Lärm vom nebenan: Nachträglich Schallschutz für Wohnungstrennwände verbessern
Hören Sie jedes Geräusch aus der Nachbarwohnung, dann ist der Schallschutz der Wohnungstrennwand nicht fachgerecht ausgeführt. Bei modernen Gebäuden ist dies in der Regel bereits bestmöglich durch die Konstruktion umgesetzt, in Altbauten, zum Beispiel in Doppel- oder Reihenhäusern oder auch bei der Einliegerwohnung zum Einfamilienhaus kann der Schallschutz durch nachträgliche Maßnahmen verbessert werden.
Landesbauordnungen und DIN 4109: Schallschutz bei Wohnungstrennwänden
Schallschutz im Hausbau ist in den Landesbauordnungen vorgeschrieben, die Vorgaben aus der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ sind gesetzlich verpflichtend. Während im privaten Einfamilienhausbau die Mindestanforderungen aus der DIN als Maßgabe dienen, gibt es für Wohnungstrennwände erhöhte Anforderungen. Diese sind in der DIN 4109-5 festgelegt und gelten für Wohngebäude ebenso wie für Mischgebäude mit Wohn- und Arbeitsbereichen. Im Sinne der DIN bedeutet erhöhter Schallschutz, dass das Schalldämmmaß des Bauteils jeweils 3 dB höher sein sollte, als es die Mindestanforderungen vorgeben.
Das bedeutet zum Beispiel für Aufenthaltsräume getrennter Wohnungen ein Schalldämmmaß für die Wohnungstrennwand von mindestens 56 dB. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist allerdings freiwillig und wird nur dann verpflichtend, wenn sie im Bauvertrag vereinbart wurden.
In der Praxis reicht diese Erhöhung jedoch nicht wirklich aus, um einen sehr guten Schallschutz und ein ruhiges Wohnen zu gewährleisten. Hier empfiehlt es sich, sich nach den Vorgaben der VDI 4100 zu richten. Diese Anforderungen und Maßnahmen sind freiwillig und müssen vertraglich festgelegt werden.
Wird die vertragliche Bindung an einen Schallschutzstandard für die Wohnungs- oder Haustrennwand versäumt, kann es von nebenan laut werden und es ist erforderlich, den Schallschutz nachträglich so gut wie möglich zu erhöhen.
Konstruktion von Haus- und Wohnungstrennwänden
Um eine Wohneinheit oder ein Haus bestmöglichst vom Lärm aus Nachbarräumen abzuschotten, ist eine schalltechnische Entkopplung in Verbindung mit einer fachgerecht ausgeführten Trennwand erforderlich. Die Entkopplung, zum Beispiel bei Doppelhäusern oder Reihenhäusern wird durch eine zweischalige Wand erzielt, die bis ins Fundament hinein voneinander getrennt ist. Die dazwischenliegende Luftschicht wird zusätzlich mit geeignetem Dämmstoff ausgefüllt. Die Trennwand selbst sollte eine möglichst hohe Dichte erreichen, denn durch schweres Material geht Schall nur schlecht hindurch. Bei Haustrennwänden in Leichtbauweise sind ebenfalls geeignete Bauteilkonstruktionen zu wählen, die ein möglichst hohes Schalldämmmaß erzielen. Bei leichten Bauweisen wird nicht mit Gewicht gearbeitet, sondern mit Hilfe leichter Vorsatzschalen, die vor der tragenden Wandkonstruktion stehen.
Sollen einzelne Wohneinheiten voneinander gegen Lärm abgeschottet werden, steht ebenfalls die Entkopplung an erster Stelle. Wenn möglich, sollten auch Wohnungstrennwände zweischalig und voneinander komplett getrennt sein. Grundsätzlich ist besonders auf die Wirkung flankierender Bauteile zu achten, bzw. eine Schallübertragung verhindert werden.
Flankierende Bauteile als Schallbrücke
Ein häufig vernachlässigter Aspekt beim Schallschutz ist die Schallausbreitung über flankierende Bauteile. Dabei werden die Schallwellen nicht nur direkt durch die Wand übertragen, sondern auch über angrenzende Wände, Fußböden und Decken. Konkret bedeutet das für einschalige Wohnungstrennwände, die nicht schalltechnisch entkoppelt sind, dass es vier Übertragungswege gibt:
- Trennwand
- gemeinsame Seitenwände
- Fußboden
- Decken
Während bei der Massivbauweise ca. 80 % des Schalls direkt durch die betreffende Trennwand geht, gibt es bei Leichtbauwänden mehrere Wege -insgesamt 13 – die insbesondere auch die flankierenden Decken, Böden und Wände mitnutzen.
Nachträglicher Schallschutz: Die Möglichkeiten
Bei bestehenden Gebäuden ist es in der Regel nicht möglich, die Konstruktion der Wohnungs- bzw. Haustrennwände komplett zu verändern. Eine Verbesserung des Schallschutzes lässt sich meist dennoch erzielen. Dazu werden zwei verschiedene Verfahren angewandt:
Einbau einer schweren Vorsatzschale
Um die flächenbezogene Masse einer Wand zu erhöhen und dadurch die Schallübertragung zu reduzieren, kann eine schwere Vorsatzschale vor die vorhandene Trennwand gestellt werden. Diese Schale wird durch einen Fugenverguss mit der vorhandenen Wand verbunden. Dadurch entsteht eine neue und dickere Wand, die den Schall besser schluckt und weniger Schallwellen durchlässt. Allerdings ist dieses Verfahren nur umsetzbar, wenn die vorhandenen Decken die zusätzliche Last einer schweren Wand tragen können. Gerade bei Altbauten ist dies nicht immer der Fall.
Damit ein messbarer Schallschutz-Effekt erzielt wird, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Die Wandschalen dürfen nicht fest miteinander verbunden sein. Auch unbeabsichtigte Verbindungen wie zum Beispiel Mörtelnasen müssen vermieden werden.
- In den Hohlraum muss, möglichst über die gesamte Fläche, mindestens jedoch im Randbereich eine Einlage aus Mineralwolle oder anderen weichen Dämmstoffen eingelegt werden.
Wie wirksam diese Maßnahme ist, hängt vom Flächengewicht der Vorsatzschale ab. Nicht beseitigen lässt sich damit die Schallübertragung über angrenzende Bauteile.
Biegeweiche, leichte Vorsatzschale
Nach einem völlig anderen Prinzip funktioniert die biegeweiche, leichte Vorsatzschale. Hier wird vor die tragende Wand eine Wandschale gesetzt, die federnd mit der Wand verbunden ist oder komplett freisteht. Die Vorsatzschale besteht aus Gipskarton– oder anderen Leichtbauplatten. Werden eine schwere Wand und eine biegewiche, leichte Vorsatzschale als Konstruktion gewählt, spricht man auch von einem Masse-Feder-System.
Die Wirkung beruht darauf, dass der Schall durch die unterschiedlichen Materialien „gebrochen“ wird. Damit ein solcher Wandaufbau funktioniert, müssen konstruktiv verschiedene Vorgaben beachtet werden. Der Planer sollte sich darüber intensiv informieren, bzw. Erfahrung mit der Planung dieses Wandaufbaus haben. Insbesondere die erzielte Resonanzfrequenz spielt eine wichtige Rolle. Für die Ausführung spielen folgende Details eine entscheidende Rolle:
- Sorgfältiger Verschluss der Anschluss- und Randfugen der Vorsatzschale
- Vermeidung von Schallbrücken (starre Verbindungen) zwischen massiver Wand und Vorsatzschale
- Verwendung weicher Dämmstoffe (zum Beispiel Mineralwolle) im Schalenzwischenraum
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Nachträglicher Schallschutz mit Schaumstoffplatten
Soll der Schallschutz zu angrenzenden Wohnungen möglichst günstig sein, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, nämlich die Anbringung von Schallabsorbern aus Verbundschaumstoffen. Wirksam ist diese Maßnahme allerdings nur, wenn sie in dem Raum angebracht wird, in dem sie entsteht. Das bedeutet, dass die Platten auf beiden Innenseiten montiert werden müssen. Zu beachten ist dabei, dass sich an einer Schaumstoffwand nichts befestigen lässt. Deshalb empfiehlt sich bei der Anwendung dieser Schalldämmvariante mindestens eine Vorsatzschale aus Gipskarton, die vor dem Schaumstoff angebaut wird.
Durch die Aufwertung von Wohnungstrennwänden kann der Schallschutz verbessert und die Lärmbelästigung durch den Nachbarn verringert werden. Allerdings bleibt in den meisten Fällen nach wie vor die Schallübertragung durch die flankierenden Bauteile bestehen. Wie massiv diese Übertragung ist, hängt von der Konstruktion und den Verbindungsstellen mit der Trennwand ab. Deshalb müssen Sie damit rechnen, dass eine vollkommene Abschottung nicht möglich ist und Sie auch nach der Baumaßnahme Geräusche wahrnehmen.
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