Ruhestörung: Darf ich nachts die Waschmaschine laufen lassen?

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Die Frage, ob man die Waschmaschine nachts laufen lassen darf, ist für viele Mieter und Nachbarn ein kontroverses Thema. Einerseits bietet die nächtliche Nutzung der Waschmaschine Vorteile wie günstigere Stromtarife und mehr Flexibilität, vor allem für Schichtarbeitende. Andererseits können sich Nachbarn vom Waschgang gestört fühlen – denn spätestens beim Schleudergang ist es (je nach Bausubstanz des Hauses) vorbei mit der Nachtruhe. Wir erklären die wichtigsten Aspekte und rechtlichen Grundlagen.

Frau vor Waschmaschine schaut auf die Uhr © Krakenimages.com, stock.adobe.com
Nachts zu waschen ist für viele Menschen unerlässlich und auch erlaubt. Dennoch sollte man es mit dem nächtlichen Wäschen nicht übertreiben, um seine Nachbarn nicht zu verärgern © Krakenimages.com, stock.adobe.com

Gesetzlich vorgegebene Ruhezeiten

Grundsätzlich ist die Nutzung von Waschmaschinen in der Wohnung erlaubt und Mieter müssen die Geräusche, die eine Waschmaschine verursacht, als sozialadäquate Lärmbeeinträchtigung akzeptieren. Eine Ausnahme bildet aber die Nutzung des Gerätes während der Ruhezeiten. Ein bundeseinheitliches Gesetz, das die Betriebszeiten von Haushaltsgeräten wie zum Beispiel Waschmaschinen regelt, existiert bislang nicht.

Dafür gibt es aber Ruhezeiten, die in den Landesimmissionsschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer festgelegt sind. Die dort genannten Ruhezeiten sollten Mieter einhalten, um andere Bewohner nicht zu stören und den Hausfrieden zu wahren. Auch laute Haushaltsgeräte sollten zu diesen Zeiten nicht genutzt werden. Im Falle einer Nichtbeachtung dieser Ruhezeiten und wenn sich Nachbarn wiederholt massiv gestört führen, drohen hohe Bußgelder und sogar die Kündigung durch den Vermieter ist möglich.

In Deutschland gilt die Nachtruhe in der Regel von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens. Darüber hinaus können in Mietverträgen und Hausordnungen weitere Ruhezeiten definiert sein. Während dieser Zeit sollten alle lärmverursachenden Tätigkeiten vermieden werden, um die Nachtruhe der anderen Mieter nicht zu stören. Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen gibt es meistens auch spezifische Vorgaben in der Hausordnung oder im Mietvertrag.
Die Ruhezeiten können aber variieren und auch Sonderregelungen sind möglich. Wer unsicher ist, sollte sich bei seiner Hausverwaltung, beim Vermieter oder dem zuständigen Ordnungsamt seines Ortes informieren.

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Rücksichtsvolles Verhalten während der Ruhezeiten

Wann sich Nachbarn gestört fühlen, hängt auch von der Bausubstanz des Hauses ab. Grundsätzlich sollten Mieter immer ein gewisses Maß an Eigenverantwortung an den Tag legen. Wer schon die Klospülung oder den Wasserhahn seines Nachbarn hört, kann sich vorstellen, wie erst der Schleudergang der eigenen Waschmaschine von den Nachbarn wahrgenommen wird. Hier ist mehr Rücksicht gefragt als beispielsweise in einem Neubau, indem Wände und Decken meistens deutlich besser isoliert sind.

Gibt es aufgrund der eigenen Lebenssituation keine andere Möglichkeit, als nachts zu waschen, sollten Mieter auf jeden Fall das Gespräch mit ihrem Nachbarn suchen, sich erklären und um Nachsicht bitten. So können Streitigkeiten gleich aus dem Weg geräumt werden.

Tipp: Wer nicht auf seine nächtliche Wäsche verzichten kann, sollte zumindest den Schleudergang ausstellen oder sich eine weniger lärmende Maschine zulegen. Moderne Maschinen sind bereits wesentlich leiser als ältere Modelle. Nächtliche Wäschen lassen sich auch vermeiden, indem man den Waschgang vorprogrammiert, um so zum Beispiel dafür zu sorgen, dass die Wäsche bereits fertig gewaschen ist, wenn man nach dem Feierabend nach Hause kommt.
Frau im Bett hält sich mit Kissen die Ohren zu, Lärm © Damir Khabirov, stock.adobe.com
Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr sollten laute Tätigkeiten vermieden werden © Damir Khabirov, stock.adobe.com
Hausordnung © blende11.photo, stock.adobe.com
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