Ein Sichtschutz zum Nachbarn kann das Privatleben bewahren und eine angenehme Atmosphäre im eigenen Garten oder auf der Terrasse schaffen. Beim Aufstellen eines Sichtschutzes gibt es jedoch sowohl praktische als auch rechtliche Aspekte zu beachten. Wir erklären im Artikel einige Tipps und rechtliche Regelungen, die beachtet werden sollten.
Was ist ein Sichtschutz überhaupt?
Als Sichtschutz wird ein Element bezeichnet, das Grundstückseigentümer durch seine Länge und Höhe und Länge vor Blicken der Nachbarn und Passanten schützt. In der Regel hat ein Sichtschutz zur Grundstücksbegrenzung eine Höhe zwischen 170 bis 190 Zentimetern. Die tatsächliche Höhe regeln aber die verschiedenen Vorgaben der einzelnen Bundesländer.
Möglicher Sichtschutz zum Nachbarn
- Auswahl des richtigen Sichtschutzes
- Hecken und Pflanzen: Naturhecken wie Thuja, Hainbuche oder Kirschlorbeer bieten einen grünen und natürlichen Sichtschutz. Sie benötigen jedoch regelmäßige Pflege.
- Zäune und Mauern: Holzzäune, Metallzäune oder gemauerte Wände sind langlebige Optionen. Sie können mit Pflanzen kombiniert werden, um einen ansprechenderen Look zu schaffen.
- Sichtschutzwände und -matten: Diese können aus Holz, Kunststoff oder Textilien bestehen und sind oft einfach zu installieren. Sie bieten sofortigen Sichtschutz.
- Gestaltungsideen
- Kombinationen: Eine Mischung aus verschiedenen Materialien wie Holz und Pflanzen kann sowohl ästhetisch ansprechend als auch funktional sein.
- Vertikale Gärten: An Wänden befestigte Pflanzkästen oder Rankgitter können zusätzlichen Sichtschutz bieten und gleichzeitig Platz für Pflanzen schaffen.
- Dekorative Elemente: Lichtinstallationen, Wandbilder oder andere dekorative Elemente können den Sichtschutz optisch aufwerten.
- Pflege und Instandhaltung
- Regelmäßige Pflege: Pflanzenhecken benötigen regelmäßiges Schneiden und Gießen. Auch Holzzäune sollten gelegentlich gestrichen oder geölt werden, um ihre Lebensdauer zu verlängern.
- Überprüfung auf Schäden: Insbesondere bei stürmischem Wetter sollten Zäune und Sichtschutzwände regelmäßig auf Stabilität und Schäden überprüft werden.
Rechtliche Regelungen für einen Sichtschutz
Wer sein Grundstück mit einem Sichtschutz versehen will, kann das zwar nicht einfach so machen, wie es ihm beliebt. Andererseits hat ein Nachbar aber auch nicht das Recht, dies zu verbieten. Die genauen Vorschriften zum Thema Sichtschutz stehen:
- in der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes
- im jeweiligen Nachbarrecht des Bundeslandes
- im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Bis auf Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben alle Bundesländer ein Nachbarrechtsgesetz.
- Einhaltung von Bauvorschriften
- Höhe des Sichtschutzes: Die zulässige Höhe für Sichtschutzzäune oder -wände variiert je nach Bundesland und Gemeinde. In vielen Fällen sind Zäune bis zu einer Höhe von 1,80 Metern ohne Baugenehmigung erlaubt. Grundstückseigentümer sollten unbedingt die örtlichen Bauvorschriften prüfen, bevor sie mit dem Bau beginnen.
- Abstandsregelungen: Oft müssen bestimmte Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Diese Regelungen dienen dazu, das Nachbarrecht zu wahren und mögliche Konflikte zu vermeiden.
- Zustimmung des Nachbarn
- Einverständnis einholen: Besonders bei Sichtschutzmaßnahmen direkt auf der Grundstücksgrenze ist es ratsam, das Einverständnis des Nachbarn einzuholen. Dies kann spätere Streitigkeiten verhindern.
- Gemeinsame Lösungen: In vielen Fällen kann eine gemeinsame Lösung mit dem Nachbarn gefunden werden, die beide Parteien zufriedenstellt – zum Beispiel eine gemeinsam gepflanzte Hecke oder ein geteilter Zaun.
- Regelungen im Nachbarrecht
- Privatrechtliche Vereinbarungen: Manche Gemeinden oder Wohngebiete haben eigene Regelungen und Vorschriften, die über die allgemeinen Bauvorschriften hinausgehen. Diese sollten ebenfalls beachtet werden.
- Gewohnheitsrecht: In manchen Regionen gelten bestimmte Regelungen durch Gewohnheitsrecht. Beispielsweise kann eine seit langem bestehende Hecke als „ortsüblich“ angesehen werden, was Einfluss auf die Rechtslage haben kann.
Übrigens: Wer zur Miete wohnt, sollte immer seinen Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn er feste bauliche Veränderungen vornimmt. Ansonsten kann es beim Auszug Ärger geben.
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