Das Rasenmähen gehört zu den regelmäßigen Gartenarbeiten, die besonders in den Frühlings- und Sommermonaten anfallen. Doch um den Frieden in der Nachbarschaft zu wahren, gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen und lokale Vorschriften, die festlegen, wann diese Tätigkeit durchgeführt werden darf. Wir informieren über die wichtigsten Informationen und Richtlinien zu den erlaubten Zeiten für das Rasenmähen.

Bundesweit geltende Regelungen
In Deutschland gelten grundsätzlich bestimmte Ruhezeiten, während derer das Rasenmähen und andere laute Arbeiten im Freien oder auch zu Hause untersagt sind:
- Mittagsruhe: In vielen Gemeinden gilt eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr. Während dieser Zeit sollte auf laute Tätigkeiten verzichtet werden.
- Abendruhe: Generell ist das Rasenmähen in Wohngebieten ab 20:00 Uhr verboten.
- Nachtruhe: Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gilt die Nachtruhe, während derer jeglicher Lärm zu vermeiden ist.
- Sonn- und Feiertage: An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen in der Regel ganztägig untersagt. Diese Tage sind gesetzlich als Ruhezeiten geschützt, um den Bewohnern eine ungestörte Erholung zu ermöglichen.

Lokale Regelungen
Neben den bundesweiten Vorschriften gibt es auch kommunale Verordnungen, die die Zeiten für das Rasenmähen weiter einschränken. Diese können je nach Bundesland oder Gemeinde variieren. Es ist daher ratsam, sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder im örtlichen Ordnungsamt über die spezifischen Regelungen vor Ort zu informieren.

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zur Orientierung
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt den Betrieb von lärmintensiven Geräten in Wohngebieten. Demnach dürfen bestimmte laute Gartengeräte, wie zum Beispiel benzinbetriebene Rasenmäher, nur zu festgelegten Zeiten betrieben werden:
- Werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr
Elektro- und akkubetriebene Geräte, die als leiser eingestuft werden, dürfen oft auch außerhalb dieser Zeiten verwendet werden, sofern keine lokalen Einschränkungen bestehen.
Wer besonders lärmintensive Gartengeräte, zum Beispiel Laubsauer, Heckenschere, Laubbläser oder Rasentrimmer nutzen will, muss sich sogar noch an strengere Regeln halten. Auch an Wochentagen dürfen diese Geräte in Wohngebieten nur von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr genutzt werden. Ausnahme: Tragen Geräte ein EU-Umweltzeichen, sind hohe Umweltstandards gewährleistet, so zum Beispiel auch die Einhaltung bestimmter Lärmgrenzwerte. Solche Gartengeräte können an allen Werktagen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr genutzt werden. Das EU-Umweltzeichen bildet eine symbolisierte Pflanze mit EU-Sternen ab. Übrigens: Auch Mähroboter unterliegen unter Umständen diesen Vorschriften. Es lohnt ein Blick auf die Herstellerangaben.

Rücksichtnahme auf die Nachbarn
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben sollte jeder von uns Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Ein freundliches Gespräch im Vorfeld oder der Blick über den Gartenzaun, um zu sehen, ob die ganze Familie gerade im Garten sitzt und grillt, kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu pflegen. Insbesondere bei größeren Gartenarbeiten oder längeren Mäharbeiten kann es hilfreich sein, die Nachbarn vorher zu informieren.

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