Ist es verboten, nachts zu duschen?

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Wer im Schichtdienst arbeitet und erst nachts nach Hause kommt oder sich nach einer durchtanzten Partynacht vorm Schlafengehen kurz erfrischen will, wird das Wasser in der Dusche auch zu eher unüblichen Uhrzeiten aufdrehen. Wenn es dabei gluckert und prasselt, kann es gerade in einem Mehrfamilienhaus dazu kommen, dass auch die Nachbarn das nächtliche Duschvergnügen mithören. Doch handelt es sich dabei bereits um ruhestörenden Lärm oder darf man nachts duschen? Wir haben die Antwort.

Hände unter der Dusche © methaphum, stock.adobe.com
Sanitäre Einrichtungen wie auch die Dusche, dürfen zu jeder Tages- und Nachtzeit genutzt werden. Übertreiben sollten es Mieter mit den Wasserspielen aber nicht © methaphum, stock.adobe.com

Das sind die gesetzlichen Regelungen

Nach § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass der Mieter die Mietwohnung uneingeschränkt nutzen kann. Das wiederum schließt das Recht ein, auch zu jeder Tages- und Nachtzeit die sanitären Einrichtungen (wie Toilette oder Dusche) nutzen zu können. Dazu kommt, dass Duschen zu den hygienischen Mindeststandards zählt und die Geräusche, die dabei entstehen, als übliche Mietgeräusche angesehen werden, die Nachbarn akzeptieren müssen.

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Grundsätzlich darf ein Mieter also auch nachts duschen, solange er dabei die Hausordnung und die üblichen Lärmschutzregeln einhält. Bedeutet: Auf lautes Singen unter der Dusche oder eine Duschdauer von mehr als 30 Minuten sollten Mieter auf jeden Fall verzichten. Es kann auch helfen, Duschzeiten auf die frühen Abendstunden zu verlegen, oder technische Maßnahmen wie Schalldämpfer oder leisere Duschköpfe zu nutzen. Sogenannte Spar-Duschköpfe sind zum Beispiel nicht nur wasser- und energiesparend, sondern oft auch leiser. Auch durch die Verringerung des Wasserdrucks kann die Lärmentwicklung deutlich gesenkt werden.

Übrigens: Sollten nächtliches Baden oder Duschen im Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten worden sein, sind diese Klauseln in der Regel unwirksam.

Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Eine gute Nachbarschaft lebt von Rücksichtnahme und Kommunikation. Wer also nachts duschen muss, weil er beispielsweise im Schichtdienst arbeitet, sollte seine Nachbarn darüber informieren. Eine einfache Erklärung reicht oft schon aus, um Verständnis zu erzeugen und Konflikte zu vermeiden.

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