Zaun auf Grundstücksgrenze: Wie sind die Regeln, wer muss zahlen?

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Das Errichten eines Zauns auf der Grundstücksgrenze sorgt oft für nachbarschaftliche Konflikte. Die Frage, wer die Kosten für einen solchen Zaun tragen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter rechtliche Regelungen, individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Situation vor Ort.

Senioren unterhalten sich am Zaun im Garten © caftor, stock.adobe.com
Die Regeln für den Zaunbau sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt © caftor, stock.adobe.com

Grundstück einzäunen, ja oder nein?

Jeder Eigentümer hat nach §903 BGB zwar das Recht, sein Grundstück einzuzäunen (sogenannte Einfriedung), eine Pflicht zur Grundstücksbegrenzung existiert allerdings nicht überall. Die Vorschriften zu einer Einfriedungspflicht sind in jedem Bundesland anders geregelt. Folgendes gilt:

  • Keine Einfriedungspflicht besteht in: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
  • Eine Eindfriedungspflicht, wenn die Einfriedung ortsüblich ist, besteht in Berlin und Brandenburg.
  • Eine Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke innerorts auf Verlangen der Nachbarn gilt in: Baden-Württemberg (Außenbezirke), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Sofern also die sogenannte Einfriedungspflicht besteht, müssen Grundstückseigentümer auf Verlangen ihres Nachbarn Hecke, Zaun oder eine andere Art der Abtrennung auf die Grundstücksgrenze setzen. Im jeweiligen Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes ist geregelt, wer die Kosten für den Zaun zu tragen hat.

Einfriedungspflicht:
Wo und wann gibt es sie?
Einfriedungspflicht: Wo und wann gibt es sie?

Gesetzliche Regelungen: Wer muss den Zaun zahlen?

In Deutschland sind die Regelungen zum Bau und zur Finanzierung von Zäunen auf Grundstücksgrenzen im Nachbarschaftsrecht verankert. Dieses Recht variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Es ist daher wichtig, die spezifischen Bestimmungen in der jeweiligen Region zu kennen.

Nachbarschaftsgesetz:

  • In einigen Bundesländern gibt es explizite Nachbarschaftsgesetze, die die Errichtung von Einfriedungen (wie Zäunen) und die Kostenverteilung regeln.
  • Beispielsweise sieht das Nachbarschaftsgesetz in Nordrhein-Westfalen vor, dass die Kosten für den Bau und die Instandhaltung eines Grenzzauns grundsätzlich von beiden Nachbarn zu gleichen Teilen getragen werden, wenn beide den Zaun wünschen und er in beiderseitigem Interesse ist (gemeinsame Einfriedung laut § 922 BGB)
  • Rechtseinfriedung: Hierbei gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken der Eigentümer den Zaun zahlen muss, dessen Grundstück von der Straße aus auf der linken Seite liegt. Diese Regelung gilt allerdings nur noch in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • Wo keine speziellen Landesregelungen existieren, kann das BGB herangezogen werden. Hierbei ist der § 921 BGB relevant, der das Recht zur gemeinsamen Benutzung eines Grenzzauns regelt, sofern dieser von beiden Grundstückseigentümern gewünscht wird.
  • Bei gemeinsamer Nutzung sind auch die Kosten für Bau und Unterhaltung entsprechend zu teilen.
Rechtliches zum Thema Gartenzaun & Einfriedung
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Individuelle Vereinbarungen

Abseits der gesetzlichen Regelungen können Nachbarn individuelle Vereinbarungen treffen, die in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden können, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Eine solche Vereinbarung könnte beispielsweise beinhalten, dass:

  • Ein Nachbar die gesamten Kosten trägt und dafür die alleinige Entscheidungsgewalt über Aussehen und Pflege des Zauns erhält.
  • Beide Nachbarn die Kosten teilen, aber auch gemeinsam über das Design und die Pflege des Zauns entscheiden.
Zaun auf Grundstücksgrenze: Wer muss bezahlen?
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Welche Art von Zaun müssen Mieter zahlen?

Sofern Nachbarn sich einen Zaun teilen, stellt sich die Frage danach, welche Art von Zaun errichtet wird und was dieser kosten soll. Denn je nach Material können die Kosten stark variieren. Grundsätzlich werden die Kosten einer ortsüblichen Einfriedung zugrunde gelegt. Bedeutet: Als Maßstab gilt, welche Art von Zäunen in der Nachbarschaft hauptsächlich errichtet wurden. Sofern es keine ortsübliche Einfriedung gibt und sich Nachbarn nicht einigen können, schreiben die meisten Nachbarschaftsgesetze einen Maschendrahtzaun vor, der 1,20 Meter hoch ist. Das zuständige Bauamt kann bei Fragen unterstützen.

roter Gartenzaun aus Holz © minzpeter, stock.adobe.com
Durch rechtliche Regelungen, individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Situation vor Ort wird geklärt, ob ein Zaun errichtet werden muss und wer dafür zahlt © minzpeter, stock.adobe.com

Praktische Überlegungen und Tipps

Kommunikation:

  • Eine offene und klare Kommunikation zwischen den Nachbarn ist entscheidend. Ein gemeinsames Gespräch kann Missverständnisse verhindern und zu einer einvernehmlichen Lösung führen.
  • Nachbarn sollten frühzeitig klären, ob beide Parteien einen Zaun wollen und welche Vorstellungen sie bezüglich des Zauns haben (Material, Höhe, Design, Preis).

Schriftliche Vereinbarungen:

  • Alle Absprachen sollten schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein einfacher Vertrag kann festlegen, wer für welche Kosten aufkommt und wie die Pflege geregelt wird.

Gemeinsame Nutzung:

  • Bei gemeinsamer Nutzung eines bestehenden Zauns sollten beide Parteien an den Kosten für die Instandhaltung beteiligt werden. Auch dies kann in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

Rechtliche Beratung:

  • In komplizierten Fällen oder bei Uneinigkeiten kann es sinnvoll sein, einen Anwalt oder eine Mediation hinzuzuziehen. Eine rechtliche Beratung kann Klarheit über die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen und die beste Vorgehensweise verschaffen.
Tipp: Unabhängig davon, ob Grundstückseigentümer einen Zaun bauen wollen oder müssen, sollten sie ihre Nachbarn idealerweise vier Wochen und mindestens zwei Wochen vor Baubeginn über die baulichen Maßnahmen schriftlich informieren.

Wer kommt für Reparaturen am Zaun auf?

Wenn ein Zaun erst einmal steht, muss er auch gepflegt beziehungsweise regelmäßig repariert und gewartet werden. Je nachdem, nach welchen Vorgaben der Zaun errichtet wurde, regelt sich auch, wer für Reparaturkosten aufkommen muss. Entweder müssen also Nachbarn zu gleichen Teilen dafür zahlen oder, wie zum Beispiel bei einer Rechtseinfriedung, nur ein Nachbar allein.

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