sanierten Schornsteins hängt maßgeblich von lokalen gesetzlichen und baurechtlichen Besonderheiten ab, die sich je nach Land oder gar Gemeinde unterscheiden können.
Ziehen Sie für die Planung Ihres Kamins einen kompetenten Schornsteinfeger oder Schornsteinbaumeister zu Rate.
„Höhe über Dach“ – die wichtigsten Angaben nach dem 1. BimSchG (h2)
Das 1. Bundesimmisionsschutzgesetz (BimSchG) regelt alle relevanten Vorschriften, die Emissionen, und den Emissionsschutz insbesondere, betreffen. Schornsteine leiten die Abgase eines Kamins an die Umwelt ab und sind somit ein wichtiger Faktor des Emissions- und Umweltschutzes.
Auch die Frage, wie hoch ein Schornstein sein muss, wird in diesen Durchführungsverordnungen geregelt. Darin finden Sie alle Mindesthöhen, die der Schornstein Ihres Kamins erfüllen muss, um in Betrieb genommen werden zu können (§19 1. BimSchG, „Ableitbedingungen für Abgase“).
Eine pauschale Mindesthöhe für Schornsteine gibt es jedoch nicht. Vielmehr sind diese an unterschiedliche Kriterien gekoppelt, die alle berücksichtigt werden müssen. Dazu kommen lokale Besonderheiten. Auch diese haben Einfluss auf die tatsächliche Bauhöhe des Schornsteins. Zu den wichtigsten Faktoren zählen:
- die Dachneigung
- die Montage des Kamins auf der Dachfläche oder am Dachfirst
- die Leistung der Feuerstätte (mehr oder weniger als 50 kW)
- die Umgebung und der Abstand zu benachbarten Häusern
- die Art des Brennwertstoffs
Vorschriften bei dichter Bebauung
Eine dichte Bebauung schließt alle Wohnhäuser und Gebäude ein, die sich im Umkreis von bis zu 15 Metern befinden. Wohnen Sie also in einer Wohnhaussiedlung oder in einem Reihenhaus gelten die nachfolgenden Angaben ausnahmslos. Sanieren Sie einen Schornstein oder bauen Sie neu, dann ist immer der Abstand der Schornsteinmündung zum Dach oder der Hausöffnung gemeint.
- bei einer Dachneigung unter 20%: Die Schornsteinmündung liegt mindestens 100 cm senkrecht über der Dachfläche oder mindestens 40 cm über dem Dachfirst.
- bei einer Dachneigung über 20%: die Schornsteinmündung liegt mindestens 40 cm über dem Dachfirst oder mindestens 230 cm entfernt von der Dachfläche in horizontalem Abstand. Der gleiche Abstand gilt für Außenkamine an der Gebäudeaußenwand.
- bei Dächern mit Brüstung (z. B. Flachdach): Die Schornsteinmündung liegt mindestens 230 cm über der Brüstung.
- bei Reet- und Strohdächern: Die Schornsteinmündung liegt immer mindestens 80 cm über dem Dachfirst.
- bei Gebäuden innerhalb von 15 Metern: Die Schornsteinmündung muss alle Fenster- und Türöffnungen, einschließlich Dachfenster, der benachbarten Gebäude um mindestens 100 cm überragen.
Vorschriften bei lockerer Bebauung
Bei einer lockeren Bebauung geht man grundsätzlich von freistehenden Gebäuden aus. Innerhalb von 15 Metern befinden sich dann keine weiteren Gebäude. In diesen Fällen ist nicht das BimSchG maßgebend sondern die Musterfeuerungsverordnung (MfeuV), insbesondere §9 „Abführung von Abgasen“. Diese legt fest:
- bei Dächern mit Dachziegeln: Die Schornsteinmündung befindet sich mindestens 40 cm über dem Dachfirst oder im horizontalen Abstand von 100 cm zur Dachfläche.
- bei Pappdächern: Die Schornsteinmündung befindet sich mindestens 100 cm über der Dachfläche.
- Die Schornsteinmündung befindet sich immer mindestens 150 cm entfernt von Fenster-, Tür- und sonstigen Raumöffnungen sowie Dachvorbauten.
Maximalhöhe von Schornsteinen
Geht es um die Mindesthöhe eines Schornsteins macht der Gesetzgeber klare Vorgaben, die vollumfänglich erfüllt werden müssen. Jedoch regeln weitere Verordnungen und Vorschriften auch die Maximalhöhe eines Schornsteins. Die Maximalhöhe bezeichnet die maximale Höhe des Schornsteins über der höchsten seitlichen Abstützung.
Maßgebend für Sie sind in in diesen Fällen vorrangig baurechtliche Vorschriften. Diese unterliegen häufig lokalen Besonderheiten und können von Region zu Region unterschiedlich ausfallen. Hierzu zählen z. B. Landesfeuerungsverordnungen, die Lage des Hauses (Hanglage oder in einer Senke) und weitere technische Gegebenheiten („wirksame Höhe“).
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Die Höhe für freistehende Schornsteine
Bei freistehenden Schornsteinen ergeben sich ganz eigene grundsätzliche Fragen. Hier spielen architektonische und statische Faktoren eine große Rolle. Treffen folgende drei Situationen zu, benötigen Sie für den Bau des freistehenden Schornsteins gesonderte baurechtliche Genehmigungen:
- wenn der Schornstein mehr als 100 cm vom Gebäude entfernt steht
- wenn der Schornstein mehr als 300 cm über die höchste seitliche Abstützung ragt
- wenn mehr als 400 cm Abstand zwischen den seitlichen Abstützungen liegen
Unter die „seitlichen Abstützungen“ fallen z. B. auch sogenannte Aussteifungen, die die maximale Höhe eines Schornsteins beeinflussen können. Dafür gibt es spezielle Aussteifungssets, die nur beim Neubau eines Schornsteins eingesetzt werden können. Alternativ können Sie auch auf Winkelstahleinfassungen zurückgreifen, die sogar nachträglich im Schlot eingesetzt werden können. Genutzt werden diese Maßnahmen, um die Statik des gemauerten Schornsteins zu verbessern und um so die Schornsteinmündung „nach oben“ zu verlegen.
Mit der passenden Aussteifung kann sich die Maximalhöhe eines Schornsteins auf 200 cm bis zu 330 cm über dem Dach vergrößern.
Schornsteinberechnung nach DIN EN 13384
Schornsteinfeger und Schornsteinbauer legen bei der Berechnung der Höhe für Schornsteine die DIN EN 13384 zugrunde. Diese regelt den einheitlichen Rauchabzug von Feuerstellen. Nur wenn diese Norm erfüllt wird, werden sowohl gemauerte Schornsteine als auch Edelstahlschornsteine abgenommen und für die Benutzung freigegeben. Sie erhalten dann den Feuerstättenbescheid.
Der Berechnung liegen diverse Faktoren zugrunde. Zu ihnen zählen u. a. der Querschnitt des Schornsteinschachts, die „wirksame Höhe“ und andere architektonische Besonderheiten der Räume, durch die der Kamin verläuft. Erfüllt werden müssen Bestimmungen, die den Brandschutz betreffen, sowie technische Voraussetzungen, um einen optimalen Rauchabzug zu gewährleisten.
„Wirksame Höhe“ nach DIN EN 15287
Ab und zu kommt es durchaus zu Verwechslungen, wenn Sie mit den Planungen eines neuen Schornsteins beschäftigt sind. Schnell wird die „Höhe über Dach“ mit der „wirksamen Höhe“ vertauscht. Bezeichnet Erstere die gesetzliche Mindesthöhe, die die Schornsteinmündung über dem Dachfirst und von anderen Gebäudeöffnungen entfernt sein muss, beschreibt die DIN EN 15287 den Abstand zwischen Rauchrohreintritt und Schornsteinmündung. Die „wirksame Höhe“ regelt den Abstand, der nötig ist, um den korrekten Förderdruck im Kamin zu erzeugen.
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