Darf ich am Sonntag staubsaugen?

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Der Sonntag gilt auch heute noch als Ruhetag. Für viele Menschen ist er eine Gelegenheit, sich von der anstrengenden Woche zu erholen und Zeit mit der Familie zu verbringen – aber oft auch die einzige Möglichkeit, mal wieder Wohnung oder Haus auf Vordermann zu bringen. Doch wie verhält es sich mit Haushaltstätigkeiten wie Staubsaugen an diesem Tag? Ist das erlaubt? Wir klären auf.

Beim Staubsaugen gilt: Zimmerlautstärke beachten

Der Staubsauger zählt grundsätzlich zu den typischen Haushaltsgeräten, die jederzeit in der Wohnung genutzt werden dürfen – und das sogar auch am Sonntag. Problematisch wird es allerdings dann, wenn es sich um ein besonders lärmintensives Gerät handelt. Denn dadurch könnten sich Nachbarn in ihrer Sonntagsruhe gestört fühlen.

Was ist „Zimmerlautstärke"?
Was ist „Zimmerlautstärke“?

Ein wichtiger Maßstab zur Einschätzung ist die Beurteilung, ob das genutzte Gerät Geräusche verursacht, die lauter als Zimmerlautstärke sind. Eine klare gesetzliche Definition dieser Zimmerlautstärke mit einer konkreten Dezibel-Angabe gibt es nicht, da auch immer die Bausubstanz eines Hauses in diese Bewertung mit einbezogen werden muss. Ist die Schalldämmung in einem Haus schlechter als in einem anderen (typischerweise im Altbau), hören Nachbarn auch den Lärm von Haushaltsgeräten schneller. Daher gilt, was das Landgericht Hamburg in einem seiner Urteile festlegte: Das Maß der Zimmerlautstärke ist dann überschritten, wenn die Lautstärke über das hinaus geht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt.

Tipp: Wer den nachbarschaftlichen Frieden wahren will, legt sich gleich ein modernes Gerät zu, dass in der Regel leiser ist als ältere Modelle. Das Verwenden von Teppichen und anderen schalldämmenden Materialien kann helfen, den Lärm beim Staubsaugen zu reduzieren. Auch das persönliche Gespräch mit seinem Nachbarn und die Frage, ob er sich durch das Staubsaugen am Sonntag gestört fühlt, ist ein einfacher Weg, um dicker Luft im Haus vorzubeugen.
Frau beim Staubsaugen im Wohnzimmer © Petro, stock.adobe.com
Nächtliches Staubsaugen ist zwar erlaubt, dem nachbarschaftlichen Frieden zuliebe sollte das Gerät dennoch keine Geräusche verursachen, die lauter als Zimmerlautstärke sind © Petro, stock.adobe.com
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Staubsaugen an Wochentagen

Unter der Woche sind die Ruhezeiten durch die Bundesländer oder die Hausordnung vorgegeben. In der Regel gilt eine Mittagsruhe von 12:00 bis 15:00 Uhr und eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit können Haushaltsgeräte zwar genutzt werden, aber auch hier gilt, dass diese die Zimmerlautstärke nicht überschreiten sollten, um die Nachbarn nicht zu stören.

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Hände unter der Dusche © methaphum, stock.adobe.com
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